Drogenschmuggel. Wie arbeitet der Zoll?

Die Drogenfahnder und ihre Tricks – Der Drogenkurier und der Zoll

Seit Beginn unserer anwaltlichen Tätigkeit vor gut 13 Jahren, haben wir mehr als 10.000 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) betreut. Dadurch haben wir uns ein unverzichtbares Praxiswissen angeeignet.

Es gibt kein Handbuch, wie ein Drogenfahnder denkt oder arbeitet. Der Zoll, das Hauptzollamt und die einzelnen Drogenfahnder sind im täglichen Umgang, aber auch auf Rückfrage, sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, wie diese in der Aufklärung von BtM – Delikten vorgehen. Nach vielen Jahren sind uns aber Muster aufgefallen, die immer wiederkehrend sind.

Dieser Beitrag soll einen Einblick in die Arbeit eines Drogenfahnders aus Strafverteidiger Sicht geben und den Mythos, der um diesen Beruf gehegt wird, entschlüsseln.

Der Kurier bringt die Drogen aus dem Ausland, der Drogenfahnder soll diese sicherstellen. So ist das Spiel!

Wie häufig hat ein Drogenkurier Erfolg, wenn er Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland bringt?

In der Regel wird ein Drogenkurier ca. 10 – 30 Fahrten unternehmen, bis einer der Drogenbeschaffungsfahrten durch die Drogenfahndung gekreuzt wird. Aus der langjährigen Praxis wissen wir, dass kein Kurier bei der ersten Fahrt einer solchen überführt wird. Das hängt vor allem damit zusammen, dass nicht genügend Personal an den Grenzen zu den Niederlanden eingesetzt wird um engmaschige Kontrollen zu gewährleisten.

Zudem sollte hierbei nicht verkannt werden, dass aus Holland nach Deutschland täglich unzählige Fahrzeuge passieren und es schlichtweg im unmöglichen Bereich ist, den Einfuhrschmuggel von Betäubungsmittel effizient zu bekämpfen.

Drogenkuriere, aber auch Drogentouristen, sei es, wenn Sie aus einem Coffeeshop aus den Niederlanden 1 – 2 g Marihuana für den Eigenkonsum mitnehmen, werden in der Regel kaum auf ein Polizeifahrzeug, den Zoll oder sogar Zivilfahnder treffen. Wer gerade diese Feststellungen liest, wird dem zustimmen. Im Übrigen wird auch der Zoll den Ausführungen zustimmen, wenn nur unter vorgehaltener Hand.

Inside of the Mind von einem Drogenfahnder

Wenn Zollfahnder im Bereich der grünen Grenze zu Holland arbeiten, dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

Entweder sie bestreifen mobil den fließenden Verkehr oder Sie positionieren sich an Stellen von Autobahnen oder Brennpunkten an denen häufig Betäubungsmittel von den Niederlanden aus kommenden in die BRD eingeführt werden.

Daneben gibt es natürlich noch weitere Varianten. Wenn eine längere Telefonüberwachung gegen den Beschuldigten läuft und ein Zugriff kurz nach der Grenze erfolgen soll, dann wird dies zuvor mit dem Hauptzollamt (Essen / Duisburg) abgestimmt.

Diese zwei Möglichkeiten gilt es näher zu beleuchten.

Sich als Zollbeamter an einer Straße zu positionieren, die bekannt für die Einfuhr von Betäubungsmittel ist, ist fast schon zu langweilig um darüber zu schreiben, weil das Alltag im Beruf eines Drogenfahnders ist. Das ist ähnlich so, als würde man eine Radarfalle aufstellen. Es wird immer – meist ein kleiner Fisch – ins Netz gehen.

An der Grenze von den Niederlanden nach Deutschland steht häufig, wenn auch nicht sonderlich aktiv, ein Fahrzeug der Polizei. Aus der Praxis haben wir den Eindruck gewonnen, dass dies mehr oder weniger der Abschreckung dient und sicherlich nicht der Armada der Einfuhrschmuggler Herr werden wird.

