Ermittlungen und Aufdeckung einer Cannabisplantage

Schwachstelle Elektrik. Brandgefahr. 

Die Elektrik einer Cannabisplantage ist in der Regel, wenn der Anbauer nicht gerade Elektriker ist, als abenteuerlich einzustufen und ist ein Wust an Kabeln. Diese Verkabelungen können in Verbindung mit der, für die Cannabisplantage dringend benötigten Wasserversorgung zu einem verehrenden Ereignis führen. Einem Brand. Ein solcher Brand führt naturgemäß dazu, dass die Feuerwehr gerufen wird, die nicht nur den Brand, sondern im Zusammenhang mit der Polizei, auch die Plantage löscht.

Dies kommt in er Praxis häufiger vor, als man denken mag.

Dies gilt aber nicht nur für semiprofessionelle Cannabisplantagen.

Unsere Kanzlei hat jüngst eine professionelle Cannabisaufzuchtanlage (Kosten des Equipments lag bei ca. 150.000 Euro) am Landgericht in Kleve verteidigt. Die Plantage war in einer eigens dafür errichteten Kammer in einer Scheune angelegt worden. Die Growkammer wiederum war mit Heuballen abgedeckt, so dass bei einer Begehung der Scheune diese nicht sofort sichtbar war. Trotz der Professionalität der Anlage führte letztendlich ein Brand, verursacht durch einen Kurzschluss, zur Aufdeckung der Anlage mit mehr als 2.000 Cannabispflanzen.

Wärme, Licht, Wasser, Strom; Es wundert kaum, dass die Kombination dieser Essentialen einer Cannabisplantage auch Gefahren birgt.

Schwachstelle Wasser. Der Wasserschaden.

Eine gute und professionelle Cannabisplantage braucht ein Bewässerungssystem. In der Regel ausgestattet mit einer Zeitschaltuhr. Hierbei kann es aber beispielsweise passieren, dass durch einen Defekt oder ein Überlaufen des Auffangbeckens es zum Austreten des Wassers führt.

Wir haben bereits viele Verfahren verteidigt in denen dieses Missgeschick unseren Mandanten zum Verhängnis wurde. Hausmitbewohner mit tropfnassen Zimmerdecken sind häufig die ersten Entdecker eines Wasserschadens.

Der Nachbar oder Vermieter wird sodann die Polizei rufen um die Wohnung mittels eines Schlüsseldienstes zu öffnen. Der Schlüsseldienst wird im Beisein der Ermittlungsbeamten die Wohnungstüre öffnen und die Hanfplantage wird sodann als sogenannter Zufallsfund entdeckt. Dieser Zufallsfund ist auch verwertbar. Es wird von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG eingeleitet.

Schwachstelle wachsamer Nachbar. Die Polizei.

Deutschland ist von einem Denunziantentum geprägt, wie es sicherlich seines Gleichen sucht. In Deutschland achtet die Nachbarschaft wie ein Schießhund darauf, was die Nachbarn machen und sollten Auffälligkeiten bestehen, dann wird nicht lange gefackelt: Der Nachbar ruft die Polizei: Verdacht unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln.

Hierbei wird der Nachbar berichten, dass es im Hausflur des Objekts komisch rieche, wenn der Nachbar fachkundig ist, sogar äußern, dass es nach Marihuana riecht. Andere Nachbarn berichten davon, dass so ungewöhnlich häufig junge Männer aus einem Gebäude kommen und Säcke aus einer Wohnung tragen.

Sodann erhält die Polizei noch eine szenetypische Beschreibung des Nachbarn und natürlich, dass sich komische Gestalten in der Wohnung aufhalten würden. Dies kann auch die Polizei per anonymes Schreiben erreichen.

Was immer wieder bemerkenswert ist, wie schnell das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss aufgrund dieser vagen Angaben unterschreibt. Sodann wird die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführen.

