Bewährungsstrafe für Besitz nicht geringer Menge Amphetamin

Vor dem Schöffengericht in Hattingen erzielte Verteidiger Clemens Louis eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. Dieser lagerte im Kühlschrank gut 170 g Amphetamin. Die nicht geringe Menge (liegt bei 10 g Amphetaminbase) wurde hier um das 2,5 fache überschritten. Der Gesetzgeber sieht für den Besitz einer nicht geringen Menge eine Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr vor.

https://www.wp.de/staedte/hattingen/hattinger-erhaelt-eine-bewaehrungsstrafe-nach-drogenfund-id214569915.html