Die Schleichwege über die grüne Grenze, die Drogenschmuggler immer wieder nutzen, werden jedoch auch durch Kontrollstellen betreut. Ein Schmuggler von Heroin, Kokain, Amphetamin, Marihuana oder Haschisch wird kaum wissen können, welche Grenzübergänge die Polizei mittlerweile als Hotspot aus der Szene kennt. Die Grenze zu den Niederlanden ist lang und die Wege nach Deutschland um Drogen zu schmuggeln, sei es mit dem Fahrrad, mit dem PKW oder zu Fuß sind unendlich.

Auf der rechten Spurt fährt gemächlich ein Fahrzeug des Zolls. Die Geschwindigkeit auf der A40 oder A3 sind begrenzt. Sie haben eigentlich – so denken Sie – den sicheren Hafen schon fast erreicht. Die Ausfahrt Elten oder Kleve liegt hinter Ihnen. Sie befinden sich fast schon am Kreuz Moers / Duisburg und wähnen sich auf heimischen Boden. Hier kann Ihnen nichts passieren, aber plötzlich beschleunigt das so friedliche und fast schon lethargische Fahrzeug der Polizei und fordert Sie auf: Stopp Halt! Bitte folgen! Es setzt sich vor Sie.

Die Zeit, die die Zöllner – scheinbar friedlich – auf dem rechten Streifen der Autobahn von den Niederlanden aus kommenden verbringen, wird genutzt um zu entscheiden, ob Sie genau der sind, der Drogen aus den Niederlanden kommend nach Deutschland schmuggelt.

Das ist die Sekunde in der sie das Polizeifahrzeug hinter sich lassen und mit Sorge und Hoffnung den Rückspiegel im Blick haben und sich sagen: „sie haben mich nicht bemerkt.“

Im anderen Fahrzeug ist das die Sekunde in dem Heiko zu Thorsten sagt: „den sehen wir uns mal näher an“ und der Drehzahlmesser sodann in die Höhe schnellt.

In diesem Fall geht der Sieg in der Regel an die Drogenfahnder.

Nach welchen Kriterien wird ein Fahrzeug angehalten?

Bei einem Verstoß gegen das BtMG muss sich die Polizei entscheiden, welches Fahrzeug kontrolliert wird.

Hierbei spielt in erster Linie der Fahrzeugtyp eine Rolle. Es ist unstreitig, dass Fahrzeuge, die älteren Baujahrs sind bzw. von ihrem Aussehen her auffällig sind, öfters angehalten werden als hochwertige Fahrzeuge. Dies gilt jedoch nur als Faustregel, denn auch Kuriere wissen mittlerweile, dass sie nicht mit ihrer Schrottkarre gewinnbringend Drogen nach Deutschland bringen können, sondern hierfür wird in vielen Fällen ein Mietwagen eingesetzt.

Beachten Sie aber, dass alleine die Einreise mit einem Leihwagen bereits Fragen aufwirft. Da die Beamten wissen, dass Mietfahrzeuge, die gerade nicht auffallen und das KFZ – Kennzeichen keine „Vorbelastung“ hat, für einen Einfuhrschmuggel sich eignen, wird man hier besonders nachfragen, warum man nicht mit seinem eigenen PKW die Reise angetreten ist.

Das Alter des Fahrzeugführers spielt eine wesentliche Rolle bei der Auswahl, ob ein Fahrzeug angehalten wird. Je jünger der (meist männliche) Fahrer, vor allem im Alter von 18 – 35, desto wahrscheinlicher wird es, dass das Fahrzeug angehalten wird.

Aus diesem Grund haben wir in den letzten Jahren immer wieder festgestellt, dass teilweise bewusst ältere Menschen, sogar Rentner als Kuriere eingesetzt wurden. Gelegentlich werden auch weibliche Personen mit Kindern eingesetzt.

