Cannabis fürs Geflügel
Unsere Kanzlei verteidigt seit über 10 Jahren schwerpunktmäßig Betäubungsmittelstrafverfahren. Wir haben Cannabisplantagen mit Hunderten von Pflanzen vereidigt, manchmal ging die Pflanzenanzahl auch in die Tausende. Vom kleinen Homegrow bis zur professionellen Indoorplantage. Cannabisplantagen sind keine Randerscheinungen. Sie sind fester Bestandteil unseres täglichen Strafverteidigeralltages.
Bemerkenswert ist, dass wir bei unerlaubten Anbau von BtM in der Regel eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe (je nach THC – Menge) erzielen und somit die Mandanten sehr zufrieden mit dem Ergebnis und der Betreuung sind.
Jeder der schon einmal ein Gemüsebeet angepflanzt hat und mit geringen Erwartungen an den Erfolg herangetreten ist, wird sich wundern, was ein Homegrower mit etwas Erde und Wasser bewirken kann. Ob es Gurken oder Cannabis sind, die Erfolge auf diesem Gebiet übersteigen in der Regel die Vorstellungen.
Vor dem Schöffengericht in Leverkusen verteidigte ich einen Mandanten, der sich keiner Schuld bewusst war. Aus diesem Grund sah er auch keine Veranlassung im Ermittlungsverfahren einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Vielmehr nutzte er die Beschuldigtenvernehmung dazu, den Fund seiner Cannabispflanzen in seinem Garten offensiv zu verteidigen.
So räumte er zwar den Anbau der Hanfpflanzen unumwunden ein, aber das Cannabis sei für sein Geflügel gewesen. Er habe das Hanf in das Futter seines Geflügels gemischt, damit Zitat: Endlich „Ruhe im Karton“ sei.
Ob sich Cannabiskonsum auf Hühner beruhigend auswirkt, wurde durch das Gericht letztendlich nicht abschließend geklärt.
Der Mandant wurde nur wegen unerlaubten Besitzes der Pflanzen verurteilt, denn THC – haltiges Cannabis darf man letztendlich nicht besitzen und die Wirkung schilderte er ja als äußerst erfolgreich.
Ob die Hühner, die nunmehr kein Cannabis mehr unter das Futter gemischt bekamen, in Therapie mussten oder ihre Aufregung nunmehr auf andere Weise ausleben, ist unbekannt geblieben.