Ecstasy – Verstoß gegen das BtMG

Teile oder Runde werden sie genannt und sind häufig Gegenstand in den Betäubungsmittelstrafverfahren, die wir täglich bundesweit verteidigen. Hierbei verteidigen wir Personen, bei denen in der Disco oder auf einem Festival ein paar Pillen gefunden wurden und gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet wurde bzw. die eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Ecstasy erhalten haben. Zu unserem Strafverteidigeralltag  gehört es aber auch, dass wir Verfahren betreuen, bei denen hunderte von XTC – Pillen aufgefunden wurden und sich dann die Frage stellt, ob hier ein Handeltreiben mit den Ecstasy – Tabletten beabsichtigt war. Wenn es um XTC und den Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geht, dann kommen Beschuldigte häufig zu uns, denn sie vertrauen unserer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger auf diesem Gebiet.

Ich habe eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen XTC erhalten. Wie hoch ist die Strafe für den Besitz von Ecstasy?

Es gibt verschiedene Wege, wie XTC erworben wird.

In den letzten Jahren haben wir zunehmen Verfahren aus dem Darknet und Deepweb verteidigt. Das XTC wurde also über das Internet bestellt und sodann per Post ausgeliefert. Es ist sicherlich festzustellen, dass der internetbasierte Betäubungsmittelhandel auf dem Vormarsch ist.

Beachten Sie, dass Sie, wenn der Online – Anbieter oder die Plattform hochgenommen wird, mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen haben und in der Regel eine Vorladung als Beschuldigter erhalten.

Hierbei wird bei der Bestellung Ihre E – Mailadresse aber auch die Lieferadresse als Anfangsverdacht ausreichen.

Sitzen Sie die Sache auf keinen Fall aus, wenn Sie eine Vorladung durch die Polizei erhalten haben.

XTC wird natürlich auch durch einen Ihnen bekannten Dealer verkauft.

Beachten Sie, dass der Dealer möglicherweise mittels Telefonüberwachung überwacht werden kann.

Sollte dieser festgenommen werden bzw. bei diesem eine Hausdurchsuchung bei dem Vorwurf des Handels mit Ecstasy vorgenommen werden, dann wird auch sein Handy, Tablet und Laptop sichergestellt und auswertet.

SMS und WhatsApp – Verkehr können gerichtlich verwertet werden und einen Verkauf an XTC an Sie durchaus im Einzelfall nachweisen.

Auch besteht die Gefahr, dass der Dealer im Wege des § 31 BtMG (Kronzeugenregelung im BtMG) gegen Sie aussagt. Auch diese Aussage kann im Einzelfall für eine Verurteilung ausreichen.

XTC werden Sie auch auf einem Konzert, einem Festival oder in der Disco kaufen können.

Beachten Sie, dass die Security immer wieder bei körperlichen Durchsuchungen auf XTC und andere Drogen stoßen wird und die Polizei sodann hinzuzieht.

Auf den Zufahrtsstraßen zu Festivals werden seit Jahren mobile Kontrollstellen durch die Polizei aufgestellt, um Festivalbesucher auf Drogen am Steuer zu testen oder Drogen aufzufinden.

Nach den größten Techno / Rave / GOA / Reggae Festivals nehmen Mandanten wegen Verstoßes gegen das BtMG regelmäßig Kontakt mit uns auf, weil ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitz eingeleitet wurde.

Hierbei handelt es sich vorwiegend, aus unserer Erfahrung, um nachstehende Veranstaltungen: Open Beatz, Ikarus Festival, Summerjam, Ruhr in Love, Hurricane, Sonne Mond Sterne, Parookaville, Nature One, City Beats World Club Dome, Utopia Festival, Echelon, Sea You Festival und andere Veranstaltungen.

Der Besitz von XTC wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre bestraft.

Hierbei dürfen Sie nicht in Besitz von Stoffen sein, die dem BtMG unterliegen: MDMA, MDA, MDEA oder MDDB.