Wir erinnern uns gerne an einen älteren Herren aus den Niederlanden zurück, der mit ca. 4 Kilo Marihuana in Untersuchungshaft genommen wurde und uns beim Erstgespräch in der JVA fragte, warum man „wegen etwas Weed“ denn in Haft müsse.

Ihm war vor allem nicht klar, dass die Strafe für einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland drakonisch ist.

Das Verfahren haben wir aber mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen, weil das Gericht selbst erschüttert war, dass der Kurier hier schamlos ausgenutzt wurde und nahm ihm auch seine Leichtgläubigkeit ab.

Das KFZ – Kennzeichen spielt bei der Auswahl, welches KFZ angehalten wird, eine wesentliche Rolle.

Wenn Sie aus dem Ruhrgebiet sich in die Niederlande begeben, dann wird dies Fragen aufwerfen. Zumindest mehr als ein Kennzeichen aus dem Bereich Niederrhein. Ähnlich verhält es sich für weitere Kraftfahrzeugkennzeichen aus dem ganzen Bundesgebiet. Grund hierfür ist, dass in der Regel Personen aus NRW häufiger nach Holland reisen um dort Urlaub zu machen oder Tagesreisen. Ein Bayer oder jemand der aus Berlin kommt, wird diese weite Reise in der Regel nicht ohne guten Grund antreten.

Das Bauchgefühl der Beamten bei den Kriterien, welches Fahrzeug kontrolliert wird, sollte nicht unterschätzt werden.

Manchmal hat ein Polizeibeamter nur Sekunden Zeit sich zu entscheiden, ob er einem Fahrzeug nachfährt und dieses kontrolliert. Hierbei wird der Beamte aufgrund seiner beruflichen Erfahrung als Drogenfahnder, aber auch aufgrund eines Zusammenspiels der vorbenannten Kriterien diese Entscheidung treffen.

Wie häufig finden die Drogenfahnder die Drogen, die sich im Fahrzeug befinden?

1:0 für den Zoll. Wenn Sie mit einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln angehalten werden, dann wird die Chance, dass Sie ohne das Auffinden der Drogen weiterfahren können, äußerst gering sein.

Drogenfahnder kennen die Reaktion von Autofahrern, die unschuldig angehalten werden. Diese sind zwar irritiert und mögen zudem die gleichen körperlichen Symptome an Angst zeigen, wie eine Person, die tatsächlich Drogen schmuggelt, weil eine Konfrontation mit der Polizei immer unangenehm ist, aber wird im Laufe des Gesprächs und dem Eindruck, den die Beamten gewinnen, ausgeräumt werden können.

Der Drogenfahnder lernt in erster Linie aus seinen Misserfolgen. Nicht in negativer Hinsicht oder weil es peinlich ist daneben zu liegen, sondern wie Menschen sich verhalten, wenn Sie tatsächlich unschuldig sind.

Kein Drogenfahnder, auch nach 30 Jahren Berufserfahrung, wird in dieser Hinsicht treffsicher sein und es gibt immer wieder einen Autofahrer, der ihn überrascht und ihn von dem Gegenteil überzeugt. Man nimmt das ganze Fahrzeug trotzdem auseinander und muss sich eingestehen, dass man daneben lag. Das gehört aber zu der Fortbildung, die ebenfalls in keinem Seminar beigebracht wird, dazu und hat nichts damit zu tun, dass der Scharfsinn getrübt ist. Auch der beste Drogenfahnder liegt mal daneben.

Haben Sie schon mal versucht, 3 Kilogramm Marihuana in einem Fahrzeug gewinnbringend versteckt zu verbauen? Wir nicht, aber wir können Ihnen mitteilen, dass dies – schon aufgrund des Volumens – nicht möglich ist.

Die Tasche mit dem Marihuana ist demnach entweder im Kofferraum oder auf der Rückbank abgelagert. Dass diese Verstecke nicht gerade spektakulär sind, brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ein beherzter Versuch ist, die Drogenpakete in eine Tasche mit Schmutzwäsche im Kofferraum zu verbringen. Drogenfahnder sind Kummer gewohnt und werden sich auch durch die Schmutzwäsche arbeiten, wenn es erforderlich sein sollte.

