Bewährungsstrafe für unerlaubten Anbau von Cannabis vor dem Schöffengericht Lichtenfels

„Einen Gärtner der besonderen Art“ nannte die Presse den 33 – jährigen, der Cannabis anbaute. So konnte Rechtsanwältin Heike Michaelis in Franken das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant nicht mit dem aufgefundenen Marihuana Handeltreiben wollte. Das Schöffengericht in Lichtenfels ging am Ende davon aus, dass der Mann das Cannabis nur angebaut und besessen hatte und verhängte eine Bewährungsstrafe.

Nachtrag: Gute eineinhalb Jahre später verteidigte Rechtsanwältin den Mandanten wieder vor dem Schöffengericht Lichtenfels. Wieder mit einer Cannabisplantage. Nach einer intensiven Beweisaufnahme konnte nochmals eine Bewährungsstrafe verhängt werden. Der Mandant war erkrankt und bezog mittlerweile Cannabis auf Rezept. Er hatte sich somit „legalisiert“. Das überzeugte auch ein bayerisches Gericht.

http://www.infranken.de/regional/artikel_fuer_gemeinden/Gaertner-der-besonderen-Art;art154303,1568542