Bewährungsstrafe bei Abgabe von Drogen an Minderjährige

Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt einen Verstoß gegen das BtMG vor dem Schöffengericht in Dorsten. Der Angeklagte soll einer 14 – Jährigen Haschisch zum Konsum angeboten haben. Das Verfahren endete – durch geschickte Verteidigung, wegen Abgabe an Minderjährige, mit einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dorsten/51-Jaehriger-soll-Maedchen-Haschisch-angeboten-haben;art914,1531434