Im Einzelfall muss ein Wirkstoffgutachten klären, welchen Wirkstoffgehalt die Pillen haben.

Der Besitz einer nicht geringen Menge an XTC liegt dann vor, wenn Sie mehr als 30 g der Base in Ihrem Besitz haben und wird mit einer Freiheitsstrafe ab 1 Jahr bestraft.

Sie werden demnach nicht nach der Stückzahl der XTC – Tabletten bestraft, wobei dies sicherlich ein Kriterium für die Strafzumessung ist. Strafzumessung bedeutet, dass das Gericht im Rahmen, die das Gesetz vorsieht, eine tat- und schuldangemessene Strafe finden soll.

Wesentlich ist, wie viel MDMA – Base Sie in Ihrem Besitz haben.

In der Praxis wird man bei einer Hand voll von XTC – Tabletten nur einen Drogenvortest machen, um zu verifizieren, dass es sich um MDMA handelt und kein Wirkstoffgutachten einholen, da hier rein rechnerisch nicht die Grenze von 30 g MDMA – Base erreicht werden kann.

Aus der Praxis kann man sagen, dass eine nicht geringe Menge ab ca. 200 XTC – Tabletten wahrscheinlich ist, wobei dies natürlich nur ein grober Richtwert ist.

Wenn demnach XTC bei Ihnen aufgefunden wurde, dann können wir im Einzelfall, bevor die Akte in unserer Kanzlei eintrifft bzw. wir ein Wirkstoffgutachten vorliegen haben, eine Prognose zum Ausgang des Verfahrens geben.

Die wird Ihnen helfen, die Zeit des Ermittlungsverfahrens mental zu durchstehen und wissen, welche Strafe in Etwa auf Sie zukommt.

Viele Mandanten haben Angst vor eine Haft, vor einer Verhandlung und den möglichen Folgen für den Arbeitsplatz.

Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze wird immerhin 5 Jahre im Bundeszentralregister gespeichert.

Ab 90 Tagessätzen oder 3 Monate Freiheitsstrafe wird die Strafe sogar im Führungszeugnis für 3 Jahre aufgenommen.

Vor allem wenn Sie einen Kammerberuf haben, Beamter sind oder beispielweise Angestellter im öffentlichen Dienst sind, aber auch Heilberufen angehören, dann sollten Sie sich auf eine Verteidigung verlassen, welche langjährige Erfahrungen mit den möglichen beruflichen Folgen bei einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG hat.

In vielen Fällen konnten wir bereits gravierende Folgen für die berufliche Zukunft bei Mandanten verhindern und dies ist mit einer der größten Sorgen unserer Mandanten, die wir gezielt in einer Beratung und Betreuung aufarbeiten.

Ein wichtiges Thema ist, dass wir erst durch die Akteneinsicht erfahren, ob Ihr Verfahren der Führerscheinbehörde gemeldet wurde.

Nicht nur, wenn Sie mit BtM am Steuer berauscht angetroffen werden, wird die Führerscheinbehörde hiervon informiert.

Auch bei dem Besitz einzelner Mengen an Drogen kann die Polizei oder Staatsanwaltschaft entscheiden, dies der Fahrerlaubnisbehörde zu melden.

Wir beraten Sie hier genau und können Ihnen erklären, wann eine Strafe in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis eingetragen wird.

Hierbei soll Ihnen diese Internetseite zunächst eine gute Informationsgrundlage bieten und sodann wird in der Beratung durch uns Ihr Fall genau analysiert.

Nehmen Sie hierfür unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Die einzelnen Bundesländer, aber sogar Regionen in Bundesländern, gehen sehr unterschiedliche Wege bei der Höhe der Strafe, wenn Sie XTC in Besitz haben.

Vor allem werden Sie in Baden Württemberg, Bayern und Rheinland – Pfalz deutlich höhere Strafen erfahren als beispielsweise in NRW, Niedersachen oder Hessen.

