Dass die Kombination von Betäubungsmitteln und Waffen keine gute Kombination ist, dürfte sich mittlerweile rumgesprochen haben. Der Gesetzgeber sieht für den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Verwendung von Waffen eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor. Von einem solchen Sachverhalt war auch die Staatsanwaltschaft Paderborn ausgegangen und verfasste eine entsprechende Anklageschrift zum Landgericht. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Paderborn konnte durch die Verteidigung von Rechtsanwalt Clemens Louis der Vorwurf der Staatsanwaltschaft entkräftet werden. Der Mandant wurde durch das Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und konnte als freier Mann den Gerichtssaal wieder verlassen.