Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt einen Verstoß gegen das BtMG vor dem Schöffengericht in Dorsten. Der Angeklagte soll einer 14 – Jährigen Haschisch zum Konsum angeboten haben. Das Verfahren endete – durch geschickte Verteidigung, wegen Abgabe an Minderjährige, mit einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.