Unser Ziel ist es, bei kleineren Mengen an XTC – Tabletten die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dies ist immer eine Herausforderung, da XTC bereits zu den sogenannten mittelgefährlichen Drogen zählt und anders behandelt wird, als die weiche Droge Marihuana.

Sollte die Staatsanwaltschaft sich hierauf nicht einlassen, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, dass wir das Verfahren mit einer Geldstrafe erledigen. Eine Geldstrafe kann im Einzelfall auch außergerichtlich mittels Strafbefehl verhängt werden.

Ein Strafbefehl ist eine Art außergerichtliches Urteil. Sie erhalten diesen per Post nach Hause und müssen somit keine öffentliche Gerichtsverhandlung wahrnehmen.

Sollten Sie jedoch mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sein, dann gibt es die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

Viele Strafbefehle sind zu hoch oder werden Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht.

Lassen Sie es jedoch erst überhaupt nicht dazu kommen, sondern wenden Sie sich bereits an uns, wenn Sie die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben. Das spart Geld, Nerven, Zeit und Nachteile.

Da wir die meisten Verstöße gegen das BtMG, die wir im Bundesgebiet verteidigen, außergerichtlich klären, können Sie uns bundesweit beauftragen und genießen die volle Dienstleistung.

In vielen Teilen von Deutschland gibt es keine Kanzleien, die schwerpunktmäßig Betäubungsmittelstrafsachen verteidigen oder über langjährige Praxiserfahrung auf diesem Gebiet verfügen.

Diese Lücke schließen wir.

Viele Mandanten sind der Ansicht, wenn bei ihnen kleinere Mengen an Drogen gefunden wird, dass das Verfahren ohnehin von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird und sie keinen Anwalt brauchen. Anwälte kosten nur Geld und man kann die Sache auch einfach aussitzen. Man habe mal hierüber etwas in einem Forum im Internet gelesen oder von einem Freund gehört, bei dem ein Verfahren eingestellt wurde.

Es sind genau diese Mandanten, die uns völlig schockiert anrufen, wenn Sie eine Anklage oder einen völlig maßlos überzogenen Strafbefehl erhalten haben. Geschockt bekommen wir Anrufe, dass sie Post von der Führerscheinstelle erhalten haben.

Sie können dies verhindern, indem Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen und wir werden Ihnen ein Angebot für eine Komplettbetreuung unterbreiten.

Sollte Ihnen der Besitz oder Erwerb von XTC zur Last gelegt werden, dann nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf.

Vorsorglich können Sie in Ihrem Handy unsere Notfallnummer notieren:

Louis & Michaelis: 0176 – 24738167

Wir werden, nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, ein individuelles Angebot für eine Verteidigung unterbreiten.

Wir zeigen Ihre Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden an, werden die Beschuldigtenvernehmung absagen und nach Erhalt Ihrer Ermittlungsakte den Akteninhalt mit Ihnen besprechen.

Sodann werden wir eine Verteidigungsschrift für Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeben mit dem Ziel, das Verfahren außergerichtlich zu klären und dass die Staatsanwaltschaft ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Wir haben bereits tausende Verfahren in Deutschland auf diesem Weg erledigt und blicken auf Jahre von zufriedenen Mandanten zurück, die froh waren, dass wir sie in der Zeit in allen Belangen unterstützt haben.

Handeltreiben mit XTC – Welche Strafe habe ich bei Handel mit Ecstasy zu erwarten?

Bei einer geringen Menge an XTC sieht der Gesetzgeber, im Übrigen wie beim Besitz, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.

Wir haben viele Mandanten bereits verteidigt, die einige Teile verkauft haben und wir das Verfahren mit einer moderaten Geldstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wurde, erledigt haben.

Es ist also nicht richtig, dass man direkt in Haft geht, wenn man mit XTC dealt.

Bei einer nicht geringen Menge (30g MDMA – Base) sieht der Gesetzgeber jedoch bereits eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr für den Handel mit Ecstasy vor.

Auch hier gilt: die wenigsten Mandanten, die wir verteidigen, die mit nicht geringen Mengen an XTC Handel treiben, gehen in Haft.

