Sicherstellung. Drogen, Geld, Handy und Computer weg!

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung werden neben den Drogen häufig, Bargeld, das Handy, Computer, Laptop und Tablet sichergestellt. Seit 2005 verteidigen wir täglich Mandaten aus dem gesamten Bundesgebiet bei einem Verstoß gegen das BtMG. Unsere langjährige Erfahrung, aber auch das technische Wissen und der Umgang mit Ermittlungsbehörden in ganz Deutschland soll Ihnen zu Gute kommen.

Wir legen Widerspruch gegen die Sicherstellung ein!

Sie nehmen Kontakt nach einer Hausdurchsuchung auf und übersenden uns den Durchsuchungsbeschluss und das Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll. Wir werden Ihnen dann noch am gleichen Tag ein Angebot für eine Verteidigung übersenden und Ihnen einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht übersenden. Wir klären in diesem Zuge, welche der sichergestellten Gegenstände unverzüglich herausgegeben werden müssen. Die Polizei beschlagnahmt Bargeld bei Ihnen, weil sie davon ausgeht, dass es sich dabei um „Dealgeld“ handelt, aber in vielen Fällen ist dies Lohn, Schenkungen aus der Familie oder Erspartes.

In diesen Fällen legen wir nach Vorlage einer Bestätigung – hier kann ein Kontoauszug oder eine Bestätigung der Person, die Ihnen das Geld geschenkt hat, den Nachweis erbringen – Widerspruch gegen die Sicherstellung ein.

Dies ist eine wichtige Schnittstelle im Verfahren, insbesondere, wenn Ihnen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unterstellt wird.

In der Praxis ist es nicht zu empfehlen, generell gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahmung Rechtsmittel einzulegen, da fast jedes Amtsgericht die Rechtmäßigkeit bestätigen wird. Hier werden Sie den Profi – BtM – Anwalt schnell von diesem unterscheiden können, der BtM – Strafrecht nebenbei macht.

Bei einem Mandanten wurden 10.000,00 Euro als „Dealgeld“ sichergestellt. Die Polizei führte aus, dass dies nicht den Lebensumständen des Pärchens entsprechen würde und dazu noch eine szenetypische Stückelung vorläge. Natürlich sei dies Dealgeld.

Als die Oma unsere Mandanten bestätigte, dass dies eine Schenkung war und dies aus legalen Ersparnissen war (die Oma war keine Drogenhändlerin), durften unsere Mandanten das Geld in Bar wieder abholen.

Verschenken Sie kein Geld, das bei Ihnen sichergestellt wurde, denn das ist genau das, was wir als erstes wiederholen können.

Verstoß gegen das BtMG: wie bekomme ich mein Handy zurück?

Bei einer Hausdurchsuchung wird Ihr Mobilfunktelefon sichergestellt. In der Regel verhelfen wir unseren Mandanten, dass diese es bereits nach 2 – 3 Wochen wiederhaben. Auch wir könnten uns nicht vorstellen, auf unser Handy zu verzichten und natürlich die Bilder und Erinnerungen, die damit zusammenhängen. Wenn Ihr Mobiltelefon keine Rückschlüsse auf die Tat zulässt, dann wird dieses über uns schnell die Rückkehr an den Eigentümer finden.

Mein Handy enthält aber Nachrichten, die auf einen Drogenhandel hinweisen können. Was Nun?

In vielen Verfahren wird eine WhatsApp, eine SMS oder sonst eine Nachricht über Ihr Handy einen möglichen BtM – Hintergrund haben. Kann man mir aufgrund von WhatsApp oder SMSen einen Verstoß gegen das BtMG nachweisen? Ist eine SMS oder eine WhatsApp überhaupt ein Beweismittel? Wir wollen hier nicht lang um den heißen Brei reden: Das, was Sie geschrieben haben und das, was Sie per WhatsApp und SMS verschickt haben, kann bei Drogen natürlich gegen Sie verwendet werden.

Wir bekommen immer wieder Mails, meistens von sehr jungen Mandanten, die fragen, ob eine Kurzmitteilungsnachricht oder WhatsApp reicht, um sie zu verurteilen.

Dem ist so!

Wenn dies aber Gegenstand des Verfahrens ist, dann sollte man hier keine schlauen Fragen stellen, sondern viel lieber uns als Kanzlei beauftragen, damit wir dieses Problem richten können.

Wir lassen uns in diesem Fall im Wege der Akteneinsicht erst einmal den Auswertungsbericht schicken und dann erst nach Rücksprache mit Ihnen werden wir hierzu Stellung nehmen. Sollte Ihr Handy jedoch am Schluss doch dazu führen, dass Sie der Tat überführt sind, dann wird dieses durch den Staat eingezogen. Es ist dann Tatmittel oder Tatwerkzeug und kann demgemäß nicht mehr an Sie herausgegeben werden.

Mein Computer wurde bei der Hausdurchsuchung sichergestellt. Wann bekomme ich diesen wieder zurück?

Wenn ein Laptop bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurde, dann erhalten Sie diesen in frühsten 6 Monaten wieder. Tabelt, Computer und Netbook werden durch eine eigens dafür ausgebildete IT – Einheit ausgewertet, die sodann einen Auswertungsbericht erstellt. In Einzelfällen bedient man sich auch externen Gutachtern. Bei der Masse an Verfahren sind Auswertungszeiten von 6 – 8 Monaten eigentlich die Regel.

Sollten Sie den Computer beruflich nutzen, dann werden wir in Einzelfällen eine bevorzugte Auswertung durchsetzen können.

Eine Datensicherung ist ebenfalls möglich und kann nach einer Hausdurchsuchung wichtig sein, damit Sie handlungsfähig sind.

Computerauswertungen sind bei dem Verstoß gegen das BtMG im Rahmen des Darknets keine Seltenheit.

Sollten Sie im Rahmen von einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Darknet eine Hausdurchsuchung haben, dann sollten Sie sich dringend einen Rechtsanwalt nehmen, der viel Erfahrung im Bereich von BtM und IT hat.

Ein gutes Drittel der Verfahren, die wir mittlerweile seit 2005 verteidigen, haben einen Bezug zum Internet.

Internet und Verstoß gegen das BtMG ist somit einer der Schwerpunkte, die wir seit Entstehung des world wide webs täglich und bundesweit betreuen.

Was genau wird auf meinem Laptop bei einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG gesucht?

Auf Ihrem Computer werden die aktiven Dateien, aber auch gelöschte Dateien untersucht.

Wenn Sie Dateien löschen, dann sind diese in der Regel später wieder durch die Polizei wiederherzustellen.

Natürlich gibt es Tools, die eine sichere Löschung von Dateien gewähren. Diese stehen als Freeware im Internet zum Download bereit.

Ihre E – Mails, sollten diese sich auf Ihrem Computer befinden (Outlook oder Live – Mail), werden gelesen. Der Internetverlauf wird geprüft und hier können auch die sogenannten „temporary internet files“ verräterische Details über Aktivitäten im Darknet offenbaren. Somit können Bestellungen, die über E – Mails aufgegeben wurden, aufgedeckt werden, aber auch mögliche Kontakte im Darknet nachvollzogen werden. Früher haben bei BtM – Verfahren und Hausdurchsuchungen die Sicherstellung von elektronischen Geräten fast nie eine Rolle gespielt, wenn sich hier nicht förmlich ein Verdacht aufdrängte. Das hat sich mittlerweile geändert und wir reagieren auf diese Situation proaktiv.