LSD – Verstoß gegen das BtMG

Keine andere Droge hat eine derart mystische Geschichte wie LSD. Alleine die Aufzeichnungen von Albert Hofmann zu seinen ersten Selbstversuchen faszinieren bis heute. Generationen haben diese Drogen, dies gilt nicht nur für Hippies, als eine Reise in das Innerste, als eine Bewusstseinserweiterung gefeiert. Keine Droge ist derart gefürchtet. Es ranken sich Geschichten um den sogenannten „Bad Trip“ oder, dass man auf LSD hängen bleiben kann.

Um keine andere Drogenart werden so viele Geschichten, die teilweise natürlich Erfindungen sind, erzählt. LSD ist eine Droge, vor welcher viele Leute einen großen Respekt haben. Das Halluzinogen bedarf Erfahrung mit dem Umgang mit BtM und der Nutzer muss psychisch stabil sein, um diese Droge für sich zu nutzen. Für den einen ist LSD eine Droge, die er niemals nehmen wird, für den anderen ist es die Königsdroge schlechthin und die einzigartigste Erfahrung, die er im Leben jemals machen wird. Es ist unmöglich die Droge LSD einzugrenzen oder diese zu beschreiben.

Nachdem der Trip eingeschmissen wurde, werden Sie sich in der Regel, nachdem die Lysergsäure durch ihren Körper aufgenommen wird, zunächst vergiftet fühlen. Dieses Gefühl wird sich aber nach ca. 1 Stunde durch etwas ersetzen, was man kaum in Worte fassen kann. Jeder Trip ist anders, aber die Trip – Welt ist eine solche, die in den nächsten 12 – 36 Stunden ihr ganz eigenes Setting haben wird. Einige Menschen werden diese Trip – Welt mit ihren Freunden teilen und neben den Farben und den optischen Täuschungen mit Gesprächen genießen, die man nur in dieser Welt führen kann. Andere werden die Welt bei Techno – Musik auf einem Festival genießen oder einfach nur die Energie, die Ihnen für diese kurze Zeit zur Verfügung steht, nutzen.

Wir verteidigen seit 2005 Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet, welche mit Trips, auch Pappen genannt, angetroffen werden und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG zu bestreiten haben. Wenn Sie eine Vorladung wegen des Besitzes von LSD erhalten haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Besitz von LSD: Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

LSD wird in den meisten Fällen bei einem Konzert, bei einem Festival im Bereich von Techno GOA oder Rave sichergestellt.

Unsere Mandanten werden sich wegen Verstoßes gegen das BtMG nach den nachstehenden Festivals bei uns melden: Parookaville, Nature OneBig, City Beats WORLD CLUB DOME, Sonne Mond Sterne, Airbeat One, Open Beatz, Ikarus Festival, Echelon, Utopia Festival, Sea You Festival.

Unsere Mandanten werden in diesem Zusammenhang mit Marihuana, Amphetamin, Kokain, XTC, aber auch LSD angetroffen. Oft werden hier bereits bei der Anfahrt zum Festival Drogenkontrollen durchgeführt und der Besitz von BtM bzw. aber auch Drogen am Steuer das Thema sein, weswegen Mandanten uns beauftragen.

LSD wird aber auch im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefunden. Wenn ein Durchsuchungsbeschluss durch die Polizei vollstreckt wird, dann werden bei einigen Hausdurchsuchungen auch LSD – Trips sichergestellt und oft macht dies den Mandanten viel Sorgen.

Die Sorge wird manchmal durch den Mythos begleitet, dass der Besitz von LSD mit besonders harten Strafen belegt wird.

Dies ist zum Glück nur ein Mythos.

LSD ist „lediglich“ eine mittelgefährliche Droge und somit ist diese, der Gefährlichkeit nach, mit Ecstasy oder Amphetamin vergleichbar.

In fast allen Verfahren, die wir bundesweit seit 2005 verteidigt haben, waren LSD lediglich im Rahmen einer Sicherstellung Beifutter zu anderen Drogen, die aufgefunden wurden.

In der Regel werden Sie nur einige Trips in Besitz haben, weil LSD sich gerade nicht dazu eignet, dieses regelmäßig einzunehmen und es für den Verbraucher auch nicht lohnt, dieses auf Vorhalt zu bunkern.

Bislang haben wir noch nie einen Mandanten betreut, der LSD – abhängig war. Das bedeutet, dass die körperlichen und psychischen Folgen der chemischen Droge sicherlich nicht zu unterschätzen sind, aber hier keinesfalls von einem hohen Suchtpotential ausgegangen werden kann.

LSD – Verstoß gegen das BtMG

Bei LSD gibt es eine geringe Menge und nicht geringe Menge.

