Drogenankauf Drogenverkauf Darknet Ermittlungsverfahren BtMG

In den vergangenen 3 bis 4 Jahren ist es den deutschen und internationalen Ermittlungsbehörden verstärkt gelungen, Strukturen im sogenannten Darkenthandel aufzubrechen. Plattformbetreiber wurden hochgenommen, sogenannte Einwerfer verhaftet und zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Besteller von Betäubungsmittel eingeleitet. Dass die Digitalisierung auch vor dem Betäubungsmittelhandel keinen Halt macht, ist kein Geheimnis. Übergabeort beim internetbasierten Drogenhandel ist jetzt nicht mehr die Hausecke, der Bahnhofsvorplatz oder die Diskothek. Übergabeort ist jetzt vor der Haustür, wenn der Postbote klingelt.

Inside Darknet: Oder auch Drogenhandel 2.0.

Wir haben in den vergangenen Jahren nicht nur Mandanten verteidigt, die Empfänger solcher Lieferungen waren (gewesen sein sollen), sondern auch die Verpacker, die „Einwerfer“ solcher Postsendungen und die sogenannten Shopbetreiber. In diesen Verfahren zeichnen sich in der Regel immer ähnliche Strukturen ab.

Mandanten wenden sich aus dem gesamten Bundesgebiet an uns, wenn diese eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei erhalten haben. Online – im Darknet – hat man Drogen bestellt und anstatt die Drogen per Brief zu bekommen, erhält man eine Vorladung vom Zoll, der Polizei oder sogar eine Anklageschrift durch das Gericht.

Marihuana, Haschisch, XTC, Amphetamin, Kokain, MDMA, Crystal können Sie problemlos über das Internet bestellen, es wird Ihnen über den TOR – Browser / Onion – Brower Zugriff zu einer neuen Welt verschafft, die zunächst Anonymität verspricht. Sie bestellen Drogen im Internet, finden sich wieder mit einer Hausdurchsuchung oder bekommen Post von der Polizei oder Zoll und fragen sich nun: Was soll ich tun?

Seit 2005 ist Kanzlei Louis und Michaelis auf die Verteidigung von BtM – Delikten spezialisiert. Wir haben seitdem über 10.000 Verfahren in ganz Deutschland verteidigt. Drogenverfahren kann man nur dann gewinnbringend verteidigen, wenn man die erforderliche Erfahrung hat.

Wir arbeiten mittlerweile in Cyber – Crime – Verfahren mit einer Vielzahl von Spezialisten zusammen, die aus der IT – Branche kommen. Auch hier bleiben keine Fragen offen: Wir haben im IT – Bereich noch nie jemanden kennengelernt, der uns die Welt neu erklärt hat. Eine Kombination von IT – Wissen und BtM – Strafrecht ist das, warum Sie mit uns in Kontakt treten. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Verfahren und Ihre Befürchtungen.

Im Internet existieren als Teil des sogenannten ,,Darknets” Marktplätze, sog. „Vendor-Pages”. Bekannte Marktplätze sind bspw. „Dream Market“, „AlphaBay Market“ und „Hansa Market“. Die Marktplätze sind nur über einen speziellen Browser aufzurufen.

Das „Darknet“ schützt die Identität seiner Nutzer durch Verschleierung der Datenströme und Verschlüsselung der übertragenen Informationen. Auf diesen Marktplätze bieten verschiedene Verkäufern in Shops Betäubungsmittel an. Das Angebot richtete sich an beliebige Personen aus, aller Wett. Ein Verifikationssystem besteht nicht. Es erfolgt also keine Überprüfung der Identität oder des Alters der Nutzer. Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse über die digitale Kryptowährung Bitcoin.

