Anbau von Betäubungsmitteln Outdoor Plantage Marihuana

Cannabis-Plantage im Freien

Marihuana wächst nicht nur in Jamaica oder in tropisch warmen Ländern. Es bedarf auch in unseren Breitengraden nicht zwingend eines Growzeltes oder einer Indooranlage, um Hanfpflanzen zu ziehen. Vielmehr wächst Cannabis auch mannshoch, wenn Sie die Samen in Ihrem Garten aussetzen. Natürlich werden Sie unter diesen Bedingungen in den meisten Fällen nicht solche Erträge erzielen, wie beim Indooranbau, aber biologischer geht es eigentlich nicht mehr.

Ich habe vor einiger Zeit in meinem Garten verschiedene Samen in die Erde gesetzt – wohl gemerkt – Gemüse. Ich wollte, dass unsere Kinder verstehen, dass das Gemüse nicht aus den Regal des lokalen Supermarktes wächst. Ich dachte mir, dass wir schon irgendeine krumme Gurke aus der Erde ziehen werden. Mehr als überrascht war ich, als wir – und das ohne einen grünen Daumen zu haben – kiloweise Gemüse ernteten und in der Folgezeit Gurken und Zucchini an Freunde und Bekannte verschenkten. Dies soll veranschaulich, wie einfach eine Cannabiszucht draußen funktioniert. Es ist quasi ein Selbstläufer.

Unerlaubter Anbau von Betäubungsmittel

Der Anbau von BtM in Deutschland ist illegal, wenn Sie hierzu nicht eine Erlaubnis haben. Alleine der Besitz der Samen ist bereits nach dem BtMG strafbar. Hier gibt es auch keine Toleranzgrenzen oder Nachsicht der Behörden.

Viele Mandanten scheuen das Entdeckungsrisiko einer Cannabis – Outdoor – Plantage, da diese ja durch einen Nachbarn, dem Förster oder andere Menschen entdeckt / gesehen werden könnte. Dies ist sicherlich der häufigste Grund, warum Cannabisanbauer von einem solchen Projekt Abstand nehmen, denn es birgt naturgemäß Risiken. Anhand von Beispielen aus Verfahren, die wir verteidigt haben, werden diese  Problem verdeutlicht.

Cannabisplantage im Wald

Ich habe vor einigen Jahren einen Mandanten verteidigt, bei dem eine Indoor – Plantage aufgefunden wurde. Dieser hat dahingehend aus seinem Fehler gelernt, dass er seine nächste Cannabisplantage – wie bei dem Film „Lambock“ – in den Wald pflanzte. Eine schöne Plantage mit ca. 50 Pflanzen auf einer geschützten Waldlichtung.

Leider kam es, wie es kommen musste. Ein Jäger entdeckte die Plantage im Unterholz und verständigte die Polizei. Diese obervierte erfolglos die Plantage und wollte den Cannabisbauer auf frischer Tat stellen. Da eine Cannabisplantage jedoch nur bedingt pflege braucht,konnte mein Mandant nicht gesichtet werden. Die Polizei hat nur bedingt Ressourcen für eine Observation.

Meinem Mandanten wurde aber zum Verhängnis, dass er die verschiedenen Sorten mit kleinen Kreidetafeln auswies und man von diesen DNA – Abstriche machte und durch die DNA – Datenbank jagte. Treffer. Beim letzten Verfahren wurde mittels Gerichtsbeschluss bestimmt, dass dieser DNA abzugeben habe, welches ihm nunmehr zum Verhängnis wurde. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurde die genau gleiche Art an Schildern, wie im Wald, aufgefunden.

Mein Mandant stand derzeit, wegen dem letzten Verfahren, noch unter laufender Bewährung. DNA ist nur ein Indiz für die Täterschaft und das letzte Verfahren hat zumindest eine bestimmte Nähe zu Cannabisplantagen aufgezeigt.

Wir schwiegen im Prozess und wollten einen Freispruch, da der Mandant ja bereits einschlägig vorbestraft war und unter laufender Bewährung stand. Dann muss man aufs Ganze gehen, auf Sieg setzen.

