Fentanyl – Verstoß gegen das BtMG

Sie haben eine Vorladung zur Polizei erhalten wegen des Verdachts einer Bestellung von Fentanyl über das Internet / Darkent? Sie hatten eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Fentanyl? Gegen Sie wird also wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG ermittelt? Wir verteidigen Sie und kümmern uns engagiert um Ihre Strafsache.

Was ist Fentanyl?

Fentanyl ist ein synthetisches Opioid, das als Schmerzmittel eingesetzt wird. Es ist sehr stark und wirkt schnell, weshalb es oft in der Behandlung von starken Schmerzen eingesetzt wird, wie beispielsweise bei Krebspatienten oder nach schweren Operationen. Es ist jedoch auch berüchtigt für seine hohen Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, da es sehr schnell süchtig machen kann.

Wie wirkt Fentanyl?

Fentanyl wirkt auf das zentrale Nervensystem und bindet an bestimmte Rezeptoren im Gehirn, die für die Schmerzwahrnehmung verantwortlich sind. Es hat eine sehr starke Wirkung und ist daher ein leistungsstarkes Schmerzmittel. Fentanyl verursacht eine schnelle Schmerzlinderung sowie eine tiefe Entspannung und kann auch die Atmung und den Blutdruck beeinflussen. Es kann bei Überdosierung jedoch auch zu Atemdepression und sogar zum Tod führen. Daher ist es wichtig, Fentanyl nur unter ärztlicher Aufsicht und gemäß den Anweisungen zu verwenden.

Fällt Fentanyl unter das BtMG?

Ja, Fentanyl fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist als ein sogenanntes „nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel“ eingestuft. Das bedeutet, dass der Besitz, Handel und Verkauf von Fentanyl ohne eine spezielle Erlaubnis strafbar ist. Fentanyl wird aufgrund seiner starken Wirkung als eines der gefährlichsten Opioid-Schmerzmittel eingestuft und wird daher nur unter strengen Regulierungen verschrieben und verwendet.

Wir übernehmen Ihre Verteidigung beim Verstoß gegen das BtMG im Zusammenhang mit Fentanyl


Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen und tragen Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch bieten wir einen Nährboden, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss bzw. die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.


Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.

In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind. 


Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihre Kontaktaufnahme.