Spuren gefunden Fingerabdrücke und DNA – Was hat das für Folgen?

Die Frage, ob Fingerabdrücke den Tatnachweis von Besitz von Drogen begründen können, ist eine Frage, die in manchen Verfahren eine zentrale Rolle spielt. Allgemein bekannt ist, dass der Fingerabdruck eines Menschen ein sehr individuelles Merkmal ist und somit tauglich ist, als Beweismittel zu dienen. Es wird in der Praxis, wenn ein solcher gesichert werden kann, wissenschaftlich kaum widerlegbar sein, dass Ihnen der Abdruck nicht gehört.

Hier sollten Sie aber beachten, dass es Einzelfälle gibt, in denen wir auch Gegengutachten beantragen.

Dies gilt vor allem für die Fälle, in denen nur ein Fragment gesichert werden konnte und das daktyloskopische Gutachten spekulativ ist.

In einigen Fällen wird es eine gute Erklärung geben, warum Ihre Fingerabdrücke am Tatort oder an der Drogenverpackung gesichert wurden. Wir haben täglich mit entsprechenden Verfahren zu tun und werden Sie im Einzelfall genau beraten.

Darf die Polizei Fingerabdrücke von mir nehmen? Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verstoß gegen das BtMG!

Sie sollen unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie eine Vorladung zur ED – Behandlung bekommen. Entweder sollen die Daten für das vorliegenden Verfahren gewonnen werden, um das Verfahren durchführen zu können (§ 81b 1. Alt StPO) oder für die zukünftige Verbrechensbekämpfung dienen (§ 81b 2. Alt. StPO).

ED – Behandlung nach § 81b 1. Alt. StPO bei Verstoß gegen das BtMG

Die guten Neuigkeiten sind hier, dass Sie Ihre Fingerabdrücke (und Lichtbilder) nur für das vorliegende Verfahren abgeben müssen, so dass die am Tatort aufgefundenen Spuren mit Ihren verglichen werden und danach auch wieder gelöscht werden. Die gute Nachricht ist hierbei, dass diese nicht dauerhaft gespeichert werden. Die schlechte Nachricht ist, dass Sie einer solchen Ladung Folge leisten müssen, weil diese sonst mit Zwang oder einer Vorführung verbunden sein kann und sicherlich wird.

Nehmen Sie bitte bei einer solchen Vorladung umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.

Unterschreiben Sie ggf. nur Dinge bei der Polizei, wenn Sie zuvor mit uns Rücksprache gehalten haben.

Oft wird in diesem Rahmen den Mandanten noch abgerungen, dass die Daten zusätzlich noch gespeichert werden.

Wir beraten Sie in diesem Fall und werden mit der Polizei diese Maßnahme genau abstimmen. Hier sollen Ihnen keine Nachteile entstehen.

ED – Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO bei Verstoß gegen das BtMG

Wir können Sie nur warnen und Ihnen mitteilen, dass Sie einer solche Ladung nicht ohne anwaltliche Rücksprache Folge leisten sollten. Die dort erhobenen Daten werden damit gerichtfertigt, dass auch in Zukunft von Ihnen eine Gefahr ausgeht, dass Sie erhebliche Straftaten begehen werden.

Leider erfahren wir immer wieder, dass Mandanten bereits bei dem Besitz geringer Mengen an Drogen erkennungsdienstlich behandelt werden. Hierbei sind Sie kein Schwerverbrecher, aber die Polizei will – rechtswidrig – Ihnen eine solche Maßnahme aufzwängen.

Beachten Sie, dass diese Daten 10 Jahre gespeichert werden und die Polizei auch im Falle einer Polizeikontrolle auf diese zurückgreifen kann.

Die Daten, die durch eine ED – Behandlung gespeichert wurden, sind im Einzelfall schlimmer als eine Eintragung im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister. Bei jeder Straßenverkehrskontrolle werden Sie mit Drogen in Verbindung gebracht und müssen dann ggf. einen Drogentest machen oder unangenehme Fragen beantworten.

Wenn Sie eine Frist von 10 Jahren umgehen wollen, in denen Ihnen bei jeder Zeit Ihre Vergangenheit durch die Polizei in Bezug auf Drogen vorhält, dann ist dies sicherlich der beste Grund, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Wir verstehen nicht, warum Menschen hier Geld sparen wollen. Wir würden auch nicht bei uns selbst Zahnarzt spielen. Eine ED – Behandlung ist kein Spaß, sondern kann Sie für eine lange Zeit stigmatisieren und die Löschung ist schwierig, wenn die Daten erst erhoben wurden.

