Verstoß gegen das BtMG – welche Strafe habe ich zu erwarten?

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach der Strafhöhe bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gibt es nicht.

Bitte beachten Sie, dass die Strafe von nachstehenden Umständen wesentlich abhängt:

  • Welche Art von Betäubungsmitteln wurden bei Ihnen aufgefunden?
  • Welche Handlung wird Ihnen vorgeworfen: Besitz / Handeltreiben Einfuhr / Anbau?
  • In welchem Bundesland / Stadt ist dies passiert?
  • Haben Sie Vorbelastungen oder Vorstrafen?
  • Sind Sie über oder unter 21 Jahre alt?
  • Besondere Umstände der Tat?
  • Sind Sie selbst Drogenabhängig?

Bei einer unverbindlichen Anfrage per Mail an unsere Kanzlei sollten Sie diese Fragen bitte berücksichtigen und die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll und Durchsuchungsbeschluss beifügen. So können wir Ihnen dann ein individuelles Angebot für eine Verteidigung unterbreiten und durch die Informationen Ihnen genau mitteilen, wie das Verfahren für Sie möglichweise enden kann. Wir sind ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Seit über 10 Jahre verteidigen wir Betäubungsmittelverfahren aus ganz Deutschland und haben bereits Tausende von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren betreut. Diese Erfahrung ist Ihr Vorteil im Verfahren.

Art der Droge und die Strafe

Drogen werden im Wesentlichen in drei Kategorien unterschieden, wobei der Suchtfaktor hier eine Unterscheidung erlaubt:

Weiche Drogen: Marihuana und Haschisch

Mittelgefährliche Drogen: XTC, Amphetamin und LSD

Harte Drogen: Heroin und Kokain

Daneben gibt es natürlich eine weitere Reihe von Drogen, die meist den mittelgefährlichen Drogen zugeordnet werden. Beispielsweise wird Crystal Meth hierzu gezählt.

Es sollte klar sein, dass Sie für einen Kilogramm Kokain (besessen, gehandelt, eigeführt) eine höhere Strafe erhalten als für ein Kilogramm Marihuana (besessen, gehandelt, eigeführt).

Wenn Sie 1 Kilogramm Kokain von den Niederlanden nach Deutschland einführen, dann wird Sie ein Gericht zu ungefähr 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilen.

Weniger Strafe ist immer möglich, aber dann müssen wir hart am Verfahren arbeiten.

Bei der Einfuhr von einem Kilogramm Marihuana werden wir in der Regel eine Bewährungsstrafe zu erzielen sein.

Hier werden die Unterschiede deutlich.

Letztendlich zählt nicht die Menge an Droge, die bei Ihnen aufgefunden wurde, sondern der Wirkstoff. Der Wirkstoff wird durch das Wirkstoffgutachten festgestellt und kann auf die Strafe erheblichen Einfluss haben.

Bei Ihnen wurde 1 Kilogramm Amphetamin sichergestellt.

Die nicht geringe Menge bei Amphetamin liegt bei 10g Amphetaminbase (reinem Wirkstoff).

Wenn das Amphetamin lediglich 5 % Wirkstoffgehalt hat, dann beträgt die Menge an Ampethaminbase lediglich 50g.

Anders ist dies, wenn das Pepp 20 % Wirkstoff hat. Dann errechnen sich hieraus bereits 200g Amphetaminbase.

Aus dem vorbenannten Rechenbeispiel sehen Sie, dass die Strafe sich wesentlich danach richtet, wie hoch der Wirkstoff war, der bei Ihnen aufgefunden wurde.

Schwankungen sind hier erheblich.

Heroin, das in Rotterdam gekauft und eingeführt wird, kann teileweise einen Heroinhydrochlordanteil von mehr als 50 % haben. Verkauft wird das Heroin gestreckt und hat dann nur noch einen reinen Heroin – Anteil von 10 %.

Bei Amphetamin und XTC erfahren wir in der Regel ebenfalls erhebliche Schwankungen bei dem Baseanteil oder dem MDMA, das ein Wirkstoffgutachten auswirkt.

