Milde Strafe für Drogenhändler trotz massiver Vorbelastungen

Verteidiger Clemens Louis vor dem Landgericht in Essen: Gelsenkirchen. Das Essener Landgericht verurteilte am Mittwoch einen 45-jährigen Mann aus Gelsenkirchen zu dreieinhalb Jahren Haft. Die Freude über das milde Urteil war groß: Der Mann hatte bereits fast 17 Jahre im Gefängnis gesessen.
29 Eintragungen ins Strafregister brachte er am Mittwoch mit in den Prozess vor dem Essener Landgericht. Nach sechs Vorstrafen wegen Drogenhandels, kam die siebte dazu: Weil er innerhalb von zehn Monaten in 67 Einzelfällen mit Rauschgift handelte, verurteilte die VI. Strafkammer ihn zu weiteren dreieinhalb Jahren Haft.

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