Sollten die Daten erhoben worden sein, dann stellen wir einen Löschungsantrag, wenn wir Ihr Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt bekommen haben.

Wir wehren uns bundesweit bei der Erhebung dieser Art und Weise, Daten von Ihnen zu speichern und werden Sie im Einzelfall genau beraten, wie zu verfahren ist.

Beachten Sie, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle keinen Zugriff auf das Bundeszentralregister und das Führungszeugnis hat.

Angaben durch eine erkennungsdienstliche Behandlung oder durch POLAS sind abrufbar.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen wollen, was in POLAS über Sie gespeichert ist und wir werden auch hier ein Auskunftsersuchen und Löschungsersuchen stellen.

Unsere Mandanten sollen nicht gläsern sein, wir verhindern, dass Ihre Daten dauerhaft den Ermittlungsbehörden zugänglich sind.

Wenn Sie darüber nachdenken, dann ist dies die Schnittstelle, sich durch uns verteidigen zu lassen.

Fingerabdrücke und Spurenträger bei Verstoß gegen das BtMG

Spurenträger sind die Oberflächen, auf welchen ein Fingerabdruck gesichert werden konnte. Aus langjährigen Erfahrungen können wir berichten, dass in der Regel Verpackungsmaterial, welches in den häufigsten Verfahren Gegenstand der Untersuchung durch das LKA ist, keine guten Spurenträger sind. Wenn Sie darüber nachdenken, dann ist in der Regel die Verpackung von BtM der Spurenträger, der am häufigsten Gegenstand eines Abgleichs ist. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft häufig diese Untersuchungen anstrengt, aber wenig bis nichts dabei herumkommt. Dies wird in der Praxis aber häufig geprüft, wenn ein Paket an Drogen aufgefunden wird.

Wir verteidigen seit 2015 in NRW und in ganz Deutschland Verstöße gegen das BtMG. In vielen Fällen wird das Marihuana, Kokain oder Amphetamin verpackt nach Deutschland eingeschmuggelt.

Bei dem Einfuhrschmuggel werden sich die verpackten Drogen häufig in einer Tasche, Sporttasche oder in einem Koffer befinden oder sonst versteckt im Fahrzeug angebracht worden sein.

Die Polizei ist bedacht, diese spurenschonend sicherzustellen und übersenden dann die Verpackung an das zuständige Landeskriminalamt, um Ihre Fingerabdrücke mit möglichen Abdrücken an der Verpackung abzugleichen.

Sollten diese Fingerabdrücke noch nicht in der Datenbank gespeichert sein, dann werden Ihnen diese abgenommen um einen Vergleich zu ermöglichen.

Meistens ist es also nicht die Sporttasche, die ohnehin kein guter Spurenträger ist, sondern das Plastik oder das Verpackungsmaterial sein, welches verräterisch sein kann.

Wenn Ihre Fingerabdrücke auf einem Drogenpaket gefunden wurden, dann wird hier Gesprächsbedarf und eine gute Planung der Verteidigung erforderlich sein.

Fingerabdrücke bei Cannabisanbau

Die Verteidigung von Homegrowing, Homegrowern und Cannabisplantagen ist einer der Steckenpferde unserer Kanzlei.

Der Anbau von Marihuana ist die Antwort darauf, zuverlässiges und biologisch angebautes Gras zu ernten und sich der Straßenkriminalität zu entziehen. Homegrower sind Menschen, die in der Regel eine Lebensphilosophie damit verbinden und mit Herzblut hierfür durch uns verteidigt werden.

Immer wieder verteidigen wir Plantagen, die durch einen Wasserschaden, durch den Geruch oder einfach per Zufall ausgehoben werden.

Beachten Sie bitte hierbei, dass die Polizei sich häufig auf Gefahr in Verzug beruft, wenn diese eine Cannabisplantage hochnimmt, d.h. dass ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nicht eingeholt wird.

In Deutschland gilt immer noch, dass man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss benötigt, zumindest den Eildienst der Staatsanwaltschaft einbezieht.

Lassen Sie sich hier gut durch uns beraten und vertreten. Es bleibt stets zu prüfen, ob die Durchsuchungsmaßnahme rechtmäßig war.

Wir verteidigen immer wieder Cannabisplantagen, die nicht zugeordnet werden können, weil Sie im Wald, in einem Feld, in einer angemieteten Wohnung oder einem Haus aufgefunden werden.

