Heroin – Verstoß gegen das BtMG

Viele Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG bei denen es um Heroin geht stehen oft im Zusammenhang mit einer langjährigen Suchterkrankung. Betäubungsmitteldelikte, bei denen die Droge Heroin Gegenstand des Verfahrens ist, verteidigen wir durch unsere Kanzlei schwerpunktmäßig.

Wir verteidigen seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 2005 Mandanten, die einige Bobble Heroin im Besitz hatten, bis hin zu den Großverfahren, die im Ruhrgebiet, aber auch bundesweit, Aufsehen erregt haben. Heroinverfahren zu verteidigen bedeutet, dass man nicht nur ein guter Verteidiger ist, sondern auch die Droge und die Sucht kennt. Betäubungsmittelverfahren, die im Zusammenhang mit Heroin stehen, gehen leider auch überdurchschnittlich häufig mit schweren Suchterkrankungen einher. Unsere Mandanten kommen häufig aus der Szene, haben eine langjährige Suchterkrankung hinter sich und wissen genau, was für einen Verteidiger sie suchen. Dieser muss ihre Sprache sprechen und auch Rückgrat und Geduld haben, wenn wieder einmal eine Therapie nach § 35 BtMG nicht geklappt hat. Unsere Kanzlei verfügt über ein langjähriges und vertrauensvoll aufgebautes Netzwerk. Wir arbeiten mit Drogenberatungsstellen, sozial therapeutischen Einrichtungen und Suchttherapeuten zusammen.

Wir haben den Anspruch an uns nie verloren, dass wir Mandanten – auch als Pflichtverteidiger – perfekt verteidigen, wenn diese heroinabhängig sind. Teilweise begleiten und verteidigen wir Mandanten seit über 10 Jahren auf ihrem Weg. Die Dankbarkeit von Mandanten und deren Familienangehörigen, die mit einer Heroinabhängigkeit ihr Leben lang zu kämpfen haben, ist unbezahlbar. Diese Menschen haben eine Art und Weise an sich, die bei jedem Freispruch, bei jedem Einsatz, immer dann, wenn man Sie wieder vor dem Gefängnis bewahrt, in einer Art und Weise magisch ist, dass dies der Grund ist, warum wir gerne BtM – Delikte verteidigen. Der gemeinsame Weg mit dieser besonderen Klientel ist aber auch nicht immer einfach und oft von suchtbedingten Rückschlägen gekennzeichnet.

2005 wurde ich in einem Heroinfall einem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Als ich mich ins Gefängnis begab, dachte der Mandant, dass man ihn – aufgrund meines damals jugendlichen Aussehens – nun vollends Zitat „fi****! wolle und warf mich nach einer kurzen Erläuterung seiner Strategie mit den Worten: „Ich habe jetzt keine Zeit mehr für Sie, ich habe Sportstunde“ aus dem Besucherraum.

Zumindest erzählte er mir dies schmunzelnd später, nachdem er einen Freispruch in seiner Verhandlung bekam und ich lernte von diesem Mandanten noch sehr viel und er durch mich.

Ließ man den Mandanten 10 Minuten aus der Haft, so machte er ganze Straßenzüge an Fahrzeugen mit seinem Nothammer „platt“ und rupfte die Navis aus den Autos. Wenn er festgenommen wurde, dann ließ er sich gerne vernehmen, um sodann den Polizeibeamten auszulachen. Er würde doch keine Vernehmung unterschreiben.

Dieser Mandant hat 10 Jahre später, nach unzähligen Verfahren, die wir gewinnbringend verteidigt haben und uns sodann aus den Augen verloren haben, angerufen. Jetzt lebt er in im Rheinland, hat ein Kind und ist tatsächlich drogenfrei.

Es sind diese Geschichten und suchtgekennzeichneten Lebenswege, die unseren täglichen Strafverteidigeralltag prägen. Wir wollen auch mit einem Vorurteil der Gesellschaft aufräumen: Viele unserer Mandanten, wenn auch langjährig abhängig, führen teilweise einen perfekten Haushalt, die Wohnungen sind äußerst sauber, gehen seit Jahren arbeiten und haben einen sehr guten Humor und sind treue Seelen. Das in den 80er und 90er Jahren in den Medien gezeichnete Bild, welches bis heute vorherrscht, von offenen Drogenszenen in Frankfurt und Dortmund und ausgemergelten Junkies, ist überholt. Die Drogenpolitik und das Gesundheitssystem haben sich gewandelt. Wenn Sie sich in diesen Ausführungen wiederfinden, dann sind wir die richtige Kanzlei für Sie und freuen und auf eine Verteidigung.

