Amphetamin, auch Pepp oder Speed genannt, ist eine synthetische Droge und wird als mittelgefährliche Droge eingestuft. Der Wirkstoff in Amphetamin ist die Amphetaminbase. Sie werden nicht für die Menge des Streckmittels bestraft, mit welchem die Base gestreckt ist, sondern nur wegen des reinen Wirkstoffs. Die für die Strafzumessung wichtige Grenzmenge von einer geringen Menge zu einer nicht geringen Menge liegt bei 10 g Amphetaminbase.
Aus den über die Jahre hinweg unzählig verteidigten Betäubungsmittelstrafverfahren haben wir die nötige Erfahrung gesammelt, die Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Strafsache zu Gute kommen wird.
Die meisten Mandanten, die wir verteidigen, sind der Ansicht, dass ihr Amphetamin besonders hochwertig sein muss.
Wir weisen unsere Mandanten sodann darauf hin, dass Sie (zum Glück) hier einem Irrtum unterliegen.
In der Regel wird der Wirkstoffgehalt sogar bei unter 5 % liegen.
Natürlich verteidigen wir viele Verfahren, in denen der Wirkstoff auch weitaus höher liegt und man diese hohe Konzentration sodann als „Paste“ bezeichnet.
Ob eine geringe Menge oder eine nicht geringe Menge vorliegt, wird in der Praxis durch ein Wirkstoffgutachten geklärt werden können. Wenn Sie also 100 g Amphetamin im Besitz haben, der Wirkstoffanteil bei 10 % liegt, dann haben Sie 10 g Amphetaminbase im Besitz. Wenn höhere Mengen an Amphetamin in Ihrem Besitz aufgefunden wurden, dann wird man in der Regel ein Wirkstoffgutachten einholen. Bei einem Gramm Pepp wäre dies überflüssig, da man rein rechnerisch nicht die Grenzmenge von 10 g Amphetaminbase erreichen kann. Bei der Verteidigung von Verfahren, die Amphetamin zum Gegenstand haben, haben wir festgestellt, dass diese Verfahren immer bezüglich des Wirkstoffs für Überraschung sorgen und wir damit dem Mandanten häufig noch zu einer geringen Strafe verhelfen konnte.
Vor einigen Jahren haben wir einen Mandanten verteidigt, dem vorgeworfen wurde, 50 kg Amphetamin für einen Dealer gebunkert zu haben. Große Erleichterung beim Mandanten, seine Entlassung aus der Untersuchungshaft und eine Bewährungsstrafe von lediglich 10 Monaten haben wir als Erfolg verbuchen können. Der Wirkstoff war derart gering, dass am Schluss von den 50 Kilo, die Gegenstand der Ermittlungen waren, nicht viel übrig blieb.
Das Landgericht Hagen hat den Mandanten in die Freiheit entlassen und wir mit dem kuriosen Fall Rechtsgeschichte geschrieben. Dieser Fall hat in der Presse und Publikationen seine Erinnerung für alle Leser hinterlassen.
Noch mehr Freude hat uns eine unserer Mandantinnen vor dem Amtsgericht in Kleve gebracht. Geflügelt durch die lockere Atmosphäre der Verhandlung, die wir immer wieder bereiten, ließ sie sich im letzten Wort zu den legendären Worten:
„Krieg ich jetzt mein Amphetamin wieder?“ hinreißen.
Ich muss gestehen, dass dieser Satz mir zunächst das Blut in den Adern gefrieren ließ, aber der Richter dann nicht nur mit Humor reagierte, sondern dieses auch mit für die Einfuhr eines Kilograms an Marihuana und den Besitz von Amphetamin einer sehr moderaten Bewährungsstrafe ausurteilte.
Hier sollte jedoch angemerkt sein, dass Sie dies bitte nicht nachmachen sollten und sich lieber an die Worte, die in einer guten Vorbereitung abgestimmt wurden, halten sollten.
Wir könnten ganze Seiten mit Anekdoten füllen, die wir seit 2005 in Verfahren erlebt haben und stellen immer wieder fest, dass eine gute Verteidigung, die Hand und Fuß hat, aber die nötige Leichtigkeit und Konsequenz besitzt, genau das ist, was unseren Erfolg ausmacht.
Welche Strafe erhalte ich, wenn ich Amphetamin in meinem Besitz habe?
Bei geringen Mengen, also weniger als 10 g Base, sieht der Gesetzgeber Geldstrafe oder eine Strafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor. Sollten Sie mehr im Besitz haben, dann sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 1 – 15 Jahren vor. Im minder schweren Fällen wird hier auf eine Strafe von 3 Monaten bis 5 Jahren erkannt.
Meistens wird Amphetamin im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt.