Kokain ist in der Regel dem Wirkstoff nach bei Verfahren recht stabil und wird in der Regel bei 90 % oder mehr liegen. Verfahren, in denen das Kokain äußerst gestreckt wurde, sind eher selten anzutreffen.

Auch bei Haschisch und Marihuana wird man selten ein Verfahren verteidigen, in dem der Wirkstoffanteil von 12 % THC unterschritten wird. Es häufen sich eher die Verfahren, die Haze zum Gegenstand haben und somit THC – Wirkstoffanteile von mehr als 16 % keine Seltenheit mehr sind.

Die Strafe richtet sich also nach der Art der Droge und dem Wirkstoff.

Was wird Ihnen eigentlich vorgeworfen? Die Strafen des BtMG sind einfach zu erklären

Wenn Sie eine geringe Menge an BtM (egal welcher Art) besitzen, damit Handeltreiben, diese einführen oder diese anbauen, dann sieht das Gesetz hierfür einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Wenn Sie nicht geringe Menge an Drogen besitzen oder damit Handeltreiben oder diese an Minderjährige abgeben, werden Sie ab einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Gewerbsmäßiges Handeltreiben wird in der Regel auch nicht unter einer Freiheitstrafe geahndet. Sollten Sie eine nicht geringe einführen, dann sieht das Gesetz sogar eine Freiheitsstrafe ab 2 Jahren vor. Nicht unter 5 Jahren wird bestraft, wer bei dem Handeltreiben oder der Einfuhr nicht geringer Menge eine Waffe oder Gegenstand bei sich führt, die der Art nach zur Verletzung geeignet ist oder das Handeltreiben als Mitglied einer Bande. In den Fällen, in denen es um nicht geringe Menge an Drogen geht, sieht der Gesetzgeber in allen Fällen vor, die Strafe dann zu mildern, wenn ein „minder schwerer Fall“ vorliegt.

Noch immer rufen oder schreiben uns Mandanten an, die noch aus den 90er Jahren im Kopf haben, dass es Grenzmengen gibt, bei denen das Verfahren ohnehin eingestellt wird. Manche sind sogar der Ansicht, man darf geringe Mengen an Betäubungsmitteln besitzen.

Dies ist ein Irrtum.

Sie dürfen überhaupt keinen Stoff besitzen, der dem BtMG unterliegt.

Staatsanwaltschaften in Deutschland haben schon lange aufgegeben, auch bei Ersttäten, die Verfahren – wegen Geringfügigkeit – nach § 31a BtMG einzustellen.

Sie sollten sich hier also nicht auf den Irrglauben verlassen, dass alles sich von selbst regeln wird. Zudem wissen Sie auch nicht, ob Ihr Verfahren der Führerscheinbehörde gemeldet wird.

Diese Lücken schließt eine solide Verteidigung. Gerne übersenden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Verteidigung.

Leider wird immer wieder durch die Medien suggeriert, dass bald alle Menschen in Deutschland, die Rückenschmerzen haben, ihr Marihuana an der nächsten Apotheke abholen dürfen. Wenn Sie sich die Strafrahmen und die Höhen der Strafen, die das BtMG bereithält, ansehen, dann werden Sie merken: Davon sind wir ganz weit entfernt. Wir werden es auch nicht in der näheren Zukunft erleben, dass der Gesetzgeber zumindest weiche Drogen legalisiert. Dann müsste das BtMG komplett neu überdacht werden und das ist derzeit eher nicht vorstellbar. Natürlich verstehen wir, dass die Strafen, die wir hier zusammentragen zunächst einem Angst und Bange machen. Das ist aber nicht unser Ziel. Ziel ist eine realistische und professionelle Einschätzung Ihrer Situation.

Welche beruflichen Konsequenzen kann ein Verstoß gegen das BtMG für mich haben?

Nachstehende Informationen sind nicht vollständig und können einer Einzelfallberatung nicht gerecht werden. Die hier gegeben Informationen und Hinweise geben lediglich einen groben Überblick. Grundsätzlich gilt: Ihr Arbeitgeber wird nicht von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht über den Stand der Ermittlungen oder Ausgang Ihres Verfahrens unterrichtet.

