Der Bundesgerichtshof hebt auf die Revision von Verteidiger Clemens Louis zum 2. Mal das Urteil des Landgerichts Kempten im Allgäu auf. Es kommt nunmehr zur dritten Verhandlung. Mutmaßlich soll sich der Angeschuldigte mehr als 40 Kg Marihuana durch eine Tätergruppierung aus NRW nach Bayern liefen hat lassen. In dieser Aufhebung hat der BGH in die fehlerhafte Beweiswürdigung des Landgerichts eingegriffen. Dies ist eine Seltenheit und freut uns deshalb besonders, weil das genau durch uns beanstandet wurde.
Nachtrag: Der Mandant wurde letztendlich (nach zweimaliger Aufhebung durch den BGH) freigesprochen.