Drogenhandel in nicht geringer Menger und Waffen

Am Landgericht Hagen verteidigt Rechtsanwältin Heike Michaelis ab heute einen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, unter Verwendung von Waffen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Das Betäubungsmittelgesetz sieht hierfür eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor. Der Angeklagte befindet sich seit gut 6 Monaten in Untersuchungshaft. Das Gericht hat fünf Prozesstage angesetzt.

 

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