Das Landgericht Bonn hat den Mandanten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die hiergegen gerichtete Revision von Rechtsanwältin Michaelis hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen. Das Gericht wird sich u.a. mit der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Verurteilten auseinandersetzen müssen.
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