Vor dem Schöffengericht in Hattingen erzielte Verteidiger Clemens Louis eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. Dieser lagerte im Kühlschrank gut 170 g Amphetamin. Die nicht geringe Menge (liegt bei 10 g Amphetaminbase) wurde hier um das 2,5 fache überschritten. Der Gesetzgeber sieht für den Besitz einer nicht geringen Menge eine Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr vor.