Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln. Auch Cannabispflanzen auf dem Balkon können zum Verhängnis werden. Im vorliegenden Fall war auch bei dieser „Outdoor-Plantage“ die nicht geringe Menge an THC überschritten worden. Für den unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ab 7,5 g THC) sieht der Gesetzgeber eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vor. Im vorliegenden Fall konnte durch die Kanzlei Louis & Michaelis für die Mandanten ein minder schwerer Fall erzielt werden.
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