Vor dem Schöffengericht Gummersbach verteidigt Rechtsanwalt Clemens Louis einen Mandanten, der sich wegen einer Cannabisplantage zu verantworten hatte. Das Gericht erkannte, wie von dem Verteidiger beantragt, auf einen minder schweren Fall und der Mandant erhielt statt der vorgesehenen Strafe von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe nur eine solche von 6 Monaten. Ihm wurde zunächst Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unterstellt, aber das Gericht erkannte lediglich auf den unerlaubten Besitz des Marihuanas.