Bei Pulver, wie Heroin, Kokain oder Amphetamin wird es durchaus etwas spannender, weil das Volumen durchaus bei einem halben Kilo bis zu einem Kilo geringer ist.

Wie finden Drogenfahnder Drogen im Auto?

Ich gebe die Drogen den Drogenfahndern:

Bei kleineren Mengen an Drogen, sei es 1 Gramm Marihuana, etwas Koks oder ein paar Gramm Amphetamin oder Pilze, dann wird die Person, die auf dem Weg zurück aus Holland ist, diese freiwillig aushändigen.

Hierbei bekommen wir immer wieder Anrufe und Mails, wahrscheinlich um sich selbst zu bestätigen, dass dies doch wirklich gut war, man ja auch keinen Strafverteidiger benötige, das Verfahren eingestellt wird und man sonst doch alles richtig gemacht habe, weil man ja jetzt „friends“ mit dem Zoll ist … die ja alle total nett waren.

Es sind genau die Mandanten, die dann auf eine anwaltliche Vertretung verzichten und dann sich dann zurückmelden und einen Strafbefehl über mehreren 1000 Euro erhalten haben und die Führerscheinbehörde den Führerschein entzogen hat.

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann lassen wir keinen hängen. Niemals. Auch hier haben wir Empathie und werden eine Strategie entwickeln.

Wer auf einen Strafverteidiger verzichtet, zahl am Schluss. Hohe Geldstrafe, Gerichtsprozess, Führerschein weg.

„Es ging nur um 5g Marihuana und ich dachte das könnte ich einführen oder besitzen. Das war doch Eigenbedarf.“

Es herrscht immer noch die irrtümliche Meinung, dass, wenn ich ein paar weiche Drogen aus den Niederlanden einführe, das eingestellt wird und im Übrigen der Besitz von Drogen in NRW ohnehin bis 10g eingestellt wird.

Ich schweige einfach und lasse den Drogenfahnder suchen:

Bitte beachten Sie, dass Sie hierbei das stärkste Recht des Beschuldigten, sich nicht selbst belasten zu müssen, ausüben.

Somit ist dies auch die einzig richtige Reaktion in einer solchen Situation.

Wo suchen Drogenfahnder Drogen in einem Fahrzeug?

In der Regel wird man hier mit System vorgehen und sich von vorne nach hinten arbeiten. Hohlräume eines Fahrzeugs (Seitenverkleidung) aber auch unter den Sitzen, in der Rückbank eingeklemmt werden gerne Drogen geschmuggelt.

Da jedoch in der Regel die Mengen an Drogen größer sind, können diese nicht versteckt werden und befinden sich sodann einfach im Kofferraum in einer Sporttasche, auf der Rückbank in einem Rucksack oder im Motorraum.

In manchen Fällen wird die Droge auch in das Reserverad eingearbeitet.

Wir haben Fälle verteidigt in denen das Auto so umgebaut wurde, dass ein Versteck für die Drogen geschafft wurde, welches sogar abschließbar und sehr schwer zu finden war. Darin befanden sich sodann ca. 10 Kilogramm Kokain mit einem Marktwert von mehr als einer halben Millionen Euro.

Zum Schmuggel werden im Internet auch immer wieder Gimmicks angeboten: Hierbei können Sie Dosen kaufen, die man aufschrauben kann. Eine Rosenkranzkette kann zum Versteck für Kokain werden. Präparierte Bücher können ein Versteck für Drogen sein. Dies kommt zwar in der Praxis nicht häufig vor, aber ist immer wieder anzutreffen.

Drogen können aber auch am Körper, in der Unterhose, im BH, im Socken, unter einer Mütze oder im Schuh versteckt sein. Da eine gründliche körperliche Untersuchung im Rahmen eines Verdachts erfolgt, wird man hier kaum eine Möglichkeit haben, kleinere Mengen an BtM erfolgreich zu schmuggeln.