Eine nicht geringe Menge liegt bei 6mg vor, was ca. 300 LSD – Trips entspricht oder 120 Konsumeinheiten.

Wir stellen immer wieder fest, dass vermeintliche BtM – Verteidiger, die sich als Experten ausgeben, hier lediglich die festgelegten Mengen des Bundesgerichtshof wiedergeben, ohne einen blassen Schimmer zu haben, was das überhaupt bedeutet.

Als Konsument von LSD wissen Sie selbst, dass Sie sicherlich nicht mehr als ein paar Pappen auf Lager haben werden, um diese zu ganz besonderen Momenten im Leben, meist lang im Voraus geplant, zu sich zu nehmen.

Unsere Kanzlei geht nicht nur auf rechtliche Fakten ein, sondern auf den Einzelfall und natürlich das, was wahres Spezialwissen ist: Praxiswissen und nicht zitiert aus schlauen Büchern.

Bei dem Besitz von einigen Pappen können Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt werden.

Bei einer nicht geringen Menge an LSD, welche aber in der Praxis selten bis nie vorkommt, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von 1 – 15 Jahren vor. In minder schweren Fällen eine solche von 3 Monaten bis 5 Jahren.

In der Praxis haben wir es im Normalfall mit einer Hand voll LSD – Trips zu tun, die sichergestellt werden.

In diesen Fällen können wir die Staatsanwaltschaft in der Regel davon überzeugen, von einer Verfolgung abzusehen oder das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

In Einzelfällen gilt, dass wir eine Geldstrafe bei dem Besitz von LSD erwirken, die nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird und Sie somit auch nicht wegen LSD vorbestraft sind.

In diesen Fällen klären wir das Verfahren bundesweit außergerichtlich mittels Strafbefehl (das ist ein außergerichtliches Urteil) und Sie somit keine Anklageschrift kassieren bzw. auch zu keiner Verhandlung müssen.

LSD ist eine Droge, die sicherlich gegenüber Marihuana, Haschisch, Kokain, Heroin und Amphetamin eine untergeordnete Rolle spielt, da diese, im Gegensatz zu anderen Drogenarten, eher selten aufgefunden wird.

Das hängt mit dem Respekt von Menschen bezüglich der Droge zusammen, aber auch unbestritten, weil man die Droge kaum auf Dauer zu sich nehmen kann, ohne völlig irre zu werden.

Das bedeutet aber auch, dass die Staatsanwaltschaft hier auch wenig Wissen um und in Bezug auf die Droge hat und wir mit dem Praxiswissen, welches wir haben, immer wieder punkten können.

Wir stellen immer wieder fest, dass eine bestimmte Unsicherheit der Behörden mit dem Umgang mit LSD besteht, was aus dem Umstand herrührt, dass man hier wenig Wissen in dem Umgang mit solchen Verfahren hat und wir genau diesen Umstand als Kanzlei bei der Verteidigung nutzen.

Der Besitz von LSD ist somit ein Problem, das man durch eine gute Verteidigung lösen kann. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn bei Ihnen LSD sichergestellt wurde bzw. Sie eine Hausdurchsuchung hatten und LSD aufgefunden wurde.

Handeltreiben mit LSD: Welche Strafe erwartet mich?

Bei einer geringen Menge verhält es sich wie bei dem Besitz: hier sieht der Gesetzgeber noch die Möglichkeit einer Geldstrafe bereit, aber es kann auch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Bei einer nicht geringen Menge ist die Strafe nicht unter einem Jahr durch den Gesetzgeber vorgesehen.

Alleine die Menge an LSD, die bei Ihnen sichergestellt wurde, lässt alleine noch nicht den Schluss zu, dass Sie damit Handel treiben.

Hier kommt es auf die Gesamtumstände an.

Wenn ihr Handy abgehört wurde (Stichwort: TKÜ) oder Ihre WhatsApps oder SMSen ausgewertet werden und hierauf sich Nachrichten befinden, die auf einen Handel mit LSD hindeuten, dann müssen wir diese Nachrichten näher untersuchen und hier die Verteidigung darauf einrichten.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung kann es aber auch zur Auffindung von Bargeld, von Schuldnerlisten oder verpackten Drogen kommen. In diesem Fall ist hier ebenfalls im Einzelfall zu prüfen, ob ein Handeltreiben mit Trips gegeben sein könnte.

In Einzelfällen kann Sie natürlich auch eine Aussage belasten, dass Sie LSD angekauft oder verkauft haben.

Diese Aussage muss sodann – nach Einholung der Ermittlungsakte – genau mit Ihnen besprochen werden.