Hierbei fallen meistens nachstehende Verhaltensmuster Nachbarn auf:

  • Abgedunkelte / Abgeklebte Fensterscheiben
  • Keine wohntypisches Verhalten
  • Pflanzenreste (in Säcken) werden entsorgt
  • Starker Cannabisgeruch
  • Stromzähler / Wasserzähler sind manipuliert
  • Reges Kommen und Gehen von „szenetypischen“ Personen

Im Regelfall sollte und wird die Polizei, bevor die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht erwirkt, noch weitere Ermittlungen einholen bzw. ggf. auch das Objekt observieren um einen entsprechenden Beschluss zu erlangen.

Reden ist Silber – Schweigen ist Gold. Wie man sich bei einer Cannabisplantage in ein Ermittlungsverfahren quatschen kann.

Schwachstelle Lebenspartner(in). Der Feind in meinem Bett.

Wenn Sie einen Partner haben oder verheiratet sind, dann wird Ihre bessere Hälfte in vielen Fällen allenfalls den Cannabisanbau tolerieren, wenn nicht sogar selbst ein Kiffer und somit Nutznießer der Plantage.

In guten sowie in schlechten Zeiten sollte man zusammenhalten, aber manchmal kommt es anders.

Es wird die Polizei bei einem Streit (Stichwort: häusliche Gewalt) gerufen und in diesem Zuge die Plantage entdeckt.

Vor ein paar Jahren verteidige ich einen Mandanten aus Norddeutschland. Seine Frau hatte die Polizei wegen einem Streit zwischen ihr und meinem Mandanten gerufen. Die Polizei schlichtete und war grade im Zuge, zu ihrem Dienstfahrzeug zurückzukehren, da rief die Dame: „Mein Mann hat eine Cannabisplantage.“ Die Beamten kamen selbstredend bereitwillig zurück. Mein Mandant war hier im Übrigen sehr konsequent. Er suchte sich unsere Kanzlei für die Verteidigung aus und ging im Anschluss zum Scheidungsanwalt.

Sie machen sich, wie bei allen Dingen im Leben, die kompromittierend sind, angreifbar, wenn Sie eine Cannabisplantage betreiben und Ihr Partner hiervon weiß. Im Ernstfall wird diese Karte auch ausgespielt und neben der menschlichen Enttäuschung sind Sie eine Erfahrung reicher.

Schwachstelle Mitwisser. Opfer eines 31ers.

Cannabisplantagen werfen in der Regel mehr Gras ab, als man selbst konsumieren kann und die wenigsten Anbauer werden mit dem Überschuss ihre Radieschen düngen, gilt es doch auch die Kosten für Equipment, Wasser und Strom wieder reinzuholen.

Das muss ja nicht direkt das klassische Handeltreiben sein, was der Gesetzgeber im Blick hat, sondern wird in Kifferkreisen eher üblich, die „Abgabe“ an Kollegen. Man hat immer Freunde, die sich über frisches, biologisch astreines Marihuana freuen.

Daneben verteidigen wir natürlich unzählige Mandanten, die Cannabis anbauen um gezielt damit Handel zu treiben. Bedenkt man, dass man ein Kilo Gras, je nach Skunkart zwischen 4000 – 8000 Euro verkaufen kann, dann ist dies sicherlich eine nachvollziehbare – aber illegale – Geschäftsidee.

Ein Mandant kam in meine Kanzlei. Ihm wurde zur Last gelegt, 25 kg Marihuana verkauft zu haben. Er war Opfer eines 31ers geworden. Nach eingehender Beratung beschloss er sich seinen Verkäufer zu benennen. Er hatte das Gras aus einer Plantage bei Aachen erworben. Die Offenbarung bescherte ihm sodann tatsächlich später eine Bewährungsstrafe vor dem Schöffengericht in Neuss. Einige Zeit später kam ein Mandant und berichtet eine ähnliche Geschichte. Er habe ebenfalls 25 kg Marihuana aus einer Plantage erworben. Er wurde durch einen Cannabisanbauer, der sich mittlerweile in Untersuchungshaft befand, belastet. Schnell wurde klar, dass es der Anbauer war, den mein vorangegangener Mandant im abgeschlossenen Verfahren belastest hatte. Auch dieser Mandant, beflügelt durch mein Ergebnis am Amtsgericht in Neuss offenbarte, an wen er die Kilos verkaufte und erhielt – zwar nicht das Bundesverdienstkreuz – aber ebenfalls eine Bewährungsstrafe. Dieses Mal vom Schöffengericht in Mönchengladbach.