Hier werden wir in der Regel eine Bewährungsstrafe erzielen, zumal der Gesetzgeber auch in nicht so schwerwiegenden Fällen einen sogenannten „minder schweren Fall“ annehmen wird und Sie somit die Möglichkeit haben, „leidglich“ in einem Strafrahmen von 3 Monaten bis 5 Jahren eine Strafe zu erhalten.

In der Regel verteidigen wir Klienten aus Deutschland, die jeweils Mengen von ca. 200 – 300 XTC – Pillen verkauft haben und dies in mehreren Fällen. Sollte dies in etwa auf Sie zutreffen, dann können wir in Aussicht stellen, dass wir hier noch eine Bewährung für Sie erstreiten können.

Natürlich haben wir immer wieder Verfahren in denen es um tausende von XTC – Tabletten geht.

Wir haben vor einiger Zeit einen Mandanten vor dem Landgericht in Kleve vertreten, dem der Handel mit unzähligen Kilos an Amphetamin, aber auch 40.000 XTC – Pillen zur Last gelegt wurde.

Um die Menge zu veranschaulichen hat der Richter diese Tabletten auf dem Richtertisch aufbahren lassen. Es war in der Tat ein recht spektakulärer Anblick.

In Fällen wie dem vorbenannten, wird in der Regel Untersuchungshaft angeordnet und wir werden sodann in der Regel durch die Familie des Klienten beauftragt und werden Sie in der JVA besuchen und Ihr Verfahren planen. In diesen Fällen besprechen wir die Möglichkeiten einer Haftprüfung, einer Haftbeschwerde und § 31 BtMG, um eine Haftverschonung zu ermöglichen.

Sollte bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben, dann wird in vielen Fällen auch XTC – Tabletten sichergestellt werden. Allein die Menge an XTC – Tabletten reicht nicht aus, Ihnen ein Handeltreiben zu unterstellen. Genau dies wird aber die Polizei und Staatsanwaltschaft tun. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich hier durch Experten verteidigen lassen, so dass Sie von dem Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens runter kommen und nur noch der Vorwurf des Besitzes bleibt.

Sollten bei Ihnen – neben den Drogen in erheblichen Mengen – Dealgeld in szenetypischer Stückelung, Verpackungsmaterial, Schuldnerlisten aufgefunden werden, dann wird dies im Einzelfall ein Hinweis auf ein Handeltreiben sein können.

Ein Handeltreiben kann aber auch im Einzelfall durch TKÜs (Telekommunikationsüberwachung) oder Auswertung Ihres Handys oder Computers nachgewiesen werden können.

Das sichergestellte Mobilfunktelefon wird ausgewertet. Hierbei werden vor allem WhatsApp – Chat oder SMS – Verkehr als Beweismittel gesichert und diese sind im Einzelfall tauglich, einen Handel nachzuweisen.

Mit der häufigste Grund, warum Personen wegen des unerlaubten Handeltreibens mit XTC verurteilt werden, ist der § 31 BtMG. Übersetzt bedeutet dies, dass jemand gegen Sie ausgesagt hat und Sie beschuldigt, dass Sie an diesen Drogen verkauft haben. Unterschätzen Sie dieses Beweismittel nicht, welches im Einzelfall durch uns genau geprüft wird.

Unerlaubte Einfuhr von XTC! Wie werde ich für einen Einfuhrschmuggel von XTC bestraft?

Ecstasy wird in der Regel aus dem Ausland (Niederlande und Tschechien) mit dem PKW nach Deutschland verbracht und unsere Mandanten werden an bzw. hinter der Grenze durch den Zoll angehalten. Sie sollten, wenn Sie durch den Zoll angehalten werden, keine Angaben zur Sache machen und unverzüglich mit uns Kontakt aufnehmen. Alles, was Sie vor Ort von sich geben, kann später gegen Sie verwendet werden. Auch wenn Ihnen in Aussicht gestellt wird, dass Sie dem Haftrichter vorgeführt werden sollen, sollten Sie sich nicht dazu verleiten lassen, Angaben zu machen.