Dies ermöglicht anonyme und nicht nachvollziehbare Zahlungsvorgänge. Der Versand der bestellten Betäubungsmittel erfolgt per Post. Die Drogen werden in der Regel mehrfach in Kunststoff- und Aluminiumtüten vakuumiert, um eine Entdeckung durch Drogenspürhunde zu verhindern. Oft werden die Betäubungsmittel zur haptischen und optischen Tarnung in eine leere DVD-Hüllen oder bunte Gesckenkpapiertüten gelegt und diese wiede­rum in einen Luftpolsterumschlag gesteckt.

Der internetbasierte Drogenhandel erfordert, je nach Umfang der Tätigkeit, einen großen logistischen Aufwand. Es bedarf der Aufnahme der Bestellungen, Pflege der Kontakte zu den Kunden, Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Beschaffung der Drogen und ihres Transportes nach Deutschland. Es braucht Personen, die das Portionieren, Abpacken, Bekleben mit den entsprechenden Adressaufklebern und Verbringen zu den Briefkästen übernehmen.

Im Folgenden soll ein grober Überblick darüber aufgezeigt werden, wie der Darknethandel funktioniert und organisiert ist.

In der Regel gibt es einen Chef. Alle Mitglieder sind ihm unterstellt. Er entscheidend wie der Handel mit den Betäubungsmitteln erfolgt; wie und wo die Betäubungsmittel erworben werden und welche Betäubungsmittel, in welcher Menge erworben und verkauft werden. Er verwaltet das Geld und hält sich ansonsten im Hintergrund verborgen.

Daneben nimmt eine wichtige Position der Leiter des Internetshops ein. Die Aufgaben des Leiters des Darknetverkaufs bestehen dabei zunächst darin eine Website im Darknet zu programmieren, auf der dann im Anschluss die entsprechenden Betäubungsmittel zum Handel angeboten werden können. Der Leiter des Darknetverkaufs ist darüber hinaus, dafür verantwortlich Kontakt zu den Personen aufzunehmen die die Darknetserver bereitstellen. Die Nutzung eines Darknetservers ist nämlich nur im Gegenzug durch Zahlung einer Provision an den Bereitstellenden möglich.

Vom Ablauf her unterscheidet sich die Bestellung im Darknet ansonsten nicht groß von einer Bestellung im Internet. Der Besuch der Darknetseite ist hingegen nur über einen besonderen Browser (z.B. Torbrowser) möglich. Hat der Kunde mithilfe eines solchen Browsers die Darknetseite des Verkäufers gefunden, kann er dort durch Angabe seines Namen, seiner Anschrift und Angabe von Art und Menge des jeweiligen Betäubungsmittel dieses bestellen. Die Bezahlung erfolgt dabei in der Regel durch eine Bitcoinzahlung.

Je nachdem wo die handelnde Gruppierung angesiedelt ist, in Deutschland oder im Ausland (bspw. den Niederlanden) bedarf es Kuriere, die die erworbenen Betäubungsmittel über die Grenze schmuggeln. Die Betäubungsmittel sind dabei in der Regel in unauffälligen Reise- oder Einkaufstüten verpackt oder im PKW verbaut. Im Anschluss daran wird dem Kurier eine feste Wegstrecke für die Einfuhr der Betäubungsmittel nach Deutschland vorgegeben. Hat es der Kurier unentdeckt über die deutsche Grenze geschafft verbringt er die Ladung mit den Betäubungsmitteln an einen zuvor bestimmten Ort. Dieser ist in der Regel eines der Betäubungsmittellager aus dem heraus die Betäubungsmittel an die einzelnen Verpackerteams verteilt werden. Nach Ablieferung der Betäubungsmittel ist die Aufgabe des Kuriers beendet.