Besitz von Heroin – Wie werde ich bestraft?

Knackpunkt bei dem Besitz von Heroin ist, dass auch Kleinstmengen bereits mit einer Anklage konfrontiert werden und, wenn der Mandant unter laufender Bewährung steht, auch einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat. Heroin ist eine harte Droge. Daran gibt es nichts zu deuten.

Hier lautet das Strafmaß bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bereits ab 1,5g Heroinhydrochlorid (reiner Wirkstoff) sieht das Gesetz nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Sollte also eine größere Menge bei Ihnen aufgefunden worden sein, wird die Polizei / Staatsanwaltschaft ein Wirkstoffgutachten einholen, um diese Frage zu klären. In der Regel hat Heroin, wenn es auf der Straße gekauft wird, lediglich einen Wirkstoffgehalt von ca. 10 – 20 % und ist erheblich gestreckt. Heroin wird in der Regel nach NRW aus den Niederlanden eingeschmuggelt, dann gestreckt und verkauft. Sollten Sie im Besitz einer Menge an Heroin angetroffen werden, dann kommen Sie im Einzelfall in Polizeigewahrsam und man wird eine Vernehmung mit Ihnen durchführen wollen, weil die Polizei im Wege des § 31 BtMG zu Ihrem Verkäufer Informationen haben will.

Es ist sinnvoll, dass Sie sich unsere Notfallnummer 0176 – 24738167 in Ihrem Handy notieren und in diesem Fall mit uns Kontakt aufnehmen, sollte es zu einer Festnahme kommen.

In der Regel erfolgt der Zugriff beim tatsächlichen Ankauf, aber es gibt natürlich auch viele Fälle, in denen das Heroin bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wird. Wir betreuen zunehmend Betäubungsmittelverfahren, in denen im Darknet das Heroin erworben wird und in Einzelfällen die Postsendung abgegriffen wird. Der internetbasierte Drogenhandel ist eindeutig auf dem Vormarsch.

Unerlaubte Einfuhr von Heroin: Ich habe eine Vorladung erhalten oder wurde in Untersuchungshaft genommen.

In NRW wird Heroin meist über die grüne Grenze verbracht. Das Heroin kommt meistens aus Rotterdam, Appeldorn, Arnheim, Nijmegen und Venlo. In den meisten Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG, die wir im Bereich Einfuhrschmuggel seit 2005 verteidigt haben, liegt die Einfuhrmenge bei 50 g oder 100 g Heroin oder mehr. In vielen Verfahren wurde 1 Kilogramm Heroin oder mehr eingeführt. Leider enden viele dieser Fahrten sodann in der JVA, wobei wir sicherlich die meisten Mandanten in diesem Zusammenhang mit einem Haftbefehl in der Untersuchungshaft in der JVA Kleve oder Duisburg – Hamborn kennengelernt haben. Die Familie oder Lebenspartner nehmen in diesem Zusammenhang Kontakt mit uns auf, um die Verteidigung übernehmen zu können.

Bei einer Einfuhr einer geringen Menge an Heroin sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Das wird aber bei einer Einfuhr von Heroin eher ein seltener Fall sein, da sich das Risiko nicht lohnt.

Unsere Mandanten bringen in der Regel eine nicht geringe Menge an Heroin nach Deutschland, also eine solche, die 1,5g Heroinhydrochlorid übersteigt.

Viele Mandanten, die das Heroin aus Holland nach Deutschland schmuggeln, sind nur Kuriere. Der Kurier trägt das Risiko und wird in der Regel auch nicht viel über seine Auftraggeber wissen.

Er nimmt das Heroin in den Niederlanden in Empfang und soll es nach Deutschland bringen und bekommt hierfür einen Kurierlohn.

Selbst will der damit natürlich nicht Handel treiben.