Bislang haben wir fast noch nie in einer Akte gelesen, in der der Mandant sinnvolle Angaben gemacht hat. Dies hängt damit zusammen, dass der Betroffene kein Jurist ist und auch die Auswirkungen seiner Angaben nicht abschätzen kann.

Hier ist es dringend anzuraten, zunächst Rücksprache mit uns zu halten und gegebenenfalls sich schriftlich zur Sache über uns zu äußern.

Sollten Sie eine geringe Menge an XTC nach Deutschland in der Bahn, im KFZ oder Flugzeug eingeschmuggelt haben, dann sieht der Gesetzgeber hierfür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor.

In diesen Fällen können wir in der Regel das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt bekommen oder erreichen, dass das Verfahren außergerichtlich mit einer Geldstrafe erledigt wird. Hier ist vor allem Ziel der Verteidigung, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, Geld zu sparen und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern. Ferner können wir der Akte entnehmen, ob das Verfahren Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben kann.

Bei einer nicht geringen Menge an XTC – Pillen, also mehr als 30g MDMA – Base, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren vor.

Beachten Sie, dass Freiheitsstrafen bis 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Das bedeutet, dass bei einer Einfuhr einer nicht geringen Menge, es in der Regel mit einer Bewährungsstrafe sehr eng wird.

Warum wir es dennoch schaffen, dass Mandanten in diesen Fällen nicht in Haft müssen, verraten wir Ihnen gerne.

Es gibt zum Glück noch den minder schweren Fall, auf welchen wir bei Ihrer Verteidigung hinarbeiten werden.

Statt 2 Jahren Freiheitsstrafe aufwärts werden Sie nur in einem Strafrahmen von 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft und das gibt uns somit die Möglichkeit, eine Bewährungsstrafe für Sie zu erkämpfen.

Daneben gibt es natürlich noch weitere pfiffige Möglichkeiten. Sollten Sie zum Bespiel die Kornzeugenregelung des § 31 BtMG in Anspruch nehmen, dann beginnt die Strafe nur noch mit 6 Monaten anstatt 2 Jahren.

In vielen Fällen, in denen große Mengen an XTC – Pillen nach Deutschland geschmuggelt worden sind, haben wir erwirkt, dass der Mandant später nicht lange Jahre in Haft musste. Das hängt einfach damit zusammen, dass wir solche Verfahren bereits zu häufig verteidigt haben und genau wissen, wie wir unsere Ziele erreichen. Die meisten größeren XTC – Schmuggel – Verfahren in NRW haben wir am Landgericht Duisburg, Landgericht Münster, Landgericht Aachen, Landgericht Kleve und Landgericht Köln und Landgericht Krefeld bestritten. Grund hierfür ist, dass diese Landgerichte die Grenzgebiete zu Holland abdecken und wenn es um größere Mengen an Ecstasy geht, die eingeschmuggelt werden, hier die Zuständigkeit sich entfaltet.

Interessant hierbei ist, dass die vorbenannten Landgerichte alle unterschiedliche Strafen für die Einfuhr von XTC haben und man hier erhebliche Unterschiede in den Strafen erkennen wird.

Landgericht Krefeld und Kleve gehören sicherlich zu den Landgerichten, die bei dem Einfuhrschmuggel von Drogen die höchsten Strafen auswerfen werden.

Duisburg, Münster, Aachen liegen sicherlich im mittleren Bereich.

Das Landgericht in Köln und die zuständigen Amtsgerichte sind teilweise als noch moderat einzuschätzen.

Hier zeigt sich deutlich, dass wir viel Erfahrung mit den einzelnen Gerichten, aber vor allem den Richtern und Richterinnen haben und somit diese genau einschätzen können.