Wir haben an der Grenze zu den Niederlanden auch bereits Bodypacker verteidigt. Diese schlucken vor Fahrantritt Tüten gefüllt mit Heroin oder Kokain. Hierbei wird der Zoll, wenn ein Verdacht besteht, dass Drogen geschluckt wurden, eine Röntgenaufnahme anstreben um sodann in der Folge zu ernten. Diese Schmuggelmethode ist äußerst gefährlich. Öffnet sich einer der Packs, so ist der Tod des Schmugglers häufig die logische Folge.

Werden denn immer Drogenspürhunde durch den Zoll eingesetzt?

Die Zuhilfenahme eines Drogenspürhundes wird man nur in Ausnahmefällen beanspruchen. Zum einen muss der Hund zunächst zu dem Ort des Fahrzeugs gebracht werden, was eine bestimmte Logistik erfordert. Zum anderen sind die Hunde nur bedingt belastbar und nicht 24h einsetzbar.

Wenn der Zoll überzeugt ist, dass sich Drogen im Fahrzeug befinden, aber diese nach einer gründlichen Suche nicht gefunden werden können, dann werden diese auf einen Drogenhund zurückgreifen.

Es wird Ihnen davor jedoch die Möglichkeit gegeben, das Versteck freiwillig preiszugeben, denn die Praxis zeigt, dass Hunde in einem Fahrzeug mit der Ausstattung nicht sonderlich zimperlich umgehen und es hierbei regelmäßig zu Beschädigungen (z.B. Kratzer) kommt.

Auch hier raten wir jedoch an, sich unbeeindruckt zu zeigen und keine Kommunikation zu den Beamten aufzubauen.

Wir haben bereits Fälle verteidigt in denen das Hinzuziehen eines Drogenspürhundes angedroht wurde, aber später nicht realisiert wurde. Ob dies lediglich eine leere Drohung war bzw. logistisch nicht umgesetzt werden konnte, mag hier dahingestellt bleiben.

Um einen Mythos vorwegzunehmen: Drogenspürhunde sind im Einsatz sehr präzise und werden in der Regel, wenn diese nicht erheblich abgelenkt, ermüdet oder zuvor in einem Einsatz waren, die Drogen finden. Man liest immer wieder, dass man dies durch der Zuhilfenahme bspw. von Kaffee oder anderen Produkten, die den Spürsinn des Hundes beeinträchtigen soll, verhindern kann. In der Praxis ist uns kein Fall bekannt, in welchem diese Theorie aufgegangen ist. Sicherlich gibt es auch hier Ausnahmen, aber stellt keinen zuverlässigen Schutz eines Drogenschmugglers dar.

Es wurde neben Drogen auch Bargeld durch die Drogenfahndung sichergestellt.

In der Regel werden bei Schmugglern nicht unerhebliche Euro – Bargeldbeträge sichergestellt.

Das hat in der Regel 2 Gründe:

Wenn Sie gerade 2 Kilogramm Marihuana für 9.000,00 Euro in den Niederlanden gekauft haben, dann werden Ihnen ein paar Hundert Euro an Bargeld kaum im Portemonnaie auffallen. Hieran denken auch Drogenschmuggler nicht, wenn sie die Grenze passieren, denn sie haben andere Sorgen als das Restgeld, welches sie bei sich führen.

In vielen Fällen wird aber der Drogenkurier vor Fahrtantritt in Deutschland oder den Niederlanden seinen Kurierlohn erhalten habe. Manchmal bekommt er auch einen Teil vor dem Schmuggel und einen Teil danach.

Dies kann im Einzelfall aber auch belegen, dass man die Fahrt nicht im Eigeninteresse durchgeführt hat um die Drogen später selbst zu verkaufen, sondern „lediglich“ Kurier für die Hintermänner war.