In diesem Fall ist es wichtig, dass eine gute Verteidigung diesen Umstand herausarbeitet, so dass die Strafe gering ausfallen kann.

Sollten Sie in Untersuchungshaft genommen werden, dann besuchen wir Sie und werden sodann eine Haftprüfung durchführen, wenn diese Aussicht auf Erfolg verspricht. Ferner beraten wir Sie natürlich in Bezug auf die Möglichkeiten, die das BtMG zu bieten hat und natürlich auch, welche Therapien (stationär oder ambulant) Ihnen helfen und einen Erfolg versprechen.

Dadurch haben wir bereits viele Mandanten in NRW und dem Bundesgebiet vor einer Haftstrafe bewahrt.

Handeltreiben mit Heroin: Ermittlungsverfahren und die Hausdurchsuchung

Eine Heroinsucht ist teuer und wer diese Sucht hat, der muss sich genau überlegen, wie er diese finanziert. Viele unserer Mandanten müssen ihren Betäubungsmittelkonsum durch den unerlaubten Handel mit Heroin finanzieren.

Das Handeltreiben wird im Übrigen wie der Besitz bestraft. Ist es eine geringe Menge (weniger als 1,5g Heroinhydrochlorid), dann mit einer Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe. Sollten im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Ihnen mehr als die nicht geringe Menge sichergestellt werden, dann besteht der Verdacht, dass Sie mit nicht geringen Mengen an Heroin Handel treiben und das bestraft der Gesetzgeber schon mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe.

Durch Telekommunikationsüberwachungen, Observationen, aber manchmal auch einer Aussage im Wege des § 31 BtMG wird unseren Mandanten unterstellt, sie würden mit Heroin Handel treiben. Seit 2005 betreuen wir Mandanten, die bundesweit – auch als Bande – Heroin im großen Stil verkauft haben und diese Verfahren ein zähes Stück Arbeit war, diese vor einer langjährigen Haftstrafe zu bewahren. Heroinhandel wird in Deutschland in der Regel sehr hart bestraft. Wenn Heroin als Mitglied einer Bande verkauft wurde und nicht geringe Mengen Gegenstand dieses Handels sind, dann beträgt die Strafe nicht unter 5 Jahren. In der Regel sind unsere Mandanten aber selbst Konsumenten und organisieren sich sodann in diesem Zusammenhang und die Sache gerät außer Kontrolle.

Wir stellen immer wieder fest, dass bei dem bandenmäßigen Handeltreiben mit Heroin sich in Verfahren Verteidiger verirren, die mit BtM so viel zu tun haben, wie ein Fisch mit einem Fahrrad.

Sollte Ihnen der Vorwurf des § 30a BtMG gemacht werden, dann sollten Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten lassen.

Telekommunikationsüberwachung bei Heroin

Häufig werden bei Betäubungsmittelverfahren Überwachungen der Telekommunikation angeordnet. In der Regel wird die Polizei teilweise monatelang – wie eine Krake – alle Telefonanschlüsse von Personen überwachen, die im Zusammenhang des Verfahrens stehen könnten.

Wir erinnern uns an ein Verfahren, das wir vor einigen Jahren vor dem Landgericht in Krefeld verteidigt haben.

Es ging um den Vorwurf des umfangreichen Handels mit Heroin und Kokain im Bereich des Rotlichts.

Die Anschlüsse von sämtlichen Personen wurden über Monate durch die Polizei überwacht und dieses Beweismittel war Gegenstand gegen 7 Angeklagte.

Das Verfahren war geprägt von der Frage der staatlichen Überwachung von organisierten Verbrechen und der Frage der Verwertbarkeit der einzelnen Anrufe.

Bei TKÜs, welche sich manchmal über Monate erstrecken können, ist es so, dass die Polizei eine Interpretation von diesen vornimmt, welche in der Regel lediglich eine Auslegung ist.

Sie rufen Ihren Kollegen an und sagen diesem, dass Sie 5 Farbeimer brauchen.

Seien Sie Sie sich sicher, dass die Polizei hieraus 50 g Heroin oder sogar 5 Kilo machen wird.

Im Zweifel wollten Sie wirklich in diesem Fall nur Ihre Butze streichen.

