Mimosa Hostilis – Verstoß gegen das BtMG

Was ist Mimosa Hostilis?

Bei der sog. „Mimosa Hostilis“ handelt es sich um die Wurzelrinde einer Pflanze, die usprünglich aus Südamerika stammt und von den dortigen Einwohnern schon seit Jahrhunderten gebraucht wird. Sie wird auch in Deutschland vor allem im Internet als Färbemittel angeboten. Die Wurzel hat auch reiz- und entzündungshemmende Wirkung und kann kühlend auf die Haut wirken.

Mimosa Hostilis ist ein Baum, der in Nord- und Nordostbrasilien heimisch ist. Die Rinde des Baumes wird verwendet, um ein natürliches Färbemittel für Stoffe herzustellen, aber es gibt auch eine wachsende Anzahl von Menschen, die die Pflanze für medizinische oder spirituelle Zwecke nutzen.

Die Rinde von Mimosa Hostilis enthält das psychoaktive Wirkstoff DMT (Dimethyltryptamin), das bei bestimmten Stoffwechselprozessen im Körper entsteht und auch in anderen Pflanzen und Tieren vorkommt. Wenn es oral eingenommen wird, hat DMT jedoch normalerweise keine Wirkung, da es schnell von einem Enzym im Magen abgebaut wird. Aus diesem Grund wird DMT traditionell in Kombination mit einem MAO-Hemmer eingenommen, der das Enzym blockiert und somit die Wirkung von DMT erheblich verstärkt.

Einige Menschen nehmen Mimosa Hostilis als Teil von Ayahuasca-Zeremonien zu sich, die von indigenen Völkern im Amazonasgebiet praktiziert werden. Ayahuasca bezieht sich auf den Sud aus verschiedenen pflanzlichen Zutaten, einschließlich Mimosa Hostilis, und wird normalerweise unter der Leitung eines erfahrenen Heilers konsumiert. Ayahuasca kann eine tiefgreifende und spirituelle Wirkung haben und kann manchmal als Mittel zur Selbstentdeckung und zur Heilung von psychischen und emotionalen Problemen verwendet werden.

Wann kann man sich im Zusammenhang mit Mimosa Hostilis strafbar machen?

Die Pflanze enthält das Halluzinogen Dimethyltryptamin (DMT), welches im BtMG (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel aufgeführt ist, sodass der Umgang ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar ist (§ 29 BtMG). Der Konsum kann dabei starke psychodelische Effekte hervorrufen. Unter das Umgangsverbot fällt auch, die Pflanze vermeintlich als Färbemittel zu erwerben, da alle Bestandteile der Pflanze unter das BtMG fallen. Auch, wenn die Pflanze im Internet vermeintlich legal angeboten wird, ist der Erwerb und Besitz strafbar.

Ab wann ist die Grenze zur nichtgeringen Menge erreicht?

Das Landgericht Frankenthal hat im Dezember 2012 erstmalig die Grenze zur nichtgeringen Menge festgelegt. Dabei soll es sich um einen Wirkstoffmenge von 3,6 g Dimethyltryptamin-Base handeln, was etwa 120 Konsumeinheiten zu je 30 mg entspricht. Die festgelegte Menge wird mit der Vergleichbarkeit zum Betäubungsmittel LSD begründet, bei welchem ähnliche Grenzen gelten. Es kann jedoch nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass dies grundsätzlich bei der oben angegebenen Menge erreicht wird, da sich die Wirkstoffmengen und Wirkstoffgehalte zum Teil stark unterscheiden. Es sollte also stets ein individuelles Wirkstoffgutachten angefertigt werden.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Vorladung erhalten habe oder eine Durchsuchung hatte?

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für  Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen  tatsächlichen  und rechtlichen Fragen und tragen Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch bieten wir einen Nährboden, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss bzw. die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.

Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und wird durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit der Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.

In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.  

Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn ich bei Gericht sein sollte. 

Sie können uns unverbindlich Ihr Problem per Mail oder telefonisch schildern. Wir sind immer für Sie da.