250 Kilo Marihuana und zwei Jahre auf Bewährung

Ein Neumandant kam in die Kanzlei und berichtete eine unfassbare Geschichte. Er hatte während seiner Studienzeit auch sehr erfolgreich Cannabis verkauft und nun holte ihn die Vergangenheit ein. Ihm wurde nun zur Last gelegt, über einen langen Zeitraum hinweg insgesamt 250 Kilo Marihuana verkauft zu haben. Sein damaliger Dealer hatte ihn nunmehr ans Messer geliefert und das nicht zu knapp.

Mittlerweile arbeitete der Mandant im mittleren Management eines Dax notierten Unternehmens und berichtete mir in sympathischem Oldenburger Platt seine Erfolgsgeschichte.

Da er selbst „Opfer“ eines 31ers war einigten wir uns darauf, dass wir ebenfalls die Kronzeugenregelung des Betäubungsmittelstrafrechts in Anspruch nehmen würden. Wir waren uns einig, dass eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 7 Jahren gerade nicht so gut in sein Lebenskonzept passen würde. Über den 31er hätte der Mandant eine realistische Chance, eine niedrige Freiheitsstrafe zu bekommen und diese sodann im offenen Vollzug in NRW zu verbüßen, wo er derzeit lebte.

Ein paar Tage später erhielt ich von dem Mandanten ein regelrechtes Portfolio mit Excel – Tabelle, Namen, Datum, Preisen, Mengen. Sowas hatte ich bis dato (auch nie mehr danach) gesehen. Beim Studieren dieser Tabellen fiel ich fast vom Stuhl. Der Mandant war ein wirklich cooler Typ, wobei ich Menschen aus Niedersachen ohnehin von Ihrer Art mag.

Mit dem 31 BtMG Gepäck machten wir uns sodann einige Monate später auf den Weg zum Landgericht Oldenburg. Die Strafkammer war völlig unvoreingenommen, offen und empfänglich für meinen Mandanten, der nicht wie ein Drogendealer, sondern ein gut situierter junger Mann aus gutem Hause rüberkam. Was er im Übrigen auch war. Dabei will ich betonen, dass der Mandant keine Rolle spielte. Er war ein echter Sympathieträger. Vielmehr berichtete dieser sehr offen und anschaulich, wie er in seiner Studienzeit gut lebte und vor allem von den Erlösen seines Drogenhandels guten Wein kaufte. Der Mandant hatte Geschmack. Er wirkte zu keinem Zeitpunkt der Hauptverhandlung überheblich. Durch seine Erzählungen ließ er das Gericht und die Staatsanwaltschaft sehr anschaulich an seinem Leben teilnehmen. Ein Genießer mit Charme, der gut erklären konnte. Das Leben ist auch einfach zu kurz, um schlechten Wein zu trinken.

Ich habe selten erlebt, dass eine Strafkammer mit einem Anwalt Mittagessen geht. Im vorliegenden Fall taten wir es. Vielleicht liegt das aber auch an mir. Ich gehöre nicht zu der Gattung von Strafverteidigern, die Richtern in der Kantine ihren Nachtisch holen. Hier hat aber die Kammer nicht nur den Verteidiger, sondern auch den Angeklagten mit an den Tisch gebeten. Es war eine heitere und gelöste Runde. Streng juristische Themen und der vorliegende Fall blieben komplett außen vor. Vielmehr stellte die Kammer in Oldenburg ihre Neutralität und den Umstand, dass jeder vor dem Gesetz gleich ist, in einer eindrucksvollen Art und Weise unter Beweis.

So eindrucksvoll sich der Mandant in der Verhandlung auch gegeben hatte, so unglaublich harmonisch das Zusammenspiel von Schöffen, Staatanwalt, Richtern, Angeklagten und dem Verteidiger auch war, ich vergesse nie: Am Ende knallt die Peitsche!

Ich habe selten so ein emotionales und intensives Plädoyer gehalten. Über 45 Minuten habe ich die Menschen im Gerichtsaal auf eine Reise mitgenommen, galt es doch hier das bürgerliche Leben meines Mandanten zu retten.

Wie soll man aber diese Unmengen, diese Viertel Tonne an Drogen rechtfertigen?

Nach der Beratung kam die Kammer rein und ich weiß noch wie mir 1000 Gedanken durch den Kopf gingen. Was war die Lösung?

Im Namen des Volkes: 2 Jahre auf Bewährung.

Die Richter honorierten die Aufklärungsarbeit und merkten an: „Ihr Verteidiger kann das Ergebnis wohl selbst kaum fassen.“ Ich bin selten aus der Fassung zu bringen und habe immer ein Pokerface, aber bei diesem Urteil habe ich meine Emotionen und die Dankbarkeit kaum versteckt.

Es war ein langer Weg, ein sehr intensives Verfahren und ein Arbeitserfolg. Solche Ergebnisse fallen nicht vom Himmel, sondern sind das Produkt einer guten Beratung und einer perfekten Vorbereitung.

Jeden Fall, ob es um ein paar Gramm oder Kilo an Drogen sind, verteidigen wir mit Herzblut.

Ich weiß nicht, was aus dem Mandanten geworden ist, aber er ist sicherlich mittlerweile verheiratet, hat 2 Kinder und wird ein sehr bürgerliches Leben führen. In ganz stillen Momenten wird er hoffentlich ein sehr gutes Glas Wein auf mich trinken.