Das lehrbuchartige Beispiel zeigt auf, wie jeder der 3 Personen im Zusammenhang mit der Plantage sich einen Vorteil verschaffte, als es ihm an den Kragen ging. Bei BtM hört die Freundschaft auf.

Je größer der Kundenstammt, desto eher natürlich auch das Risiko, dass ein Käufer aus der Plantage im Falle eines eigenen Verfahrens Sie belasten wird. Je nach Qualität der Angaben, können diese sodann zu einer Hausdurchsuchung und ggf. Verurteilung führen.

Von Wärmebildkameras und Hubschraubereinsätzen.

Ein Albtraum für jeden Cannabisanbauer. Ein Hubschrauber kreist über die Aufzuchtanlage. Die Hitze der Lampen schlägt bei der Wärmebildkamera des Hubschraubers aus.

Leider wird hier durch die Medien immer wieder ein verzerrtes Bild der Realität dargestellt.

In unserem Nachbarland den Niederlanden wurden solche Helikopter tatsächlich in der Vergangenheit eingesetzt um Hanfplantagen aufzuspüren. Das hat offensichtlich die deutschen Ermittlungsbehörden auf die Idee gebracht, dass man damit den illegalen Anbau von Cannabis bekämpfen könne.

Hierbei muss jedoch angemerkt werden, dass solche Einsätze eher selten sind und im Zusammenhang mit einem Anfangsverdacht einer Straftat stehen. Die Polizei hat weder die Kapazitäten noch das Geld, wahllos Landstriche und Siedlungen abzufliegen. Das sind Kosten, die man kaum als Steuerzahler befürworten würde. So sieht auch die Praxis aus.

Demnach müsste es schon ein großer Zufall sein, dass auf diesem Weg eine Cannabisplantage aufbricht.

Der Anbau von Cannabis, hier lokal zum Beispiel am Niederrhein, hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Fahndungsmethode an Relevanz gewinnt.

Energielieferant und überhöhter Strombedarf.

Wenn Sie Ihr Geld mit Strom verdienen, würden Sie Ihre besten Kunden ans Messer liefern? Zum einen wäre dies wirtschaftlich wenig sinnvoll, zum anderen würden Sie den Datenschutz ohne Anlass verletzten.

Auch wenn viele Cannabisanbauer sich hier sehr gerne den Kopf zerbrechen, so ist dies natürlich ein Mythos in der Hanfanbauer – Szene.

Anders ist der Fall, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und die Staatsanwaltschaft den Energiebedarf über einen bestimmten Zeitraum ermittelt um ggf. dies für eine Hochrechnung von Ernten heranzuziehen. Sodann besteht natürlich auch eine Rechtsgrundlage, den Stromverbrauch bei dem Energieversorger abzufragen.

Hinweis: viele Mandanten umgehen dieses Problem, in denen Sie einfach den Zähler manipulieren oder einen „Stromdiebstahl“ begehen.

Hierbei ist dies natürlich eine weitere Gefahrenquelle, denn sowohl Nachbarn können die Entziehung elektrischer Energie entdecken, aber auch bei einer Ablesung des Stromzählers kann es hier zu einer unangenehmen Entdeckung kommen.

Wer bei einem Einpersonenhaushalt einen Verbrauch von einer vierköpfigen Familie hat wird demnach zunächst allenfalls eine Goldgrube für den Stromanbieter sein, aber keine Verdachtsmeldung bei der Polizei.

Verteidigung bei Cannabisplantagen

Unsere Kanzlei verteidigt seit 2005 vorwiegend BtM – Verfahren im gesamten Bundesgebiet. Mittlerweile haben wir mehr als 10.000 Ermittlungs- und Strafverfahren betreut.

Sollten Sie mit einer Hausdurchsuchung oder einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cannabisanbau konfrontiert werden, dann nehmen Sie unverbindlich telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt auf.

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden an und beantragen Akteneinsicht.
  3.  Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.