Drogenhandel mit LSD ist eine Spezialmaterie. Sollte Ihnen dieser Vorwurf gemacht werden, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Unerlaubte Einfuhr von LSD: Ermittlungsverfahren & Untersuchungshaft

Eine Drogenküche oder ein Drogenlabor, das LSD herstellt, wird in der Regel nicht in Deutschland betrieben werden.

Die Herstellung von Lysergsäurediethylamid ist ein chemisch hergestelltes Derivat der Lysergsäure. LSD kann mittlerweile auch über das Darknet bezogen werden. Wenn das LSD nicht im Darknet oder Deepweb bestellt wird und per Post geliefert wird, dann wird dieses in vielen Fällen aus den Niederlanden, aus Polen, Tschechien nach Deutschland geschmuggelt, um es hier zu verkaufen.

Der Schmuggel von LSD wird bei nicht geringen Mengen nicht unter 2 Jahren Freiheitstrafe geahndet und in geringen Mengen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

In der Praxis verteidigen wir in der Regel Mandanten, die bei einer Kontrolle an der Grenze, ob mit Bus, Bahn oder Auto, angehalten werden und LSD bei sich führen.

Sodann wird Ihnen der Vorwurf gemacht, dass Sie LSD unerlaubt eingeführt haben und ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet und Sie nehmen Kontakt mit uns auf.

In Einzelfällen wird es sich um nicht geringe Mengen an LSD handeln, welche aus dem Ausland eingeschmuggelt werden.

In diesen Fällen wird in der Regel Untersuchungshaft erlassen und wir werden Sie in diesen Fällen in der JVA besuchen und sodann – nach Einholung der Akte – eine Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde durchführen.

Wenn Sie bei der Einfuhr von LSD von der Polizei angehalten werden und die Droge sichergestellt wurde, dann schweigen Sie bitte und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Sie haben immer die Möglichkeit, uns per Notfallnummer unter: 0176 – 24738167 zu erreichen.

Es wäre sinnvoll, wenn Sie diese Nummer unter Louis & Michaelis für einen Notfall speichern.

Die meisten LSD – Verfahren haben wir an der Grenze zu den Niederlanden verteidigt, was natürlich damit zusammenhängt, dass unsere Kanzlei in der Ruhrmetropole in Essen angesiedelt ist.

Unser Einzugsgebiet ist bundesweit: Wir verteidigen Mandanten von München über Hamburg bis Berlin. Aus Holland wird das meiste LSD aus Appeldorn, Rotterdam, Arnheim, Amsterdam und Venlo nach Deutschland verbracht.

In Düsseldorf, Köln, Essen, Schleiden, Geilenkirchen, Leverkusen, Düren, Aachen, Nettetal, Mönchengladbach, Rheine, Krefeld, Dortmund, Viersen, Duisburg, Düsseldorf, Eschweiler, Kleve, Kempten, Nettetal, Nordhorn, Lingen, Bocholt, Münster, Kerpen, Bergheim, Bonn und Siegen haben wie bislang die meisten LSD – Verfahren verteidigt.

Sollte bei Ihnen an der Grenze LSD sichergestellt worden sein, wird man – neben einer Vernehmung – das Verpackungsmaterial auf DNA – Spuren oder Fingerabdrücke untersuchen. Zudem wird in der Regel das Mobilfunktelefon ausgewertet und eine Hausdurchsuchung angeordnet. Sie werden dem Haftrichter vorgeführt.

Dies sind Maßnahmen, die bei einer Einfuhr von nicht geringen Mengen an LSD jedenfalls die regelmäßige Folge ist.

LSD – Bandenmäßiges Handeltreiben und bewaffnetes Handeltreiben: Welche Strafe erwartet mich?

Nicht unter 5 Jahren wird bestraft, wer als Mitglied einer Bande mit nicht geringen Mengen an LSD Handel treibt oder bei dem Handeltreiben oder der Einfuhr von nicht geringen Mengen an LSD eine Waffe oder einen Gegenstand, der zur Verletzung eines Menschen geeignet ist, bei sich führt.

Diese Fälle sind in der Praxis sicherlich eher selten anzutreffen, aber sollten hier nicht fehlen.

In der Regel wird sicherlich der Schwerpunkt beim Handeltreiben als Bandenmitglied auf eine andere Art von Droge konzentrieren.

Wer mit Amphetamin oder XTC Handel treibt, der wird aber auch häufig LSD mit im Programm haben und auch dies verkaufen.

Somit kann der Handel mit LSD in diesem Zusammenhang eine Begleiterscheinung sein, die wir sodann näher prüfen.

Sollte dieser Vorwurf Gegenstand Ihres Verfahrens sein, dann nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf.