Der Angeklagte wurde durch das Landgericht Kempten im Allgäu zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, weil dieser Empfänger von ca. 45 Kilogramm Marihuana gewesen sein soll. Nach der Verurteilung klickten die Handschellen im Sitzungssaal.
Verteidiger Clemens Louis legte Haftbeschwerde ein und das Oberlandesgericht in München hob den Haftbefehl gegen Auflagen auf. Danach kam noch die Krönung: Auf die Revision der Verteidigung hob der Bundesgerichtshof das Urteil aus Bayern auf uns ordnete eine Neuverhandlung an.