Wundern Sie sich nicht, wenn Ermittler gezielt das Gefrierfach bei einer Hausdurchsuchung durchsuchen. Die Polizei weiß, dass die Haltbarkeit von Amphetamin überschaubar ist und die kühle Lagerung das Amphetamin davor bewahrt, schlechter Qualität zu werden.
Das Amphetamin, welches meistens in Plastikbeuteln oder Glasschalen gelagert wird, wird auf der Wache mit einem Drogenvortest bedacht, um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Amphetamin handelt.
Dann wird dieses gewogen und sodann, je nach Menge, an das Landeskriminalamt oder ein Rechtsmedizinisches Institut zur Untersuchung verschickt. Circa 3 Monate später liegt sodann der Polizei und Staatsanwaltschaft das Wirkstoffgutachten vor. Amphetamin wird aber auch häufig in der Disco, auf einem Festival oder bei Feierlichkeiten sichergestellt. Hierbei handelt es sich ggf. um 1 Gramm, welches für den Eigenkonsum bestimmt ist. Hier wird die Droge nur durch einen Drogenvortest untersucht und eine Anzeige von Amts wegen vorgenommen.
Auch bei kleineren Mengen an Amphetamin, die Sie im Besitz haben, wird das Verfahren nicht automatisch durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Unsere tägliche Arbeit ist es, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einer Strafe abzusehen (§ 31a BtMG) oder das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Hierbei erfolgt sodann auch keine Eintragung im Bundeszentralregister.
Leider bekommen wir täglich Anrufe, in denen Mandanten bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben und überrascht sind, dass ihr Verfahren als Ersttäter nicht eingestellt wurde.
Die Toleranz bei Amphetamin ist bei der Justiz gering.
Hier herrscht ein klassisches Nord – Südgefälle. In Bayern und Baden – Württemberg sind die Strafen weitaus höher als die in NRW oder Niedersachen.
Da wir bundesweit verteidigen, können wir Ihre Verteidigung genau auf den Einzelfall abstimmen.
Bei geringen Menge an Amphetamin ist das Ziel der Verteidigung, das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG außergerichtlich zu klären, was uns auch in den meisten Fällen gelingt. Das schont Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel, da Sie weder eine Beschuldigtenvernehmung wahrnehmen, noch zu einer Gerichtsverhandlung müssen. Zudem verhindern wir in vielen Fällen, dass Ihre Strafe im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis eingetragen wird.
Bei einer Einstellung des Verfahrens erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis.
Bei einer Geldstrafe bis 90 Tagessätzen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis 3 Monate erfolgt lediglich eine Eintragung im Bundeszentralregister.
Erst ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ab 3 Monaten, erfolgt eine Eintragung im Führungszeugnis.
Lassen Sie sich bitte hier durch uns individuell beraten, wie die Strafe in Ihrem Fall ausfallen wird und wir werden Ihnen dann auch genau sagen, welche beruflichen Folgen und Folgen für den Führerschein bei Besitz von Amphetamin gegeben sind.
Eine Seite für Drogendelikte kann die Probleme transparent machen und Sie informieren, aber jeder Fall ist individuell und wird durch uns auch so beraten.
Falls Sie eine Anklageschrift erhalten haben oder eine Anklage unumgänglich ist, dann verteidigen wir Sie bundesweit vor dem für Sie zuständigen Amtsgericht oder Landgericht. Eine Anklage erfolgt oft, wenn sich der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren keinen Anwalt genommen hat. Eine Anklage erfolgt auch dann, wenn Sie unter laufender Bewährung stehen. In vielen Fällen stehen unsere Mandanten bereits einschlägig wegen Verstoßes gegen das BtMG unter laufender Bewährung.
Es ist natürlich verständlich, dass man sich das Geld für einen Anwalt lieber sparen will. Umso größer ist dann die Sorge, wenn die Anklage oder Strafbefehl zugestellt wird. Hier sollten Sie nunmehr unverzüglich Kontakt aufnehmen, um keine Fristen zu versäumen.
Bei einer laufenden Bewährung wegen Verstoßes gegen das BtMG muss dies nicht heißen, dass Sie nunmehr ins Gefängnis müssen. Den Großteil unsere Mandanten konnten wir vor der JVA hier retten. Es ist nunmehr höchste Zeit, das Verfahren zu planen.
