Was ist eine öffentliche Hauptverhandlung?

Nach Abschluss der Ermittlungen wird Anklage wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG gegen Sie erhoben, wenn aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das BtMG wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch. Ihnen wird sodann die Anklageschrift zugestellt. Auch das Gericht prüft nun anhand der Aktenlage, ob Sie der ihnen vorgeworfenen Tat hinreichend verdächtig sind. Schließt sich das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren gegen Sie. Es ergeht ein schriftlicher Eröffnungsbeschluss. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Gericht einen Gerichtstermin bestimmen. Es wird dann in öffentlicher Hauptverhandlung (wenn Sie über 18 Jahre alt sind) gegen Sie verhandelt. Strafverfahren die einen Verstoß gegen das BtMG zum Gegenstand haben, verhandeln wir regelmäßig vor den Amts- und Landgericht im gesamten Bundesgebiet.

Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?

Ihr Gerichtstermin beginnt mit Aufruf der Sache. Das Gericht stellt also fest, wer alles erschienen ist und ob alle Personen, die zu dem Termin geladen wurden auch anwesend sind. Neben dem Gericht ist das ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, Sie als Angeklagter, Ihr Verteidiger und etwaige Zeugen und oder Sachverständige.

In Strafsachen kennen wir vor dem Amtsgericht Einzelrichterverfahren, deren Straferwartung bis zu 2 Jahren reicht und Schöffengerichtsverfahren, deren Straferwartung bis zu 4 Jahren reicht. Darüber hinaus wird zum Landgericht angeklagt.

Am Landgericht wird mit 2 bis 3 Berufsrichterin und Schöffen verhandelt. Wenn alle für das Verfahren notwendigen Personen erschienen sind, stellt das Gericht die Personalien des Angeklagten fest und die Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift. Das Gericht wird Sie sodann belehren. Das bedeutet, dass das Gericht Ihnen erklärt, dass Sie sich im Rahmen des Gerichtstermins zur Sache und Ihrer Person äußern können (Sie also zu den Ihnen gemachten Vorwürfen Stellung nehmen können) oder auch schweigen können.

Wenn Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, darf das Gericht dies später nicht zu Ihrem Nachteil verwerten. Die Frage ob ein Angeklagter schweigt oder spricht ist sehr komplex und kann an dieser Stelle nicht abschließend ausgeführt werden. Hierzu sei nur so viel gesagt, es gibt Verfahren die bieten sich aufgrund der Beweislage für eine Schweigendverteidigung an. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Anklageschrift ausschließlich auf einem Zeugenbeweis basiert und dieser Zeuge für das Gericht nicht verfügbar ist. Umgekehrt gibt es Strafverfahren in denen nur durch eine erklärende Einlassung des Angeklagten das Verteidigungsziel erreicht werden kann. Wie so häufig ist das einzelfallabhängig. Im Rahmen des Gerichtstermins werden alle für und gegen Sie sprechenden Aspekte erörtert und die Beweisaufnahme durchgeführt.

In Betäubungsmittelstrafverfahren müssen häufig Zeugen gehört werden. Das können Polizeibeamte sein, die die Observationen gegen Angeklagte geführt haben oder Personen aufgrund deren Angaben die Anklageschrift basiert. Hauptverhandlungen können ganz unterschiedlich sein, dies gilt sowohl inhaltlich, als auch zeitlich. Es gibt Gerichtstermine, die nach 20 Minuten beendet sind Verfahren, die sich über Wochen, Monate erstrecken. Verfahren können sehr langwierige Beweisaufnahmen zum Gegenstand haben (Zeugen und Sachverständige werden gehört, Urkunden verlesen, Telefongespräche vorgespielt) oder mittels einer sogenannten Verständigung im Strafprozess abgekürzt werden.

Am Ende des Verfahrens beantragen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie das Verfahren abzuschließen ist. Das reicht vom Freispruch, wenn die Durchführung der Hauptverhandlung ergeben hat, dass kein hinreichender Tatverdacht wegen des Verstoßes gegen das BtMG bestand, über Geldstrafen bis zur Verhängung von mehrjährigen Haftstrafen. Die Hauptverhandlung endet in den meisten Fällen mit einem gerichtlichen Urteil. Aber auch Beschlüsse können ein Hauptverfahren beenden.

Warum benötige ich einen Strafverteidiger?

Betäubungsmittelstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Die Mandanten auf diesem Gebiet sind genauso speziell, wie die Materie selbst. Kein Fall gleicht dem anderen. Als Strafverteidiger, kennen wir die Rechtsprechung der Gerichte und wissen genau, auf was es in Ihrem Fall ankommt. Immer entscheidet eine gute Vorbereitung des Mandanten über den Ausgang des Gerichtsverfahrens.

Wir bereiten Sie auf den Gerichtstermin vor und stellen gemeinsam mit Ihnen die entscheidenden Weichen für den positiven Ausgang Ihres Strafverfahrens. Im Betäubungsmittelstrafrecht werden sehr viele Straftatbestände mit sogenannten Mindeststrafen geahndet. In vielen Fällen liegen diese bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe und mehr.

Wir haben uns auf die bundesweite Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen spezialisiert und greifen auf die nötige praktische Erfahrung zurück, die notwendig ist, um Ihr Verfahren erfolgreich zu gestalten. Wir haben in den vergangenen Jahren unzählige Kleinstverfahren, Plantagenverfahren, Kiloverfahren und Verfahren organisierter Bandenkriminalität im Zusammenhang mit dem Handel, Einfuhrschmuggel und Besitz von Betäubungsmitteln verteidigt. Wir verstehen uns als Ihr Beistand und vertreten Ihre Interessen mit Konsequenz gegenüber dem Gericht und den Ermittlungsbehörden.