Nachdem wir mitteilten, dass wir zur Sache keine Angaben machen werden, unterbrach das Schöffengericht die Sitzung für eine Zwischenberatung. Aus dieser ging sodann hervor, dass im Falle eines Geständnisses, meinem Mandanten eine weitere Bewährungschance gewährt werden würde. War das Verfahren doch bereits zwei Jahre alt, der Mandant beruflich gefestigt und im Rahmen der Wiedererlangung seines Führerscheins hatte er Drogenscreenings erbracht

Dieses Angebot nahmen wir sodann an, denn das Risiko war schlichtweg zu hoch um weiter zu pokern.

Dass der Mandant die Bereitschaft gezeigt hat, zu kämpfen, zeigt aber deutlich, dass das Gericht sich der Beweislage durchaus bewusst war. Man hätte ihn verurteilen können, aber ob das Urteil im Rahmen einer Berufung oder Revision gehalten hätte ist mehr als fraglich.

Cannabis auf dem Balkon

Manche Menschen pflegen Geranien auf dem Balkon, so jedenfalls nicht mein Mandant, der überzeugter Kiffer war und in seiner Gemütlichkeit und der Liebe zu den Pflanzen überhaupt keine Veranlassung sah, sich von seinem Hobby abbringen zu lassen.

So kaufte er kurzerhand Pflanzkübel aus dem Baumarkt sowie Blumenerde und steckte Samen, die er nicht aus dem Internet kaufte, sondern Rückstände aus Marihuanakäufen waren. Er hatte es einfach satt, sich das Marihuana von seinem Dealer zu beschaffen, zumal dieses immer wieder gestreckt wurde und er sich ernsthafte Gedanken um seine Gesundheit machte.

Der Mandant berichtete erfreut, dass die Cannabispflanzen mannshoch wuchsen und er nie gedacht hätte, dass er hier einen gärtnerischen Erfolg erzielen würde. Manche haben Schnapsideen, andere Hanfideen.

Es wird keinen wundern, dass es nicht lange dauerte, bis Nachbarn erkannten, dass der Mandant da keine Stechpalme auf dem Balkon kultivierte. Diese riefen den Freund und Helfer, der bereitwillig die Pflanzen für meinen Mandanten abernteten.

Das Gericht hatte Nachsicht mit meinem Mandanten, war die Geschichte so derart schräg und dilettantisch, dass sich mehr Mitleid als das Bedürfnis zu Strafen im Saal des Amtsgerichts breit machte.

Cannabisplantage im Garten

Freistehendes und abgelegenes Einfamilienhaus, traute Idylle und ein sehr gepflegter Garten. Ein Gartenzwerg guckte gelangweilt auf eine Cannabisplantage im hinteren Teil des Gartens.

Eigentlich wäre dies ein Standbild, welches so auch bestehen geblieben wäre, hätte nicht ein Bürger, beflügelt durch seine Wanderlust, seinen Weg am Rande des Garten in das Unterholz geschlagen. Menschen mit Funktionsjacken, Rucksäcken und guten Botanikkenntnissen sind auch solche, die psychologisch im Bereich des „besorgten Bürgers“ einzustufen sind und somit entschloss sich der Wanderer für „law  and order“ zu sorgen. Er holte meinem Mandanten die Polizei ins Haus bzw. in den Garten. Schnell war geklärt, dass die Pflanzen meinem Mandanten gehörten und die Ehefrau dies nur widerwillig in ihrem schönen Garten duldete.

Großzügig wurden aber beide zum Schöffengericht angeklagt, unterstellte man der der Ehefrau einen Mitbesitz an den Pflanzen.

Es ist kaum zu glauben, dass das Amtsgericht tatsächlich die Ehefrau mitverurteilte, wobei diese nichts mit den Pflanzen zu tun hatte. Hierbei bediente sich das Gericht Ausführungen aus dem Zivilrecht.

Das Landgericht hob diese Entscheidung sodann selbstverständlich wieder auf und auch der Ehemann erhielt eine sehr maßvolle Strafe für die Cannabis – Wildzucht.