Wenn mehr als 10 g Amphetaminbase in Ihrem Besitz ist, dann muss Ihr Verfahren zwingend zum Schöffengericht angeklagt werden, weil es das Gesetz so will. Im Falle einer Anklage zum Schöffengericht werden wir Ihre Verteidigung anzeigen, Akteneinsicht beantragen und Sie sodann beraten, vorbereiten und Sie zum Termin begleiten. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einem Strafbefehl nur 2 Wochen nach Zustellung die Möglichkeit haben, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Auch bei einer Anklage sind Sie an Fristen gebunden, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen. Sollten Sie zum Schöffengericht angeklagt worden sein, dann haben Sie ein Anrecht auf einen Pflichtverteidiger. Gerne erfragen Sie bei uns, ob wir Sie als Pflichtverteidiger verteidigen. Bundesweit verteidigen wir Sie als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger. Bitte schreiben oder rufen Sie uns unverbindlich an und wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Unerlaubte Einfuhr von Amphetamin
Amphetamin wird in der Regel aus dem Ausland, beispielsweise aus den Niederlanden, eingeführt und dann vom Zoll sichergestellt. Seit 2005 verteidigen wir den Einfuhrschmuggel von Amphetamin wobei wir die Anzahl der Verfahren und Kilos nicht mehr zählen können, die wir bereits verteidigt haben.
Unser Kerngebiet der Verteidigung ist an der grünen Grenze zu den Niederlanden und wir sind täglich Gast am Amtsgericht oder Landgericht: Nordhorn, Lingen, Rheine, Bocholt, Rheine, Münster, Duisburg, Kleve, Geldern, Mönchengladbach, Köln, Aachen, Düren, Leverkusen, Viersen, Nettetal, Kempten, Schleiden, Kerpen, Eschweiler, Geilenkirchen und Essen.
Bundesweit werden wir Sie von Bayern über Niedersachen nach Hamburg bis Berlin verteidigen.
Da wir einen Großteil der Verfahren, die wir betreuen, außergerichtlich klären, ist in der Regel nicht einmal ein Einsatz bei Gericht notwendig.
Wenn Sie nur geringe Mengen an Amphetamin einschmuggeln, dann sieht der Gesetzgeber hier eine Strafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Übersetzt bedeutet dies, dass wir in diesen Fällen sogar die Möglichkeit haben, dass das Verfahren außergerichtlich eingestellt wird. Hier erschwert uns die Arbeit, dass, im Gegensatz zu Cannabis, es sich um eine mittelgefährliche Droge handelt. Viele Staatsanwaltschaften tun sich schwer, hier einer Einstellung (gegen Auflage) zuzustimmen. Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, das Verfahren zu beenden, indem außergerichtlich durch uns eine Geldstrafe mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt wird und Sie somit nicht zu einem Gerichtstermin müssen und vor allem eine Vorstrafe vermieden wird.
Im Rahmen einer Verteidigerschrift tragen wir nach Akteneinsicht sämtliche strafmildernden Aspekte, die sich zu Ihrem Verfahren ergeben, der Staatsanwaltschaft vor. Zudem lassen wir die Staatsanwaltschaft wissen, welche Ein- und Ausgaben bei Ihnen bestehen, so dass eine Einstellung gegen Geldauflage oder eine Geldstrafe so günstig wie möglich berechnet werden kann. Zuletzt fügen wir einen Lebenslauf bei. Dann kann die Staatsanwaltschaft auf dieser Grundlage einen Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl ist ähnlich einem außergerichtlichen Urteil, den wir dann annehmen können oder hiergegen Einspruch einlegen.
Zu verhindern gilt es jedenfalls, wenn es um die Einfuhr einer geringen Menge an Amphetamin geht und Sie hier eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, dass Sie danach vorbestraft sind und eine Eintragung im Führungszeugnis haben.
Gute Neuigkeiten: In fast allen Fällen, in denen geringe Mengen an Amphetamin Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind, verhindern wir eine Eintragung im Führungszeugnis.
Die Einfuhr von nicht geringen Mengen an Amphetamin wird jedoch hart bestraft, nämlich mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren. Sie können in diesem Fall sogar bis 15 Jahre Freiheitsstrafe erhalten. Die in der Praxis häufigsten Fälle sind die, in denen der Kurier das Amphetamin aus den Niederlanden nach Deutschland im PKW fährt. Hierbei werden nicht nur die Autobahnen (A3, A1 und A57, A40 in NRW) genutzt, sondern das Amphetamin wird auch auf Schleichwegen aus Holland nach Deutschland verbracht. Im Falle, dass Sie der Zoll anhält, wird Ihr Fahrzeug, wenn der Verdacht eines Einfuhrschmuggels besteht, durchsucht und dies zur Not auch durch den Einsatz von Drogenspürhunden. In der Regel, sollte es sich um einen Fund einer nicht geringen Menge an Amphetamin handeln, wird die Staatsanwaltschaft im Abschluss nach Ihrer Festnahme eine Hausdurchsuchung bei Ihnen beantragen. Auch wenn Sie aus einem anderen Bundesland kommen als jenes, in dem der Bannbruch vollzogen wurde, wird durch die lokale Polizei sodann der Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Sollten Sie bei der Einfuhr von nicht geringen Mengen an Drogen angehalten werden, dann schweigen Sie bitte. Jedes Wort oder Erklärung kann später im gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Leider haben wir bereits unzählige Verfahren verteidigt, in denen der Beschuldigte sich in der anschließenden Beschuldigtenvernehmung beim Zoll zu einer Aussage hat hinreißen lassen bzw. beim Haftrichter eine Aussage gemacht, um der Untersuchungshaft zu entgehen.