Die Verpacker werden nachdem sie angeworben wurden in der Regel in extra dafür angemietete Wohnungen untergebracht. Ihre Arbeitskleidung besteht aus Einweghandschuhen und Ganzkörperanzügen. Ihr Aufgabenbereich besteht vor allem darin, die zuvor bestellten Betäubungsmittel mittels Feinwaage genauestens abzuwiegen. Daraufhin werden diese in eine luft- und wasserdichte Folie gepackt und vakuumiert. Sobald diese Arbeitsschritte erfolgt sind werden die Betäubungsmittel versandfertig verpackt. Der Aufgabenbereich des Verpackungsleiters besteht darin die Verpackung der Betäubungsmittel zu organisieren. Er leitet die Verpacker an und arbeitet vorwiegend am Computer. Bei diesem Computer handelt es sich häufig um einen sog. Blackboxcomputer, also einen Computer der ausschließlich durch die Eingabe eines Passwortes bedient werden kann. Zusätzlich ist er durch Angriffe von außen geschützt und quasi „unhackbar“.  Der Verpackungsleiter bekommt die Bestelllisten auf den Blackboxcomputer geschickt. Diese Bestelllisten können ausschließlich durch den Verpackungsleiter mithilfe eines Entschlüsselungsprogramms geöffnet und eingesehen werden. Auf den Bestelllisten befindet sich der Name und die Anschrift des jeweiligen Kunden, sowie die Art und Menge des bestellten Betäubungsmittel. Der Verpackungsleiter gibt diese Informationen im Anschluss an die Verpacker weiter.

Sodann beginnt die Arbeit der Einwerfer. Zu ihrem Aufgabenbereich zählt es, die Briefe mit den Betäubungsmitteln in die Briefkästen der Postunternehmen einzuwerfen. Der Ablauf dabei ist zunächst so, dass die Briefe durch die Verpacker in Reisetaschen verpackt werden. Diese Taschen werden dann an einem Ort platziert. Daraufhin erfolgt eine Kontaktaufnahme mit einem Einwerfer. Dem Einwerfer wird mitgeteilt, wo sich die Taschen befinden. Er holt die Tasche am beschriebenen Ort ab. Von da aus verteilt sie die Briefe auf die Briefkästen der Postunternehmen. Zweck des Ganzen ist es, dass die Einwerfer nicht wissen durch wen sie beauftragt wurden.

Je weniger Leute sich einander innerhalb einer solchen Gruppierung persönlich kennen, umso höher ist die Sicherheit. Denn selbst, wenn ein Einwerfer von der Polizei festgenommen würde, könnte er keine Angaben zu weiteren Personen machen.

Der Darknethandel ist ein perfekt organisierter Bereich, der auf alle Eventualitäten vorbereitet ist. Aufgrund der Strukturen ist es für die Ermittlungsbehörden kaum möglich Hintermänner zu ermitteln. Die Ermittlung von Strukturen und Abläufen gelingt in der Regel nur dann, wenn es zu Aussagen einzelner Mitglieder kommt.

In der Regel kommunizieren die an einem solchen Handel beteiligten Personen verschlüsselt. Im November 2018 wurde bekannt, dass die niederländische Polizei Zugriff auf den Hauptserver hatte, über das Messangerprogramm „Ironchat“ läuft. Auf speziellen Mobiltelefonen war der Nachrichtendienst „Ironchat“ der Firma Blackbox Security installiert. Die Kommunikation zwischen den Geräten erfolgt verschlüsselt über einen zentralen Server.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Niederlaendische-Polizei-knackt-verschluesselten-Chat-im-Drogenmilieu-4215389.html

Sollten Sie genau das erfahren haben, was wir hier ansprechen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Der erste Schritt ist, dass man sich mit uns per Email oder telefonisch in Verbindung setzt. Sie werden sehen, dass wir uns sofort, binnen Stunden, bei Ihnen melden. Wir lesen jede E – Mail, wir nehmen jeden Fall auf und werden Ihnen ein individuelles Angebot für eine Verteidigung zukommen lassen. Es entstehen zunähst keine Kosten für Sie, wenn Sie uns Ihren Fall schildern oder wir mit Ihnen „rumschreiben“. Wir sind daran interessiert, dass Ihnen geholfen wird.