Am Amtsgericht in Gemünd hatte Kanzlei Louis und Michaelis wieder einmal eine Cannabisplantage zu verteidigen. Auch hier ging es darum, dass das Cannabis ausschließlich für den Eigenkonsum angebaut wurde. Weil der Hobbygärtner bisher noch nie strafrechtlich aufgefallen war und „mehr Gründe für als gegen ihn sprechen“, wie es Richterin ausdrückte, fiel das Urteil verhältnismäßig glimpflich aus. Der Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis wird durch das BtMG mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr belegt.