Erschreckend stellen wir seit Jahren fest, dass der Kurierlohn, bedenkt man das Risiko einer Haftstrafe, die der Kurier bei der Einfuhr von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln auf sich nimmt, sehr mager ausfällt.

So riskieren Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht, für einen Drogenkurierlohn von 300,00 Euro ins Gefängnis zu gehen.

Das ist natürlich schnell verdientes Geld, wenn man bedenket, dass es steuerfrei ist und „nur“ eine Autofahrt nach Holland und zurück bedeutet.

Da die Drogenbeschaffungsfahrten in der Regel ohne eine Festnahme enden, wird der Kurier sich immer wieder auf das Risiko einlassen und die Hemmschwelle sinkt.

Das Bargeld wird im Übrigen sichergestellt und später eingezogen, falls das Geld im Zusammenhang einer Straftat steht.

Was passiert, wenn der Zoll die Drogen im Fahrzeug gefunden hat?

Sie sollten sodann durch die Beamten belehrt werden, was in der Praxis auch häufig vorkommt. Hier muss man durchaus feststellen, dass der Zoll hier selten eine Belehrung vergisst oder sogar bewusst nicht durchführt.

Sollten Sie sich äußern, aber nicht belehrt worden sein, dann werden wir der Verwertung dieser Äußerung im Rahmen des späteren Verfahrens widersprechen. Dass Sie nicht belehrt wurden, ist in der Praxis jedoch schwer nachweisbar.

Falls Sie nur ein paar Gramm weiche Drogen bei sich führen, dann wird die Polizei die Sache vor Ort abklären und von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten. Lassen Sie sich in jedem Fall ein Sicherstellungsprotokoll aushändigen so dass Sie wissen, wer Sie wann kontrolliert hat und was genau sichergestellt wurde.

Sollten Sie keinen festen Wohnsitz haben, dann wird man in der Regel ein paar Hundert Euro Sicherheitsleistung einfordern, bevor Sie die Reise sodann ebenfalls wieder antreten können.

Wenn es sich um nicht geringe Mengen an Drogen handelt, (mehr als 7,5g THC, 5g Kokainhydrochlorid, 1,5g Heroinhydrochlorid oder 10g Amphetaminbase), dann werden Sie in der Regel zu der Dienstelle des Zolls verbracht.

Dort wird man versuchen, eine Beschuldigtenvernehmung mit Ihnen durchzuführen. Bitte machen Sie keine Angaben zur Sache.

Speichern Sie sich vorsorglich unsere Notfallnummer 017624738167 in Ihr Mobilfunktelefon unter Anwälte Louis & Michaelis.

Sie können dann im Ernstfall sofort Kontakt mit uns aufnehmen.

Die Polizei wird Sie in Polizeigewahrsam nehmen und kann Sie bis zu 24h dort belassen.

Die Polizei wird sodann mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache gehalten, ob ein Haftbefehl beantragt werden soll. Dies ist eine Einzelfallentscheidung.

Eine Untersuchungshaft wird dann angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und eine oder mehrere Haftgründe vorliegen

  • Haftgrund der Fluchtgefahr
  • Haftgrund der Wiederholungsgefahr
  • Haftgrund der Verdunkelungsgefahr

Falls ein solcher Antrag durch die Staatsanwaltschaft gestellt wird, dann werden Sie dem Haftrichter am zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Auch hier sollten Sie keine Angaben zur Sache machen.

Das Haftgericht kann den Haftbefehl vollstrecken, also diesen Vollzug setzen oder unter geeigneten Auflagen außer Vollzug setzen

  • Meldeauflage bei der Polizei
  • Reisepass zu den Akten zu nehmen
  • Kaution
  • Sich von bestimmten Personen fern zu halten

In der Regel nehmen Mandanten schon frühzeitig im Rahmen der Festnahme bei der Polizei mit uns Kontakt auf, weil sie vorsorglich unsere Nummer abgespeichert haben. Ansonsten werden sich Ihre Freunde / Angehörigen sicherlich mit uns in Verbindung setzen.