Hier müssen Sie sich auf einen Anwalt verlassen, der bereit ist, sich für Sie zu streiten.

In vielen Fällen kontaktieren uns Mandanten, weil sie Angst haben, dass Ihr Handy abgehört wird. Ob Ihr Mobilfunktelefon abgehört wird, ist bei Verfahren, die Heroinhandel zum Gegenstand haben, zu klären.

Um einen Mythos aufzuklären: Wenn Sie nicht telefonieren, dann sind Sie auch nicht abhörbar. Sie brauchen also nicht Ihren Akku entfernen oder das Handy in die Mikrowelle stecken. Wenn Sie jedoch eine Verbindung aufbauen, dann wird Ihr Telekommunikationsanbieter, wenn ein gültiger Beschluss vorliegt, diese Daten an die Ermittlungsbehörden übermitteln. Sie mögen konspirativ sprechen, aber im Ergebnis sind solche Gespräche auf Dauer auch zu entschlüsseln.

Heroin: Können SMS und WhatsApp mich belasten?

Ja, diese Nachrichten sind verwertbar und können Sie im Einzelfall – je nach Inhalt – belasten und können als Beweismittel im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eingeführt werden. Sollte Ihr Handy bei einem Heroin – Verstoß sichergestellt worden sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. PIN und PUK müssen Sie nicht herausgeben und Sie sind Beschuldigter in einem Verfahren, also belasten Sie sich nicht selbst, sondern wir klären diese Fragen direkt mit den Ermittlungsbehörden. Sie sind nicht verpflichtet, an Ihrer eigenen strafrechtlichen Überführung mitzuhelfen.

Hausdurchsuchung bei Heroin – Beschluss und Sicherstellungsprotokoll

Wenn Sie die Gefahr sehen, dann speichern Sie sofort unsere Notfallnummer

Kanzlei Louis und Michaelis

0176-24738167

Schweigen Sie bitte, auch wenn die Beamten Ihnen in Aussicht stellen, Sie in Untersuchungshaft zu nehmen. Eine Aussage unter Druck wird nie eine solche sein, die wir später wieder retten können.

Heroin und Waffen: bewaffnetes Handelteiben mit nicht geringen Mengen an Heroin

Unsere Mandanten beschränken sich in vielen Fällen nicht damit eine nicht geringe Menge an Heroin zum Handeltreiben bereit zu halten, sondern haben in ihrer Zugriffsnähe auch eine Waffe. Das Gesetz spricht von einem Beisichführen, aber das bedeutet schlichtweg, dass Sie auf die Waffe oder den Gegenstand, der zur Verletzung einer Person geeignet ist, zugreifen können. Das geht schnell und Sie haben eine Anklage wegen § 30a BtMG.

Reizgas, eine PTB Waffe, ein Messer, eine Machete, Pistole können Sie schon in diese Gefahr bringen. Auch wenn der Gegenstand oder die Waffe zugriffsbereit war, gibt es noch immer den minder schweren Fall, der Ihnen im Zweifel zu einer Bewährung verhelfen wird.

Therapie statt Strafe, § 35 BtMG

Bei Heroin retten wir vielen Mandanten vor dem Knast, weil das Gesetz besagt:

Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, daß er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist. Als Behandlung gilt auch der Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Einrichtung, die dazu dient, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken.

Das mag gerade zu viel Info sein, aber wir übersetzten das für Sie:

Wenn Sie verurteilt werden und die Strafe nicht 2 Jahre übersteigt und das Gericht feststellt, dass diese Straftat aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde, dann können Sie diese Strafe zu Gunsten einer Therapie zurückstellen. Einige Leser mögen jetzt müde lächeln, da Sie hier Therapieerfahrung haben, andere sich informiert fühlen.

Für die Therapieerfahrenen, weil immer wieder auch bei Ihnen nachstehende Fragen aufkommen:

  • Ja, Sie können einen Strafrest nochmal zu Gunsten einer Therapie zurückstellen
  • Grundsätzlich sowohl zu Gunsten einer anerkannten ambulanten oder einer stationären Therapie, nach § 35 BtMG

Im Falle eines drohenden 64ers, werden wir Ihnen genau sagen können, wie wir mit dem Gutachten umgehen können.