Wir erinnern uns gerne in diesem Zusammenhang an einen Fall, bei dem die Anklage unserem Mandanten zur Last legte, dieser habe eine Cannabisplantage als Mittäter betrieben, weil DNA des Mandanten in einem Handschuh und Fingerabdrücke an einer Coladose am Ort der Drogenplantage gefunden wurde.

Eigentlich war die Beweislage erdrückend und zudem konnten Mitbewohner des Hauses ihn identifizieren, die ihn des Öfteren im Objekt, auch mit Sachen, die man eher im Baumarkt erhält, gesehen hatten.

Diesen Mandanten haben wir vor dem Schöffengericht freigesprochen bekommen und dies nur im Wege eines zähen Kampfes.

Der Richter sprach diesen nach 8 Stunden Beweisaufnahme wütend und mit roten Bäckchen frei.

Sollten Sie sich Sorgen machen, dass Ihre Fingerabdrücke im Rahmen von Cannabisanbau gesichert werden könnten, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir finden eine Lösung.

Ich habe Sorge, dass DNA zu meiner Verurteilung führen wird. Kann ich wegen DNA bei Verstoß gegen das BtMG verurteilt werden?

Zunächst haben wir gute Neuigkeiten zu verkünden: Wir sind in der praktischen und täglichen Strafverteidigung nicht bei CSI – Miami und mit dem Fund Ihrer DNA ist der Fall noch nicht entschieden. DNA kann aber im Einzelfall eine starke Indizwirkung entfalten und dieses Indiz muss durch einen Strafverteidiger mit Erfahrung gewürdigt werden und hierauf die richtigen Antworten erfolgen.

Wenn aus Holland ein Auto angehalten wird und im Kofferraum Kokain, Heroin, Marihuana oder Speed gefunden wird, dann wird dieses so sichergestellt, dass DNA – Spuren gesichert werden können.

Dabei ist die Polizei und Staatsanwaltschaft so clever, dass es um die DNA am Beutel, an der Verpackung geht und nicht darum, ob sich an der äußeren Tasche oder dem Koffer die DNA des Fahrers oder Beifahrers befindet.

Auch hier gilt: Sie werden DNA abgeben müssen, wenn es zu Vergleichszwecken dient. Hier ist zu beachten, dass wir den Einzelfall prüfen und vor allem verhindern, dass Sie einer dauerhaften Speicherung Ihrer DNA zustimmen.

Beachten Sie, dass DNA, wenn diese dauerhaft gespeichert werden soll, 10 Jahre bei der Polizei verbleibt und Sie damit immer wieder ins Fadenkreuz der Ermittlungen gelangen können.

Verstoß gegen das BtM und DNA – so gehen wir wissenschaftlich in Ihrem Verfahren vor:

Zunächst muss geklärt werden, wie die Spur gesichert und verpackt wurde.

In der Praxis sind uns unzählige Fälle untergekommen, in denen bei einem Verstoß gegen das BtMG die Beweismittel kaum spurenschonend gesichert wurden. Beamte hatten nicht einmal Handschuhe an. Die Beweismittel wurden nicht ordnungsgemäß verpackt und der Verbleib auf der Wache war eher unbekannt. Dies kann man aber nicht nur durch die Ermittlungsakte, sondern den Polizeibericht und die Vernehmung des Beamten in der Gerichtsverhandlung klären und erschüttern.

Vor allem gilt es hier zu klären, was als Verpackung der Spuren verwendet wurde und ob dieses auch tauglich ist.

In vielen Verfahren ist die Frage zu erörtern, welches Institut mit der Untersuchung beauftragt wurde und ob dieses überhaupt DIN – tauglich ist. Im Einzelfall ist hier der Gutachter zu hören. Hierbei kann man eruieren, ob das Untersuchungslabor von allen Mitarbeitern DNA – Proben vorliegen hat, an Ringversuchen teilnimmt. Glauben Sie nicht, weil es ein Gutachten ist, dass dies das Ende der Weisheit ist.

Es gab in der Vergangenheit der Rechtsgeschichte in Deutschland leider viele Fälle, in denen Menschen wegen einer anglichen DNA – Spur zu Unrecht verurteilt oder unter Verdacht geraten sind.

Man mag hier die Justiz an den Pranger stellen, aber als Verteidiger fragen wir uns: wo waren diese, als sich das Unrecht abgezeichnet hat?

Im Zweifel werden wir auch ein Wiederaufnahmeverfahren bei dem Verstoß gegen das BtMG anstreben, wenn Sie unschuldig in Haft sitzen.

