Drogen im Internet Darknet gekauft

In den vergangenen Jahren hat der internetbasierte Drogenhandel zugenommen. Der Endabnehmer muss sich nicht mehr mit seinem Dealer persönlich treffen, sondern bestellt per Mausklick Drogen über einen Webshop. Der Verkaufskanäle reichen über Socialmedia Plattformen über einschlägige Foren bis hin zu Marktplätzen im sogenannten Darknet.

Wie läuft unerlaubter internetbasierter Drogenhandel ab?

Sogenannte Hidden Marketplaces, also versteckten Verkaufsplattformen, werden über das Internet, im sogenannten Darknet, gehostet. Auf den Darknet Marktplätzen wie beispielsweise AlphaBay, Andromeda, Hydra, Pandora oder SilkRoad2.0 werden neben Waffen, Falschgeld und falschen Dokumenten auch Betäubungsmittel angeboten. Diese Verkaufsplattformen sind über normale Internetadressen nicht erreichbar. Um Zugang zum Darknet zu erlangen, bedarf es der Verwendung eines sogenannten „Tor-Browsers“. Dieser Web-Browser implementiert einen Anonymisierungsdienst, das Tor-Netzwerk. Ein direkter Kontakt zu den Verkäufern besteht in der Regel nicht. Die Kommunikation erfolgt per fake Emailadresse (PGP-Key verschlüsselt) und unter der Verwendung eines Usernames. Die Bezahlung erfolgt in der digitalen Währung Bitcoin oder Litecoin. Es handelt sich hierbei um eine ist eine peer-to-peer Kyptowährung, also eine anonyme Währung ohne Scheine und Münzen. Sie besteht nur virtuell. Sie benötigen eine sogenannte Bitcoin Wallet (Bitcoin Konto) um mit Bitcoins bezahlen und handeln zu können. Die Auslieferung der Betäubungsmittel erfolgt häufig an eine Packstation oder einen gekaperten Briefkasten.

Drogen im Internet Darknet gekauft

In den vergangenen drei Jahren gab es mehrere Aufsehen erregende nationale und internationale Ermittlungsoperationen die einige sehr große und vermeintlich sichere Marktplätze hochgenommen haben. In diesem Zusammenhang darf die OP Onymus aus dem Jahre 2014 nicht unerwähnt bleiben. Im Zuge der OP Onymus gingen unter anderem die Darknet Marktplätze Hydra, Cloud9, Pandora, Andromeda und Silkroad2.0 down. Bis heute beschäftigt die deutschen Ermittlungsbehörden diese internationale Operation von FBI, Europol und weiteren internationalen Ermittlungsbehörden. Allein in Deutschland wurden mehrere tausend Ermittlungsverfahren gegen Besteller aus Deutschland eingeleitet. Internetbasierter Drogenhandel boomt und macht es im Grunde Jedem möglich an Drogen zu kommen.

Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach dem BtMG begangen wurde. Im Zusammenhang mit der Bestellung von Drogen im Internet kann sich ein solcher Verdacht daraus ergeben, weil beispielsweise Ihr Vor- und Zuname, Ihre Adressdaten oder eine Ihnen zuzuordnende Emailadresse in den ausgewerteten Bestelllisten eines Darknet Marktplatzverkäufers auftaucht. Wenn den Ermittlern mehrerer Bestellungen Ihrerseits vorliegen, also der Verdacht besteht, dass Sie mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben haben oder der Erwerb sogenannter nicht geringer Mengen von Betäubungsmitteln im Raum steht, müssen Sie unter Umständen mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Bestellung von Anbauzubehör in Growshops.

Eine weitere Möglichkeit wie Sie in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten können, ist die Möglichkeit, dass Ihre Postsendung durch den Zoll angehalten und sichergestellt wurde. In den Verteilerzentren der Deutschen Post werden regelmäßig Postsendung stichprobenartig angehalten und beschlagnahmt. Wenn sich in einem angehaltenen Brief Drogen befinden wird gegen den Adressaten der Sendung ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Sie haben wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei erhalten?

Wie gerade näher beschrieben, ermitteln die Behörden gegen Sie. Es besteht der Verdacht, dass Sie Betäubungsmittel über das Internet erworben haben bzw. auch erhalten haben sollen. Nun haben Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten oder einen schriftlichen Äußerungsbogen als Beschuldigter.

Drogen im Internet Darknet gekauft. Sollten Sie eine Vorladung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3. Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
  5. Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerne erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.
  6. Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn wir bei Gericht sein sollten.

Sind die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das BtMG abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft in welcher Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen (zum Beispiel unter Zahlung einer Geldauflage), einen Strafbefehl erlassen oder Anklage zu Gericht erheben.

In den vergangenen Jahren, haben wir den überwiegenden Teil der Verfahren, die eine Bestellung von Drogen aus dem Internet / Darknet zum Gegenstand hatten, zur Einstellung bringen können. Es ist nicht zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Dies ist auch der Grund, warum wir in diesem Zusammenhang bundesweit unserer Dienste anbieten und Sie somit, egal aus welchem Teil in Deutschland Sie kommen, uns beauftragen können. Selbstredend verteidigen wir Sie auch vor Ort, wenn dies ausnahmsweise erforderlich sein sollte.

Im Falle, dass Sie aufgrund der Beweislage eines Verstoßes gegen das BtMG hinreichend verdächtig sind, klären wir in der Regel die Verfahren mit einer Einstellung gegen Geldauflage. Dies hat den Vorteil, dass die Strafe weder ins Führungszeugnis noch ins Bundeszentralregister eingetragen wird, was für vielen Mandanten für uns, neben einer außergerichtlichen Klärung, was wichtigste Ziel ist.

Eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage, § 153a StPO, ist immer dann möglich, wenn es sich ein Vergehen der kleineren Kriminalität handelt. Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das BtMG kann dies bei nachstehenden Voraussetzungen der Fall sein:

  • weiche Droge
  • geringe Menge
  • Tatzeit liegt länger zurück
  • erstmaliges Vergehen

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Verfahre außergerichtlich mittels Geldstrafe zu beenden. Hierbei wird ein Strafbefehl erlassen, also ein außergerichtliches Urteil. Die Geldstrafe darf aber dann nicht 90 Tagessätze überschreiten, da Sie ansonsten als vorbestraft gelten.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb / Ankauf von Drogen im Internet / Darknet können wir den überwiegenden Teil der Ermittlungsverfahren außergerichtlich zur Einstellung bringen.