In der Regel klappt dies nie.
Speichern Sie lieber jetzt sofort unsere Notfallnummer 0176-24738167 in Ihr Handy ein und lassen Sie uns im Fall einer Festnahme einen Anruf, WhatsApp oder eine SMS zukommen und wir werden uns unverzüglich mit Ihnen und dem Zoll in Verbindung setzen und alles professionell klären.
In vielen Fällen, in denen Amphetamin eingeschmuggelt wurde, konnten wir vor dem zuständigen Schöffengericht oder Landgericht erreichen, dass Sie keine Haftstrafe bekommen.
Hierbei ist nämlich in vielen Fällen gerade nicht die gesetzliche Strafe von 2 Jahren anzuwenden, sondern es gibt immer noch den sogenannten minder schweren Fall, der Ihnen eröffnet, dass Sie bei dem Verstoß noch eine Bewährungsstrafe erhalten. Wir tragen gegenüber der Staatsanwaltschaft die Umstände vor, aus denen sich die Anwendbarkeit des Ausnahmestrafrahmens ergibt. Beachten Sie jedoch: Wenn Sie bei der Einfuhr von nicht geringen Mengen an Amphetamin eine Waffe oder einen Gegenstand bei sich führen, der nach seiner Art zur Verletzung eines Menschen geeignet ist, so sieht das Gesetz hierfür eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren vor.
Wir haben seit 2005 unzählige Verfahren verteidigt, bei denen neben dem Amphetamin bei der Einfuhr der Betäubungsmittel ein Messer, ein Schlagstock, ein Elektroschocker, aber auch eine scharfe Pistole aufgefunden wurde.
In solchen Fällen haben Sie nur eine Chance, wenn Sie nicht über 5 Jahre ins Gefängnis wollen, dass Sie sich gut verteidigen lassen.
Bei einem minder schweren Fall werden wir sogar noch die Möglichkeit haben, dass Sie mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Menge an Amphetaminbase gering ist, Sie Ersttäter sind und es sich um eine Waffe oder einen Gegenstand handelt, der seiner Gefährlichkeit nach im unteren Bereich anzusiedeln ist.
So haben wir in vielen Verfahren Mandanten nicht nur vor der Untersuchungshaft bewahrt, sondern diese später vor einer Haftstrafe retten können.
Bewaffnetes und bandenmäßiges Handeltreiben mit nicht geringen Mengen Amphetamin
Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren wird bestraft, wenn Sie als Mitglied einer Bande Amphetamin in nicht geringen Mengen verkaufen.
Eine Bande sind mindestens 3 Personen
Wir erklären Mandanten den Bandenbegriff immer mit dem Sinnbild eines Familienunternehmens oder einer Firma: Einer führt den Stoff ein, der andere verkauft, der dritte führt die Kasse und der vierte wirbt neue Kunden an.
Sollte Ihnen vorgeworfen werden, als Mitglied einer Bande Amphetamin in nicht geringen Mengen verkauft zu haben, dann sollten Sie hier auf Experten bauen, die langjährige Erfahrungen im Bereich der Verteidigung von BtM – Delikten haben, weil es um wirklich hohe Haftstrafen geht und hier keine Fehler gemacht werden dürfen. Die Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren gilt übrigens auch für das bewaffnete Handeltreiben mit Amphetamin.
Wenn Sie also in Ihrer Wohnung griffbereit eine Machete, einen Baseballschläger, eine PTB – Waffe oder Pistole liegen haben, dann wird es eng.
Natürlich ist dies nur dann der Fall, wenn es sich
- um nicht geringe Mengen an Amphetamin geht
- und diese auch für den Handel bestimmt waren
- und die Waffe oder der Gegenstand auch mühelos erreichbar ist.
Hier kommt es in jedem Verfahren auf die Details an. In vielen Verfahren werden wir erreichen können, dass das Gericht von der Anwendung des § 30a BtMG absieht bzw. hier auf einen minder schweren Fall erkennt, der Ihnen dann noch die Möglichkeit bietet, dass das Verfahren mit einer Bewährungsstrafe beendet werden kann. Bei einem bewaffneten Handeltreiben ist im Übrigen eher die Ausnahme, dass unsere Mandanten zu hohen Haftstrafen verurteilt werden. In der Regel erzielen wir hier noch Bewährungsstrafen oder Strafen, die sich weit weg von den 5 Jahren bewegen.