Vorladung durch die Polizei zur Beschuldigtenvernehmung

Vorladung durch die Polizei zur Beschuldigtenvernehmung

Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass Sie eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz begangen haben könnten. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden Beweise und Indizien gegen Sie und zu Ihrer Entlastung gesammelt. Vor Abschluss der Ermittlungen wird die Polizei an Sie herantreten und Sie zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung laden. Beachten Sie unbedingt, dass Sie nicht zur Mitwirkung verpflichtet sind und Sie ein Schweigerecht haben. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie sind nicht in der Pflicht sich erklären zu müssen.

In einer Beschuldigtenvernehmung wird die Polizei nicht mit Ihnen das Ergebnis der Ermittlungen und schon gar nicht den Inhalt Ihrer Ermittlungsakte mit Ihnen erörtern und besprechen. Bedenken Sie, dass Sie sich also rechtlich unvorbereitet und ohne Kenntnis über das tatsächliche Ermittlungsergebnis zu einer Ihnen vorgeworfenen Straftat oder mehrerer Straftaten äußern würden. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Machen Sie keinen Angaben zu dem Vorwurf des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG. Beauftragen Sie einen Strafverteidiger, der sich auf die Verteidigung von Betäubungsmittelverfahren spezialisiert hat.

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG erhalten haben, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3. Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
  5. Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerne erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.
  6. Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn wir bei Gericht sein sollten.

Sind die Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft in welcher Weise das Ermittlungsverfahren nunmehr beendet wird. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen (zum Beispiel unter Zahlung einer Geldauflage), einen Strafbefehl erlassen oder Anklage zu Gericht erheben.

Verstoß gegen das BtMG. Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Ein offenes Wort vorab:

Wir sind eine Kanzlei für Strafrecht, die mit Herzblut verteidigt und haben immer vor Augen, dass der Mensch und seine Sorgen hinter einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG steht. Seit 2005 haben wir im Bundesgebiet tausende von Verfahren verteidigt und die Zufriedenheit unserer Mandanten basiert auf dem Umstand, dass wir schnell und immer erreichbar sind und wir jedem Verfahren eine individuelle Lösung zuführen und hierbei Ihre Sorgen und Bedürfnisse nicht außer Acht lassen. Wir schätzen Ihr Verfahren von Beginn an realistisch ein und zeigen Ihnen individuelle Verteidigungsstrategien und Verteidigungsmöglichkeiten auf.

Anwaltliche Verteidigung kostet Geld. Wir wollen Ihre Sorgen und Ihre Bedürfnisse vor die Frage des Geldes stellen: Wir finden mit jedem Mandanten eine tragbare und bezahlbare Honorarlösung seiner Angelegenheit. In Abstimmung können wir auch Ratenzahlungsmöglichkeiten anbieten. Senden Sie uns einfach und unverbindlich eine Email und wir gehen auf jeden Einzelfall ein.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG?

In der Regel erhalten wir nach 3 Monaten nach Übernahme Ihrer Verteidigung Akteneinsicht. In vielen Fällen werden wir dann noch auf das Wirkstoffgutachten warten müssen bzw. Ihr Handy und Ihr Laptop oder Computer müssen noch ausgewertet werden. Mobilfunktelefone sind meist bereits nach 2 – 3 Wochen ausgelesen und können im Einzelfall zurückgegeben werden. Hierbei setzen wir uns für Sie ein, dass Sie schnell Ihr Eigentum von der Polizei zurückerhalten. Wirkstoffgutachten dauern in der Regel 3 Monate, bis diese vorliegen. Die Auswertungszeit vom Computer, Tablet oder Laptop dauert derzeit bundesweit im Durchschnitt 6 Monate aufwärts, bis der DV – Auswertungsbericht vorliegt und wir eine Rückgabe des sichergestellten Asservats erwirken können.

Nach der ersten Akteneinsicht werden wir natürlich zunächst einmal alle Ermittlungsergebnisse zuwarten und um ergänzende Akteneinsicht bitten. Erst nach Abschluss aller Ermittlungen werden wir uns dann schriftlich für Sie zu Ihrem Lebenslauf, zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Sache gegenüber der Staatsanwaltschaft äußern. Durchschnittlich dauert somit ein Ermittlungsverfahren ca. 8 Monate. Leider stellen wir immer wieder fest, dass Ermittlungsverfahren auch länger dauern können. Ein Rechtsanspruch auf ein schnelles Ermittlungsverfahren gibt es leider nicht. Oft werden wir gefragt, ob dies ein schlechtes Zeichen sei, wenn das Ermittlungsverfahren lange dauert. Dem ist natürlich nicht so.

Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Dauer der Ermittlungen haben und wir hier nur bedingt Druck aufbauen können, weil die Strafprozessordnung hier keine Zeitrahmen vorschreibt. Je länger ein Ermittlungsverfahren dauert, je mehr Rabatt bekommen Sie aber bei einer möglichen Strafe. Gerichte sind eher wohlwollend, wenn es darum geht, dass Sie lange durch das Verfahren gequält wurden. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Länge des Verfahrens Ihnen auch Vorteile verschafft und nicht nur negativ zu sehen ist.

Wir vergessen nie, dass ein Verfahren besonders belastend für Sie ist und jede Frage, wie der Stand des Verfahrens ist, wird mit Verständnis für Sie auch beantwortet. Ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG ist für viele Mandanten sehr belastend. Eine gute Verteidigung berücksichtigt auch Sie als Mensch und Ihre Ängste, die wir Ihnen realistisch nehmen wollen, so dass Sie auch in den stillen Stunden auf diese Hilfe zurückgreifen können.