Bei dem Verstoß gegen das BtMG kann es natürlich zur Hausdurchsuchung kommen. In seltenen Fällen werden auch Arbeitsplätze und Arbeitsstätten durchsucht.

Sollte Ihr zukünftiger Arbeitgeber bei einer Bewerbung nach Vorstrafen fragen oder ob gegen Sie ein laufendes Ermittlungsverfahren anhängig sind, dann müssen wir Ihnen, aus anwaltlicher Fürsorge mitteilen, dass man diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten sollte. Anderenfalls würden zumindest, wenn die Strafe oder das Verfahren im Nachhinein bekannt werden, arbeitsrechtliche Nachteile erfolgen. Es empfiehlt sich hier anwaltliche Rücksprache zu halten. Nach Abschluss eines Verfahrens muss die Staatsanwaltschaft im Falle einer Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls Ihren Arbeitgeber oder Dienstherren bei bestimmten Berufsgruppen unterrichten. Es wäre hier nicht Sinn und Zweck, eine abschließende Liste anzufertigen, aber wir wollen uns mit einigen der immer wiederkehrenden Berufsgruppen auseinandersetzen.

Verstoß gegen das BtMG – Kammerberufe

Zu den Kammerberufen gehören insbesondere Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Architekten, Steuerberater und beratende Ingenieure.

Neben dem strafrechtlichen Verfahren kommen hier unter Umständen berufsrechtliche Verfahren in Betracht.

Verstoß gegen das BtMG – Beamter

Wenn Sie als Beamter eine Vorladung wegen des Verstoßes gegen das BtMG erhalten haben, dann sollten Sie sich dringend mit uns in Verbindung setzen. In vielen Fällen haben wir hier bei dem Besitz von kleineren Mengen Betäubungsmittel (in der Regel Marihuana) erwirkt, dass Ihr Verfahren (gegen eine Auflage) eingestellt wurde und Sie sich somit nicht mit dem Dienstherren streiten müssen. Ein Lehrer kam zu uns, bei dem man 30 g Marihuana aufgefunden hatte und der große Angst um seine Zukunft hatte. Gegen eine großzügige Zahlung an das lokale Kinderhilfswerk konnten wir die Staatsanwaltschaft erweichen, auch bei dieser Menge das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.

Beachten Sie, dass in vielen Fällen, wenn Sie als Beamter Drogen im Besitz haben, die Staatsanwaltschaft nicht weiß, dass Sie Beamter sind. Keiner braucht sich selbst zu belasten. Es gibt Fälle, in denen, durch eine außergerichtliche Klärung des Sachverhalts, es nie zu einer Folgeproblematik kam. Eine sinnvolle und vernünftige Verteidigung kann hier viele Probleme verhindern.

Verstoß gegen das BtMG – soziale Arbeit und Heilberufe

Wir haben über die lange Dauer unsere Tätigkeit natürlich vielen Mandanten aus diesen sozialen Bereich verteidigt.

Viele Menschen haben das Klischee, dass Altenpfleger, Krankenpfleger, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen häufig kiffen würden. Um es abzukürzen: Das Klischee erfüllen viele und deshalb verteidigen wir auch viele aus diesem Bereich. Es handelt sich um Menschen, die ihren Beruf, trotz des Konsums von Marihuana, mit Hingabe machen und es falsch wäre, diesen die Zukunft zu verbauen.

Wir wollen hier ein wohl gehütetes Geheimnis lüften: Fast alle unsere Mandanten, die aus dem Bereich der sozialen Arbeit kommen, die sich für alte, kranke und bedürftige Menschen einsetzen, arbeiten heute – trotz eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verstoßes gegen das BtMG – noch in ihrem Job. Wie wir zum Ziel in Ihrem Verfahren bei einer Vorladung wegen Verstoßes gegen das BtMG kommen, soll aber der individuellen Beratung und der Planung Ihres Verfahrens vorbehalten bleiben und wir bitten, insoweit Kontakt mit uns aufzunehmen.