Abschließend muss geklärt werden, ob die Technik auf dem neusten Stand ist und welche Datenbank benutzt wurde. Insbesondere gilt es zu klären, welche Vergleichspopulation verwendet wird. In vielen Fällen erleben wir, dass das Vergleichsmaterial kaum tauglich ist, eine Verurteilung herbeizuführen und hier absolute Vorsicht geboten ist, ob sich der Mandant sodann zur Sache einlässt oder nicht.

DNA und Cannabisplantage! 

Wenn nicht eindeutig ist, wer die Cannabisplantage betrieben hat, dann wird die Polizei bei einer Hausdurchsuchung DNA von allen möglichen Dingen vor Ort nehmen. Hier wird ein Abrieb von der Gießkanne, dem Handschuh, der Anlage selbst und anderen Gebrauchsgegenständen, die im Haus und der Wohnung aufgefunden werden, gemacht. Dies soll nachweisen, ob Sie in Berührung einer der Gegenstände bekommen sind und somit als Spurenverursacher in Betracht kommen. In der Praxis sind die Auslegungen der Polizei hierbei immer sehr interpretationswürdig und oft einfach falsch.

Vor einigen Jahren haben wir einen Mandanten vertreten, der mit einem Ermittlungsverfahren bedacht wurde, weil er eine Cannabisaufzucht betrieben haben soll. Seine DNA wurden an diversen Gartengeräten aufgefunden. Vor allem in einem Handschuh war seine DNA gefunden worden.

Wir haben den Mandanten deshalb freigesprochen bekommen, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass diese Geräte – auch eine Box an Handschuhen – bei ihm gestohlen wurde.

Es wurden bei ihm im Haus gerade keine Stecklinge oder Cannabispflanzen gefunden, aber aufgrund von Indizien wurde ihm unterstellt, er sei der Plantagenbetreiber.

Der Mandant war glücklich, nicht in Haft gehen zu müssen.

Die Polizei darf also, wenn Sie Cannabis anbauen und Ihre Plantage aufgefunden wird, DNA – Abriebe nehmen und diese auch mit Ihrer DNA vergleichen und diese untersuchen lassen, aber dann fängt erst die Arbeit der Strafverteidigung an. Nicht ohne Grund verteidigen wir seit 2005 Mandanten in ganz Deutschland und haben viele Erfolgsgeschichten zu erzählen. Ihre Geschichte könnte hier in ein paar Jahren stehen.

Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung zum Zweck der Identitätsfeststellung in zukünftigen Strafverfahren nach §§ 81 g, 81 a II, 81 f I StPO bei dem Verstoß gegen das BtMG

Abschließend dürfen wir noch auf ein Thema eingehen, welchem wir mit Misstrauen begegnen und immer mehr beantragt wird.

Die Staatsanwaltschaft will gerichtlich durchsetzen, dass Sie Ihre DNA abgeben und das nicht, weil dies zur Abgleichung dient, sondern um dies für 10 Jahre zu speichern.

Das empfinden wir als im Einzelfall als völlig überzogen und werden sowohl eine Stellungnahme abgeben als auch Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts einlegen.

Die Staatsanwaltschaft ist in der Regel der pauschalen Ansicht, dass wegen der Art der Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Verurteilten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme bestehe, dass künftig gegen meinen Mandanten erneute Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne der genannten Vorschriften zu führen sein werden (Wiederholungsgefahr). Hierbei wird die Staatsanwaltschaft dies nicht einmal im Einzelfall begründen, sondern einfach einen Textbaustein verwenden.

Ihr Leben ist kein Textbaustein, sondern bedarf einer genauen Prüfung des Einzelfalls.

Eine Speicherung des DNA – Musters ist bei der Aufklärung von Delikten im BtM – Bereich ohnehin höchst fraglich. Insoweit kann bei Bedarf, wenn tatsächlich ein Abgleich von DNA mit einem tauglichen Spurenträger vorgenommen werden soll, nach § 81b 1. Alt. StPO verfahren werden. Diese Maßnahme kann bekanntlich auch gegen den Willen des Beschuldigten durchgeführt werden. Es stellt, jedenfalls im Vergleich zu der durch die Staatsanwaltschaft angedachten Maßnahme, das mildere Mittel dar.

Der allgemeine Schluss, dass Personen, die zu Haftstrafen verurteilt werden, wiederholt mit erheblichen! Straftaten in Erscheinung treten werden, ist formelhaft und genügt alleine hier nicht, die Ansicht der Staatsanwaltschaft zu rechtfertigen. Insbesondere sollte man nicht die Hoffnung verlieren, dass die Resozialisierung des Strafvollzugs in Deutschland die Folge hat, dass gerade keine weiteren Straftaten mehr verübt werden.