Erfolgreiche Revision wegen unerlaubten Handeltreibens mit BtM

171 Cannabispflanzen und 100 Stecklinge wurden durch die Ermittlungsbehörden sichergestellt. Die Cannabisplantage soll in einem Jagdhaus professionell betrieben worden sein. Auf die Revision von Rechtsanwalt Clemens Louis hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts in Essen aufgehoben. Dem Angeklagten wurde das unerlaubte Handeltreiben mit nicht geringen Mengen an Marihuana zur Last gelegt. Hierbei wurde durch die Verteidigung vor allem kritisiert, dass das Landgericht in Essen den § 31 BtMG nicht gesetzeskonform im Urteil berücksichtigt hat und somit die Strafe deutlich niedriger hätte ausfallen müsse. Die Strafe wurde sodann später tatsächlich durch eine andere Strafkammer des Landgerichts in Essen gemildert.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=76212&pos=9&anz=509