Verstoß gegen das BtMG – unterschiedliche Handhabungen der Bundesländer

Brandenburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden – Württemberg, Bayern. Wir legen hierbei mit dem Auto alleine 50.000 km im Jahr zurück um unsere Mandanten bundesweit zu verteidigen. Daneben greifen wir auch gerne auf den Zug oder einen Flug zurück, wenn dies im Sinne der Verteidigung ist. Eine Reise durch die BRD heißt auch, sich dem einzelnen Bundesland oder den Strafen, die dort zu erwarten sind, anzugleichen.

Ein Richter aus Bayern wollte am Telefon mal besonders witzig sein und meinte: Nehmen Sie die Strafe, die sie für den Fall in NRW erhalten würden und verdoppeln sie diese, dann wissen Sie in etwa, was hier an Strafe rumkommt. Witzig fand er es dann nicht mehr, als mein Mandant mit einem Freispruch aus dem Verfahren kam.

Wir unterstellen es als bekannt, dass es bei einem Verstoß gegen das BtMG in den südlichen Bundesländern höhere Strafen bei Drogen gibt, als in den nördlichen Bundesländern. Hierbei sollte aber nicht Rheinland – Pfalz in Vergessenheit geraten, welches immer wieder durch seine drakonischen Strafen bei BtM für Aufsehen erregt.

Aber auch in NRW selbst gibt es in Städten völlig unterschiedliche Strafen bei Betäubungsmittelverstößen.

In NRW sind vor allem Wuppertal, Arnsberg und Krefeld bei Verstößen gegen das BtMG besonders hart mit Ihren Urteilen. Der Trend geht ohnehin zu höheren Strafen. So ist, im Vergleich zu früher, auch das Landgericht in Essen, härter in seiner Bestrafung geworden. Gefürchtet werden aber auch die grenznahen Gerichte, wie beispielsweise Kleve.

Dagegen ist der Gerichtsbezirk von Duisburg oder Köln in der Regel bei Verstößen gegen das BtMG angemessen in den Strafen.

Die Gerichtsbezirke Dortmund, Bonn und Münster liegen sicherlich im guten Mittelfeld.

Eine Spezialisierung im Betäubungsmittelstrafrecht rechtfertigt sich nur, wenn man nicht nur die Richter bei den lokalen Gerichten einschätzen kann, sondern diese auch in ablegenden Ecken von Deutschland kennt und somit auch dort die Verteidigung seine volle Wirkung entfaltet. Viele Mandanten denken, dass Sie mit einem lokalen Verteidiger vor Ort besser bedient sind, da dieser den Richter kennt. Dies ist aus unserer Sicht kein Vorteil. In Fällen, in denen ein Deal oder Verständigung im Strafprozess stattfinden soll, ist es logisch, dass es ein Vorteil ist, wenn man den Richter oder die Richterin kennt. Unsere Erfahrung hat aber gezeigt, dass Gerichte auch mit überregionalen Verteidigern ganz vortreffliche Einigungen finden. Meist sind diese Deals viel besser vom Ergebnis her, weil das Gericht sich bewusst ist, dass man diese Entscheidung nicht davon abhängig macht, ob man sich noch am Kaffeetisch gut versteht oder nicht. Ohnehin hat sich die Kultur der Verfahrensabsprachen durch gesetzlich, verbindliche Regelungen verändert.

Schon immer hat unsere Kanzlei die Nähe von Verteidigern zu Gerichten und der Staatsanwaltschaft gestört.

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man sich freundlich begrüßt und kollegial begegnet. Ein Smalltalk erhellt den Alltag und auch kann man in einer Gerichtspause durchaus auch ausnahmeweise an einem Tisch sitzen.

Darüber hinaus halten wir eine Nähe zu Gerichten als nachteilig für den Mandanten.

Wir verstehen uns als unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Um eine gutes Ergebnis zu bekommen und eine angemessene und gerechte Strafe, sollten Sie sich somit einer wirklich selbständigen und unabhängigen Kanzlei anvertrauen, die nicht in Abhängigkeit zur Justiz lebt. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, dass wir in Essen, im Herzen Nordrhein-Westfalens unseren Kanzleisitz haben. Wir liegen in der Mitte der Republik und erreichen bequem die Amts- und Landgerichte der Republik. Rechtsanwalt Louis ist gebürtiger Bayer und Rechtsanwältin Michaelis gebürtige Hessin.