Was kostet eine anwaltliche Vertretung?

Zunächst zu den guten Neuigkeiten: Wir sind bislang mit allen Mandanten finanziell auf Kurs gekommen, auch wenn Sie Schüler oder Student sind oder von Hartz – IV leben. Wir treffen mit jedem Mandanten individuelle Lösungen, wenn Sie sich bei uns per E – Mail oder telefonisch melden. Nicht jeder Fall ist gleich gelagert, gleich viel Aufwand und auch die finanzielle Situation ist unterschiedlich. Dadurch reagieren wir auch auf Ihre Sorge, dass Sie sich ggf. keinen Anwalt leisten können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hier keine Tabelle einstellen, sondern das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Richtwert sein soll. Dies ist eine Gebührentabelle für Gebühren und Auslagen. Sprechen oder schreiben Sie uns an: Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Sind denn die Anwaltskosten für mich überschaubar?

Wir treffen mit allen Mandanten eine Pauschale für das Ermittlungsverfahren. Das bedeutet, dass Sie auch nur diese Pauschale bezahlen und das, egal wie lange Ihr Verfahren betreut werden muss oder wie umfangreich dies sein mag. Diese hat den Vorteil, dass Sie hierdurch absolute Transparenz bekommen und wir somit noch nie Mandanten hatten, die sich hier im Nachhinein beschwert haben. Wir finden es sehr wichtig, dass Sie genau wissen, was Sie bezahlen und was Sie dafür bekommen. Das vermeidet auch Missverständnisse.

Kann ich die Anwaltskosten auch in Raten bezahlen?

Einige unserer Mandanten bezahlen das Honorar in Raten und somit ermöglicht Ihnen das, einen guten Anwalt an Ihrer Seite zu haben, den Sie sich auch leisten können. Bitte beachten Sie aber, dass wir die Arbeit einstellen, wenn die Raten nicht pünktlich bezahlt werden. Manchmal mag es einen guten Grund haben, wenn eine Rate mal ausbleibt, aber sollte eine Ratenzahlung nicht funktionieren, dann müssen wir uns leider wieder von Ihnen trennen.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, wenn ich ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG gegen mich läuft?

Die Rechtsschutzversicherungen werden bei einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG keine Deckungszusage erteilen. Hierbei ziehen sich viele Rechtsschutzversicherungen darauf zurück, dass es sich um eine „vorsätzliche“ Straftat handelt und diese vom Versicherungsumfang nicht abgedeckt ist. Sie können dies vorab mit Ihrer Versicherung klären oder einfach die Rechnung und unsere Unterlagen dieser einreichen und die Versicherung prüft dann, ob eine Übernahme der Kosten möglich ist.

Ich habe eine Vorladung als Beschuldiger erhalten und habe kein Geld für einen Anwalt. Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens bekommen Sie dann nur einen Pflichtverteidiger gestellt, wenn Sie in Untersuchungshaft kommen. Das bedeutet, dass Sie zunächst einen Anwalt als Wahlverteidiger beauftragen müssen.

Hierbei gibt es aber auch eine Lösung.

Viele Mandanten, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, das ein Verbrechen zum Gegenstand hat bzw. ein Bewährungswiderruf droht, sollten sich bereits am Anfang melden und nicht die Anklage abwarten, bis sie einen Pflichtverteidiger benennen können. Wenn sich abzeichnet, dass die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung bereits bei Einleitung des Verfahrens gegen Sie besteht, dann übernehmen wir das Mandat auch bereits im Ermittlungsverfahren als Pflichtverteidiger.

Ein Mandant kommt zu uns, weil er an der Grenze mit einem Kilogramm Marihuana erwischt wurde und würde sich gerne als Pflichtverteidiger durch uns verteidigen lassen.

Da es sich bei dem Kilogramm sicherlich um mehr als 7,5g THC handelt, wird der Mandant ohnehin ab Zustellung der Anklage verpflichtet, sich verteidigen zu lassen.

Hier übernehmen wir sodann das Mandat von der Pike auf.

Ein Mandant kommt zu uns und hat bereits eine offene Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.

Nunmehr wurde er in der Bewährungszeit wieder mit einer kleineren Menge an Marihuana angetroffen.

Da die Verurteilung zu einem Widerruf der Bewährung führen kann, ist dies ebenfalls im Zweifel ein Fall einer Pflichtverteidigung und wird durch auf diese Weise übernommen werden können.

Ein Mandant bezieht Leistungen nach dem SGB und bei diesem wurden 10g Marihuana aufgefunden. Er will für das Verfahren einen Pflichtverteidiger.

Dies ist kein Fall einer Pflichtverteidigung, da keine schweren Folgen drohen und Ihre finanzielle Situation hier leider kein Kriterium ist.

Sprechen Sie uns in diesem Fall auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Es lässt sich immer eine Lösung finden.

Wenn Sie also unter laufender Bewährung stehen oder davon ausgehen, dass bei Ihnen nicht geringe Mengen an Drogen Gegenstand ihres Verfahrens sind, dann sollten Sie nach Zustellung der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Hausdurchsuchung Kontakt mit uns aufnehmen. Wenn Sie eine Anklage erhalten und einen Pflichtverteidiger benennen sollen, dann halten Sie mit uns Rücksprache. Sonst wird ein Pflichtverteidiger durch das Gericht ausgewählt. Im Zweifel sollten Sie uns einfach fragen, ob wir Sie als Pflichtverteidiger vertreten können.