Drogen im Darknet gekauft Freispruch

Veränderungen machen auch vor dem traditionellen Drogenhandel keinen Halt. In den vergangenen fünf Jahren hat die Anzahl der sogenannten Darknetverfahren stetig zugenommen. Der Verkauf erfolgt also nicht mehr face to face, sondern online in einem virtuellen Shop. Die Kohle wird nicht direkt in bar übergeben, sondern Bitcoins werden transferiert. Die im Darknet bestellten Drogen werden dann per Post geliefert.

Betäubungsmittelbestellungen im Darknet können gut gehen, müssen aber nicht. Viele Besteller denken, wenn der Tor – Browser vorgeschaltet ist, dann kann ihnen nichts passieren.

Wir haben vom Besteller bis hin zu Kurieren, die bspw. die Briefe aus den Niederlanden nach Deutschland bringen, um sie dort in Postkästen einzuwerfen bis hin zu den tatsächlichen Shopbetreibern verteidigt.

In der Regel wird, wenn die Sache aufbricht, der Beschuldigte zu einer Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG eine Ladung erhalten. Das ist die Schnittstelle, an denen Mandanten zu uns Kontakt aufnehmen. In einigen Fällen wird auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt, da man vermutet, dass der Besteller noch Marihuana, XTC, Amphetamin oder Kokain vorrätig halten könnte. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen die Ermittler davon ausgehen, das aufgrund der bestellten Mengen, die Besteller einen Handel mit Betäubungsmittel betreiben.

Ein Mandant wandte sich mit einer Anklage zu einem Schöffengericht in Niedersachen an uns. Bewusst schreiben wir hier nicht welches, um hier ganz offen über das Verfahren berichten zu können. Es geht hierbei nicht um eine zweite Abrechnung mit dem Gericht, sondern darum, dass man in Darknetverfahren einen Anwalt benötigt, der IT-Kenntnisse hat und den Streit vor Gericht nicht scheut. Wenn man streitig Drogensachen vor Gericht verteidigt, dann ist das nunmal kein Kuschelkurs mit den Prozessbeteiligten.

Genau diesen Kurs schlug das Gericht aber zu Anfang ein und wollte eine Verfahrensabsprache herbeiführen. Das Gericht regte also ein Gespräch unter den Prozessbeteiligten an. Meinem Mandant wurde, im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses, eine Bewährungsstrafe ein Aussicht gestellt. Ich schlug ebenfalls einen Deal meinerseits vor: Den Mandanten einfach freizusprechen. Das bot sich schließlich bereits nach Aktenlage an.

Nachdem wir hier keine Einigung erzielten, ging der Kampf ums Recht los. Frühzeitig outeten sich Gericht und Staatsanwaltschaft, dass diese im Ergebnis keine Ahnung „vom Internet“ und Computern haben. Bitcoin, Tor-Browser und Shopsysteme waren da böhmische Dörfer. Zudem gestand der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass er auch mit BtM – Verfahren nicht viel am Hut habe, mithin hierzu auch wenig beitragen könne.

Das Gericht hatte es zumindest nicht versäumt, den Darknethändler selbst, der an meinen Mandanten verkauft haben soll, aus Berlin zu laden sowie einen sehr motivierten LKA – Beamten aus Niedersachsen.

Irritiert war das Gericht über den Antrag der Verteidigung, dem Darknethändler einen Zeugenbeistand zu bestellen. Der Händler war bereits zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilt worden und verbrachte seine Haftzeit damit, von JVA zu JVA verschubt zu werden um in unzähligen Gerichtsverfahren gegen seine mutmaßlichen Abnehmer aussagen zu müssen. Diskutiert wurde den halben Vormittag darüber, ob diesem ein Aussageverweigerungsrecht zustünde.

Der Zeuge, offensichtlich ausgestattet mit einer Inselbegabung, hielt mit seiner Aussage das Gericht eher zum Narren und lies dieses regelrecht auflaufen. Interessiert war der Zeuge vor allem daran, wann denn sein Bus wieder in die JVA fahren würde. Das Gericht griff nicht durch, sondern ließ sich von dem Zeugen auf der Nase rumtanzen. Ergiebig allein waren die durchaus brauchbaren Jokes und Sprüche, die der Zeuge trocken präsentierte. Als Berufszeuge wider Willen kommt man auch viel rum und davon hatte er viel zu berichten.

Drogen hatte man bei meinem Mandanten nicht gefunden. Man hatte mehrere Computer des Darknet – Händlers ausgewertet und hierbei die postalische Adresse und E – Mail – Adresse meines Mandanten nebst Bestelllisten gefunden. Der Händler hatte hierüber Buch geführt um nicht die Übersicht zu verlieren. Finanzermittlungen führten ins Leere, wobei dies nicht verwunderlich ist, da im Darknet in der Regel mit Bitcoins bezahlt wird.

Die Strategie in diesen Verfahren war es, den Mandanten schweigen zu lassen und auf Konfrontation zu gehen, wobei man hier natürlich BtM- und Computerwissen benötigt. Diese Kombination ist unerlässlich für die Verteidigung und nur so kann man solche Verfahren „knacken.“

Der LKA – Beamte, sichtlich motiviert und voller Liebe „für sein Verfahren“, welches er über Jahre bearbeitet hatte, verfiel vor allem in Spekulationen und war bemüht, dass Unwissen des Gerichts in Bezug auf Begrifflichkeiten aus dem Internet, Clearnet und Darknet zu füllen. Dem Zuschauer muss das in etwa so vorgekommen sein, wie eine Grundschullehrerin die ihren Schülerin das Einmaleins nahebringt.

Der Verteidiger erwartet nicht, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft in allem, was verhandelt wird, Experte ist. Das ist auch gar nicht möglich. Deshalb lässt man sich ja auch bspw. durch Gutachter in einem Strafprozess beraten. Wenn man aber einfach überhaupt keine Ahnung hat, dann erwarte ich schon, dass man sich auf eine Gerichtsverhandlung in Bezug auf Darknetverkäufe soweit vorbereitet, dass man mit den großen Haien im Becken mitschwimmen darf bzw. kann.

Der Große Hai hat dies auch deutlich zum Ausdruck gebracht und ich finde es wichtig, dass man hier eindeutig ein Zeichen hinterlässt.

Der Mandant wurde, wenn auch nicht alle Beweismittel ausgeschöpft wurden, freigesprochen.

Vor dem Freispruch gab es aber noch mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Diskussionen darüber, ob weitere Ermittlungen – seitens der Staatsanwaltschaft – einzuholen seien. Kurios war, dass der Sitzungsvertreter immer wieder darauf verwies, dass er nicht Anklageverfasser sei, er die Akte ja auch nicht kenne und sich keine Entscheidung abringen könne. Dass die Verteidigung die berechtigte Frage aufwarf, warum er überhaupt dann in der Sitzung sei, drängt sich ja förmlich auf.

Sichtlich erleichtert war das Gericht, als sie den Anwalt aus Essen wieder los waren. Man konnte förmlich spüren, wie ich den ganzen Morgen den gemütlichen Ablauf des Gerichts auf dem Weg zur Verurteilung systematisch störte. Man mag an diesem Gericht wohl häufig die lokalen Pflichtverteidiger hofieren, die sodann ein Geständnis auf dem Silbertablett servieren.

Schade war einzig und allein, dass der Mandant, der wirklich sehr nervös war, die Verteidigung nicht ganz genießen konnte, da diesem die Knie vor der Haft zitterten. Im Nachhinein wird er sich aber sicherlich immer gerne an die gelungene Frontalverteidigung zurückerinnern.