Marihuanahandel vor AG Cloppenburg nicht nachweisbar

Drogenhandel? – Nicht nachweisbar! Eine Verfahrenseinstellung konnte die Kanzlei Louis und Michaelis in einem BtM – Verfahren vor dem Amtsgericht in Cloppenburg erwirken. Der Grund ist wirklich einzigartig: Er sollte im Saterland einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben haben. Doch am Donnerstag wurde nicht mehr ausgeschlossen, dass es sich bei dem Rauschgift um eine mexikanische Kräutermischung gehandelt haben könnte.

https://www.nwzonline.de/cloppenburg/wirtschaft/drogenverfahren-eingestellt_a_5,1,546914913.html