Sollten Sie mir dem Vorwurf konfrontiert werden, Drogen nach Deutschland aus den Niederlanden eingeführt zu haben, dann nehmen Sie gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Handeltreiben mit nicht geringen Mengen an XTC als Bande: Welche Strafe erwartet mich, wenn ich als Mitglied einer Bande mit nicht geringen Mengen an XTC Handel treibe?

Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren für das bandenmäßige Handeltreiben mit nicht geringen Mengen an XTC vor.

Wenn mindestens 3 Personen beschließen, zusammen XTC im großen Stil zu verkaufen, dann wird dieser Vorwurf Gegenstand des Verfahrens sein.

Wir haben seit 2005 schon unzählige Verfahren verteidigt, in welchen unseren Mandanten vorgeworfen wurde, dass diese Mitglied einer Bande sind.

In vielen Fällen konnten wir erwirken, dass am Ende des Verfahrens gerade keine Feststellung dazu getroffen werden konnte, ob es sich tatsächlich um eine Bande gehandelt hat.

Deshalb ist es die wesentliche Aufgabe in der Verteidigung genau die Frage, ob überhaupt eine Bande vorliegt, die Strategie. Hierbei sollte ein Anwalt nicht nur die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bande kennen, sondern nachweislich Erfahrung bei der Verteidigung dieser komplexen Verfahren aufweisen.

Immer wieder treffen wir Verteidiger in solchen Verfahren an, die sich offensichtlich nicht bewusst sind, welche erhebliche Verantwortung Sie tragen und dass die Schritte hier gut geplant werden müssen.

Mir wird der Vorwurf: bewaffnetes Handeltreiben mit XTC gemacht. Welche Strafe droht mit?

Die Strafe beträgt hier ebenfalls nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe, wobei in den meisten Fällen, die wir verteidigen, das Landgericht einen minder schweren Fall annehmen wird und somit noch die Möglichkeit besteht, dass Sie eine Bewährungsstrafe erhalten.

Wenn Sie mit nicht geringen Mengen an XTC Handel treiben, dann dürfen Sie keine Waffe oder Gegenstand, die zur Verletzung eines Menschen geeignet ist, bei sich führen.

Bei sich führen bedeutet nicht, dass sie diesen Gegenstand am Körper tragen müssen, sondern alleine die Möglichkeit, dass Sie auf den Baseballschläger oder die Pistole zugreifen können, genügt.

Wenn Sie beispielsweise neben Unmengen an XTC – Tabletten einen Elektroschocker legen, dann wird das Ermittlungsverfahren in Richtung eines bewaffneten Handeltreibens gehen.

Dies gilt auch, wenn Sie die XTC – Tabletten in nicht geringer Menge, die für den Handel bestimmt sind, einführen und dabei im Fahrzeug eine Waffe mit sich führen.

Der Gesetzgeber bestraft dieses Zusammentreffen von Waffen und Drogen derart hart, weil er verhindern will, dass man die Drogen verteidigt, aber auch zum Schutz von Zoll und Polizeibeamten.

Bei der Frage, ob ein minder schwerer Fall anzunehmen ist, wird das Gericht natürlich die Menge an MDMA – Base prüfen, die für den Handel bestimmt ist, aber auch die Waffe oder den Gegenstand in Relation setzen.

Wenn Sie eine Machete neben 300 XTC Tabletten legen, dann werden wir in der Regel hier im Einzelfall einen minder schweren Fall und eine Bewährung herausarbeiten können.

Wenn aber eine scharfe Schusswaffe in Zusammenhang mit tausenden von XTC – Pillen aufgefunden wird, dann wir das Gericht hier von dem Regelfall ausgehen und im Zweifel eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren verhängen.

Wir haben in den letzten Jahren immer mehr Verfahren verteidigt, in denen Waffen aufgefunden wurden, und haben das Gefühl, dass die Verfahren zugenommen haben.

Aus diesen Gründen haben wir aber nur in allen erdenklichen Konstellationen an verschiedenen Gerichten hier sehr viel Erfahrung sammeln können, welche wir in Ihrer Verteidigung nutzen werden.